AGB – Safe Cologne Sec UG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Safe Cologne Sec UG (haftungsbeschränkt)
Fassung für Sicherheitsdienstleistungen
Stand: Dezember 2025

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Safe Cologne Sec UG (haftungsbeschränkt) und ihren Auftraggebern im Bereich professioneller Sicherheitsdienstleistungen. Mit Beauftragung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als verbindlich an.

Geltungsbereich

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(1) Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Sicherheitsdienstleistungen zwischen der

Safe Cologne Sec UG (haftungsbeschränkt)

Heinrich-Pesch-Straße 5, 50739 Köln

(nachfolgend „Auftragnehmer„)

und ihren gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber„).

(2) Vorrang

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

(3) Geltung bei Folgeaufträgen

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Vertragsgegenstand und Leistungserbringung

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(1) Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Sicherheitsdienstleistungen gemäß §§ 34a GewO, unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften (z. B. Bewachungsverordnung, DSGVO, Waffengesetz). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Leistungsverzeichnis oder Angebot.

(2) Subunternehmer

Der Auftragnehmer behält sich vor, qualifiziertes Subpersonal oder Subunternehmer einzusetzen, sofern deren Zuverlässigkeit, Eignung und Schulung nachgewiesen ist. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt beim Auftragnehmer.

(3) Leistungsart

Wichtiger Hinweis

Es besteht kein Erfolgsschuldverhältnis, insbesondere keine Garantie zur vollständigen Verhinderung von Diebstahl, Einbruch, Vandalismus oder sonstigen Delikten. Die Leistung besteht in der vereinbarten Bewachung bzw. Prävention.

(4) Leistungsänderungen

Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei wesentlichen Änderungen eine Anpassung der Vergütung zu verlangen.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

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Objektzugang

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das bewachte Objekt zugänglich und die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind (sanitäre Einrichtungen, Aufenthaltsraum, Beleuchtung).

Informationspflicht

Alle relevanten Informationen über Gefahrenlagen, Zutrittsberechtigungen, Alarmsysteme oder behördliche Vorgaben sind rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.

Weisungsverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem eingesetzten Personal gegenüber keine Weisungen zu erteilen, die im Widerspruch zur Einsatzanweisung oder zum Gesetz stehen.

Sicherheitseinrichtungen

Vorhandene Sicherheitseinrichtungen (Alarmanlagen, Videoüberwachung, Zugangssysteme) sind dem Auftragnehmer zu benennen und deren Funktionsweise zu erläutern.

(5) Folgen bei Pflichtverletzung

Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht befreit, soweit die Leistung dadurch unmöglich oder unzumutbar wird. Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.

Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

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(1) Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus dem Einzelvertrag und versteht sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

(2) Preisanpassung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Tarifänderungen (z. B. durch Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW) oder gesetzlichen Kostenerhöhungen (z. B. Mindestlohn, Energiepreise, Sozialabgaben) nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von 4 Wochen eine Preisanpassung vorzunehmen.

(3) Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto des Auftragnehmers.

(4) Verzugsfolgen

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen
  • Mahnkosten in Höhe von 5,00 € je Mahnung zu berechnen
  • Die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen

(5) Kündigungsrecht bei Verzug

Zahlungsverzug

Gerät der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen oder einem Betrag in Höhe von zwei Monatsvergütungen in Verzug, ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung berechtigt.

(6) Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Haftung und Versicherung

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(1) Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(2) Haftungsausschlüsse

Die Haftung für mittelbare Schäden, Vermögensschäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(3) Versicherungsschutz

Betriebshaftpflichtversicherung

Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen. Die Haftung für Schäden durch Einsatzkräfte ist auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Ein Deckungsnachweis wird auf Anfrage vorgelegt. Eine weitergehende Haftung besteht nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung und entsprechender Zusatzprämie.

(4) Eigenversicherung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigene Sachwerte ausreichend zu versichern (insbesondere Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer). Für nicht oder nicht ausreichend versicherte Risiken wird keine Haftung übernommen.

(5) Schadensanzeige

Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die verspätete Anzeige kann zum Verlust von Ansprüchen führen, soweit dem Auftragnehmer dadurch Nachteile entstehen.

(6) Verjährung

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis, spätestens jedoch in 3 Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis, soweit gesetzlich zulässig.

Datenschutz, Verschwiegenheit, Compliance

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Datenschutz (DSGVO)

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG. Eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO) wird auf Wunsch geschlossen.

Verschwiegenheit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden. Diese Pflicht besteht auch über die Vertragsdauer hinaus fort.

Schulungen & Compliance

Das eingesetzte Personal wird regelmäßig im Datenschutz, in Verhaltensrichtlinien und im Umgang mit kritischen Situationen geschult. Alle Mitarbeiter unterliegen einer schriftlichen Verschwiegenheitsverpflichtung.

Anti-Korruption

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze. Zuwendungen an Mitarbeiter des Auftraggebers bedürfen dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung.

Einsatzpersonal

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(1) Qualifikation

Das eingesetzte Personal verfügt über die nach § 34a GewO erforderlichen Qualifikationen (Unterrichtungsnachweis oder Sachkundeprüfung) und Zuverlässigkeitsnachweise gemäß Bewachungsverordnung. Weiterbildungen erfolgen regelmäßig gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Personalwechsel

Der Auftragnehmer behält sich vor, Personal zu wechseln, sofern die Qualifikation und ein ordnungsgemäßer Dienst gewährleistet bleiben. Ein Anspruch auf Einsatz bestimmter Mitarbeiter besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

(3) Arbeitsrechtliche Stellung

Weisungsrecht

Das eingesetzte Personal untersteht ausschließlich den fachlichen und disziplinarischen Weisungen des Auftragnehmers. Direkte Weisungen des Auftraggebers an das Personal sind nicht zulässig und können zur sofortigen Einstellung der Leistung führen.

(4) Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate nach Vertragsende keine Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben oder einzustellen, die im Rahmen dieses Vertrages eingesetzt wurden. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttojahresgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters zu zahlen.

Vertragslaufzeit und Kündigung

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(1) Laufzeit

Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Bei Verträgen ohne feste Laufzeit gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(2) Verlängerung

Befristete Verträge verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden.

(3) Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug des Auftraggebers trotz Mahnung mit Fristsetzung
  • Wiederholte oder schwerwiegende Verletzung der Mitwirkungspflichten
  • Gefährdung der Sicherheit oder Gesundheit des eingesetzten Personals
  • Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei oder Ablehnung mangels Masse
  • Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse einer Partei

(4) Folgen der Beendigung

Nach Vertragsbeendigung sind alle überlassenen Schlüssel, Zugangskarten, Dokumente und sonstigen Materialien unverzüglich zurückzugeben. Die Verschwiegenheitspflichten bestehen fort.

Höhere Gewalt

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(1) Definition

Höhere Gewalt umfasst alle unvorhersehbaren Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen oder Ausfall wesentlicher Infrastruktur.

(2) Rechtsfolgen

Bei Vorliegen höherer Gewalt ruhen die vertraglichen Pflichten für die Dauer des Ereignisses. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage an, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 7 Tagen kündigen, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen.

Impressum und Kontakt

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Safe Cologne Sec UG (haftungsbeschränkt)

Geschäftsanschrift

Heinrich-Pesch-Straße 5

50739 Köln

Deutschland

Handelsregister

Amtsgericht Köln

HRB 115489

Steuerdaten

Finanzamt Köln-Nord

Steuernummer: 217/5781/1663

USt-IdNr.: DE362696426

Kontakt

E-Mail: info@safecologne.de

Telefon: +49 221 65058801

Web: www.safecologne.de

Erlaubnis nach § 34a GewO

Die Safe Cologne Sec UG (haftungsbeschränkt) verfügt über die erforderliche Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes gemäß § 34a Gewerbeordnung, erteilt durch die zuständige Behörde der Stadt Köln.

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