AGB – Safe Cologne Sec UG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Safe Cologne Sec UG (haftungsbeschränkt)
Fassung für Sicherheitsdienstleistungen
Stand: Juli 2025

Geltungsbereich

1

(1) Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Sicherheitsdienstleistungen zwischen der

Safe Cologne Sec UG (haftungsbeschränkt)

Subbelrather Straße 15a, 50823 Köln

(nachfolgend „Auftragnehmer„)

und ihren gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber„).

(2) Vorrang

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

Vertragsgegenstand und Leistungserbringung

2

(1) Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Sicherheitsdienstleistungen gemäß §§ 34a GewO, unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften (z. B. Bewachungsverordnung, DSGVO, Waffengesetz). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Leistungsverzeichnis oder Angebot.

(2) Subunternehmer

Der Auftragnehmer behält sich vor, qualifiziertes Subpersonal oder Subunternehmer einzusetzen, sofern deren Zuverlässigkeit, Eignung und Schulung nachgewiesen ist.

(3) Leistungsart

Wichtiger Hinweis

Es besteht kein Erfolgsschuldverhältnis, insbesondere keine Garantie zur vollständigen Verhinderung von Diebstahl, Einbruch, Vandalismus oder sonstigen Delikten. Die Leistung besteht in der vereinbarten Bewachung bzw. Prävention.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3

Objektzugang

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das bewachte Objekt zugänglich und die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Informationspflicht

Alle relevanten Informationen über Gefahrenlagen, Zutrittsberechtigungen, Alarmsysteme oder behördliche Vorgaben sind rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.

Weisungsverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem eingesetzten Personal gegenüber keine Weisungen zu erteilen, die im Widerspruch zur Einsatzanweisung oder zum Gesetz stehen.

Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

4

(1) Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus dem Einzelvertrag und versteht sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Preisanpassung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Tarifänderungen (z. B. durch Manteltarifvertrag) oder gesetzlichen Kostenerhöhungen (z. B. Mindestlohn, Energiepreise) nach schriftlicher Ankündigung eine Preisanpassung vorzunehmen.

(3) Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie Mahnkosten zu verlangen.

(4) Kündigungsrecht bei Verzug

Zahlungsverzug

Gerät der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Haftung und Versicherung

5

(1) Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen Schaden.

(2) Ausschlüsse

Die Haftung für Vermögensschäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Versicherungsschutz

Betriebshaftpflicht

Die Haftung für Schäden durch Einsatzkräfte ist auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt (Deckungsnachweis auf Anfrage). Eine weitergehende Haftung besteht nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

(4) Eigenversicherung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigene Sachwerte ausreichend zu versichern. Für nicht versicherte Risiken wird keine Haftung übernommen.

Datenschutz, Verschwiegenheit, Compliance

6

Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO. Eine separate Datenschutzvereinbarung (ADV oder Art. 28 DSGVO) wird auf Wunsch geschlossen.

Verschwiegenheit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse auch über die Vertragsdauer hinaus.

Schulungen

Das eingesetzte Personal wird regelmäßig im Datenschutz, in Verhaltensrichtlinien und im Umgang mit kritischen Situationen geschult und unterliegt einer schriftlichen Verschwiegenheitspflicht.

Einsatzpersonal

7

(1) Qualifikation

Das eingesetzte Personal verfügt über die nach § 34a GewO erforderlichen Qualifikationen und Zuverlässigkeitsnachweise. Weiterbildungen erfolgen regelmäßig gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Personalwechsel

Der Auftragnehmer behält sich vor, Personal zu wechseln, sofern die Qualifikation und ein ordnungsgemäßer Dienst gewährleistet bleiben. Ein Anspruch auf bestimmtes Personal besteht nicht.

(3) Arbeitsrechtliche Stellung

Weisungsrecht

Das eingesetzte Personal untersteht ausschließlich den Weisungen des Auftragnehmers. Direkte Weisungen des Auftraggebers an das Personal sind nicht zulässig.

Vertragslaufzeit und Kündigung

8

(1) Laufzeit

Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Bei Verträgen ohne feste Laufzeit gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.

(2) Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • Verletzung der Mitwirkungspflichten
  • Gefährdung der Sicherheit des eingesetzten Personals
  • Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch behördliche Maßnahmen

Kontakt und Impressum

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Safe Cologne Sec UG (haftungsbeschränkt)

Anschrift: Subbelrather Straße 15a, 50823 Köln

Geschäftsführung: [Name des Geschäftsführers]

Registergericht: Amtsgericht Köln

Handelsregisternummer: HRB [Nummer]

USt-IdNr.: DE[Nummer]

Für Rückfragen zu diesen AGB wenden Sie sich an:

E-Mail: info@safecologne.de

Telefon: [Telefonnummer]

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