🔫 Waffenrecht
Umgang mit Verteidigungswaffen
Waffengesetz kompakt für die § 34a Sachkundeprüfung
4%
Prüfungsanteil
3
Waffenarten
5
Jahre Haft max.
18
Jahre Mindestalter
🎯 Prüfungsrelevanz & Bedeutung
Strategische Gewichtung in der Prüfung:
- Schriftliche Prüfung: 4 von 100 Punkten (4% Gesamtanteil)
- Mündliche Prüfung: Häufiges Ergänzungsthema
- Praxisrelevanz: Hoch für bewaffnete Sicherheitskräfte
- Lernaufwand: Gering – Grundlagen ausreichend
Das Waffenrecht hat zwar nur einen geringen Prüfungsanteil, ist aber für die Praxis extrem wichtig. Selbst unbewaffnete Sicherheitskräfte müssen wissen, wie sie mit gefundenen oder abgegebenen Waffen umgehen.
🔫 Grundprinzip: Waffenmonopol des Staates
Waffenbesitz ist in Deutschland grundsätzlich verboten! Nur wer eine besondere Erlaubnis hat, darf legal Waffen besitzen oder führen. Das Waffengesetz (WaffG) regelt alle Einzelheiten.
🎓 Prüfungsstrategie: Konzentrieren Sie sich auf die Definitionen (Erwerb, Überlassen, Führen) und die Grundregeln. Details zu Antragsprozessen werden selten gefragt!
🔍 Waffenbegriffe nach § 1 WaffG
Das Waffengesetz unterscheidet verschiedene Waffenarten. Für Sicherheitskräfte sind besonders drei Kategorien wichtig:
Schusswaffen
Definition: Gegenstände, bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden
Zweck: Angriff, Verteidigung, Signalgebung, Jagd, Sport, Spiel
Arten:
• Vollautomatisch (Dauerfeuer)
• Halbautomatisch (selbstladend)
• Repetierer, Einzellader
Zweck: Angriff, Verteidigung, Signalgebung, Jagd, Sport, Spiel
Arten:
• Vollautomatisch (Dauerfeuer)
• Halbautomatisch (selbstladend)
• Repetierer, Einzellader
Hieb- und Stoßwaffen
Definition: Waffen für Verletzungen durch Hieb, Stoß oder Stich unter Muskelkraft
Beispiele:
• Schlagstock, Totschläger
• Messer, Dolche
• Elektroschocker (Körperkontakt)
• Pfefferspray ab 10,5% CS-Gas
Beispiele:
• Schlagstock, Totschläger
• Messer, Dolche
• Elektroschocker (Körperkontakt)
• Pfefferspray ab 10,5% CS-Gas
Verbotene Waffen
Definition: Waffen, die grundsätzlich nicht besessen werden dürfen
Siehe Anlage 2 WaffG:
• Springmesser, Butterflymesser
• Schlagringe, Stahlruten
• Nicht zugelassene Elektroschocker
• Verkleidete Waffen
Siehe Anlage 2 WaffG:
• Springmesser, Butterflymesser
• Schlagringe, Stahlruten
• Nicht zugelassene Elektroschocker
• Verkleidete Waffen
Häufiger Irrtum: Pfefferspray zur Tierabwehr (bis 10,5% CS-Gas) ist KEIN Waffenrecht, sondern Chemikalienrecht. Gegen Menschen eingesetzt kann es aber trotzdem Körperverletzung sein!
Praxis-Beispiele für Sicherheitskräfte
Schusswaffen: Dienstpistole, Schreckschusspistole, SignalpistoleHieb-/Stoßwaffen: Dienststock, Pfefferspray, Elektroschocker
Verbotene Waffen: Springmesser (auch wenn „nur“ gefunden), Schlagring, getarnte Waffen
Wichtig: Auch das Finden und Anfassen kann strafbar sein!
📋 Erwerb, Überlassen und Führen
Das Waffengesetz unterscheidet drei zentrale Begriffe, die jede Sicherheitskraft kennen muss:
🤝 Erwerb
= Erlangen der tatsächlichen Gewalt
• Waffe vom Händler bekommen
• Waffe geschenkt oder vererbt bekommen
• Waffe gefunden
• Waffe gekauft (auch privat)
• Waffe vom Händler bekommen
• Waffe geschenkt oder vererbt bekommen
• Waffe gefunden
• Waffe gekauft (auch privat)
🔄 Überlassen
= Einem anderen tatsächliche Gewalt einräumen
• Waffenübergabe bei Schichtwechsel
• Dienstwaffe an Mitarbeiter ausgeben
• Waffe verleihen
• Waffe zur Reparatur geben
• Waffenübergabe bei Schichtwechsel
• Dienstwaffe an Mitarbeiter ausgeben
• Waffe verleihen
• Waffe zur Reparatur geben
🚶 Führen
= Zugriffsbereit außerhalb befriedeten Besitztums tragen
• Waffe geladen im Holster
• Waffe griffbereit in Tasche
• NICHT: Ungeladen im verschlossenen Koffer
• NICHT: Zuhause oder im Geschäft
• Waffe geladen im Holster
• Waffe griffbereit in Tasche
• NICHT: Ungeladen im verschlossenen Koffer
• NICHT: Zuhause oder im Geschäft
🏠 Befriedetes Besitztum
Definition: Eigener abgegrenzter Bereich
Beispiele:
• Eigene Wohnung
• Geschäftsräume
• Eingezäuntes Firmengelände
• Bewachtes Objekt (bei Dienstausübung)
Führen: Hier ist es kein „Führen“ im waffenrechtlichen Sinn
Beispiele:
• Eigene Wohnung
• Geschäftsräume
• Eingezäuntes Firmengelände
• Bewachtes Objekt (bei Dienstausübung)
Führen: Hier ist es kein „Führen“ im waffenrechtlichen Sinn
🌍 Öffentlicher Bereich
Definition: Alles außerhalb befriedeten Besitztums
Beispiele:
• Straßen, Plätze, Parks
• Öffentliche Gebäude
• Fremde Grundstücke
• Transport zwischen Objekten
Führen: Hier braucht man einen Waffenschein!
Beispiele:
• Straßen, Plätze, Parks
• Öffentliche Gebäude
• Fremde Grundstücke
• Transport zwischen Objekten
Führen: Hier braucht man einen Waffenschein!
⚖️ Merkhilfe: Die „3G-Regel“
Gewalt: Erwerb = Gewalt bekommen
Geben: Überlassen = Gewalt geben
Griffbereit: Führen = griffbereit tragen
Alles andere ist Transport (nicht waffenrechtlich relevant).
Geben: Überlassen = Gewalt geben
Griffbereit: Führen = griffbereit tragen
Alles andere ist Transport (nicht waffenrechtlich relevant).
🆔 Waffenbesitzkarte & Waffenschein
Für legalen Waffenbesitz braucht man verschiedene Dokumente – je nachdem, was man vorhat:
📄 Waffenbesitzkarte
Berechtigt zu:
• Erwerb von Schusswaffen
• Besitz von Schusswaffen
• Aufbewahrung zu Hause
Berechtigt NICHT zu:
• Führen der Waffe
• Transport außer in verschlossenem Behältnis
Gültigkeitsdauer: Unbefristet (bei Erfüllung der Voraussetzungen)
• Erwerb von Schusswaffen
• Besitz von Schusswaffen
• Aufbewahrung zu Hause
Berechtigt NICHT zu:
• Führen der Waffe
• Transport außer in verschlossenem Behältnis
Gültigkeitsdauer: Unbefristet (bei Erfüllung der Voraussetzungen)
🎫 Waffenschein
Berechtigt zu:
• Führen der Schusswaffe
• Zugriffsbereit im öffentlichen Bereich
• Geladen in Holster/Tasche
Zusatzvoraussetzung:
• Haftpflichtversicherung
• Besonders strenges Bedürfnis
Gültigkeitsdauer: 3 Jahre, max. 2x verlängerbar (= max. 9 Jahre)
• Führen der Schusswaffe
• Zugriffsbereit im öffentlichen Bereich
• Geladen in Holster/Tasche
Zusatzvoraussetzung:
• Haftpflichtversicherung
• Besonders strenges Bedürfnis
Gültigkeitsdauer: 3 Jahre, max. 2x verlängerbar (= max. 9 Jahre)
Voraussetzungen (§ 4 WaffG)
Z
Zuverlässigkeit
• Führungszeugnis ohne relevante Einträge
• Keine Verbrechen (>1 Jahr Haft)
• Keine Wiederholungstäter
• 10 Jahre Wartezeit bei schweren Straftaten
• Keine Verbrechen (>1 Jahr Haft)
• Keine Wiederholungstäter
• 10 Jahre Wartezeit bei schweren Straftaten
V
Volljährigkeit
• Mindestens 18 Jahre
• Sportschützen: 21 Jahre
• Ausnahmen nur in besonderen Fällen
• Keine Obergrenze
• Sportschützen: 21 Jahre
• Ausnahmen nur in besonderen Fällen
• Keine Obergrenze
E
Persönliche Eignung
• Unter 25 Jahren: Psychologisches Gutachten
• Geistige/körperliche Eignung
• Keine Alkohol-/Drogenprobleme
• Verantwortungsvoller Umgang
• Geistige/körperliche Eignung
• Keine Alkohol-/Drogenprobleme
• Verantwortungsvoller Umgang
S
Sachkunde
• Waffensachkundeprüfung bestehen
• Theoretische Kenntnisse
• Praktische Fertigkeiten
• Rechtliche Grundlagen
• Theoretische Kenntnisse
• Praktische Fertigkeiten
• Rechtliche Grundlagen
B
Bedürfnis
• Konkreter Grund für Waffenbesitz
• Sportschützen, Jäger, Sammler
• Gefährdete Personen
• Bewachungsunternehmer (§ 28 WaffG)
• Sportschützen, Jäger, Sammler
• Gefährdete Personen
• Bewachungsunternehmer (§ 28 WaffG)
§ 28 WaffG: Bewachungsunternehmer
Für Sicherheitsunternehmen gelten besondere, erleichterte Regeln:
Voraussetzungen für bewaffnete Bewachung:
- Konkrete Aufträge: Gefährdete Person oder gefährdetes Objekt
- Erforderlichkeit: Schusswaffen müssen notwendig sein
- Glaubhaftmachung: Nachweis der besonderen Gefährdung
- Behördliche Zustimmung: Vor Überlassung an Mitarbeiter
- Prüfung des Personals: Jeder bewaffnete Mitarbeiter einzeln
Typische Einsätze mit Schusswaffen
Personenschutz: VIP-Schutz, bedrohte Geschäftsleute, ZeugenObjektschutz: Banken, Geldtransport, Hochsicherheitsbereiche, Atomkraftwerke
Werttransport: Geldtransporter, Edelmetalle, Kunstwerke
Nicht ausreichend: „Normaler“ Werkschutz, Ladendetektive, Veranstaltungsschutz
Wichtiger Ablauf: Erst behördliche Zustimmung zur Überlassung einholen, dann erst die Waffe an den Mitarbeiter übergeben! Umgekehrte Reihenfolge ist strafbar.
🚫 Verbotene Waffen (§ 40 WaffG)
Bestimmte Waffen sind grundsätzlich verboten – selbst mit Waffenschein darf man sie nicht besitzen!
Springmesser & Fallmesser
Messer, die sich selbsttätig feststellen
Messer, die sich selbsttätig feststellen
Butterflymesser & Faustmesser
Griff quer zur Klinge, besonders gefährlich
Griff quer zur Klinge, besonders gefährlich
Stilette & Wurfsterne
Klassische Angriffswaffen ohne anderen Zweck
Klassische Angriffswaffen ohne anderen Zweck
Stahlruten & Totschläger
Reine Schlagwaffen, Schlagringe
Reine Schlagwaffen, Schlagringe
Verkleidete Waffen
Stockdegen, Schießfüller, getarnte Waffen
Stockdegen, Schießfüller, getarnte Waffen
Nicht zugelassene Elektroschocker
Ohne amtliche PTB-Zulassung
Ohne amtliche PTB-Zulassung
Nachtzielgeräte
Zielfernrohre mit Lichtverstärker
Zielfernrohre mit Lichtverstärker
Brandvorrichtungen
„Molotow-Cocktail“ und ähnliche Waffen
„Molotow-Cocktail“ und ähnliche Waffen
🔫 Wichtige Ausnahmen
Erlaubt sind:
• Küchenmesser (alltäglicher Gebrauch)
• Einhandmesser ohne Feststellautomatik
• Zugelassene Pfeffersprays
• Amtlich zugelassene Elektroschocker
Entscheidend: Die konkrete Bauart und Zweckbestimmung!
• Küchenmesser (alltäglicher Gebrauch)
• Einhandmesser ohne Feststellautomatik
• Zugelassene Pfeffersprays
• Amtlich zugelassene Elektroschocker
Entscheidend: Die konkrete Bauart und Zweckbestimmung!
🎓 Prüfungstipp: Lernen Sie die häufigsten verbotenen Waffen auswendig. Oft wird gefragt: „Was ist ein Stilett?“ oder „Sind Butterflymesser erlaubt?“
⚖️ Straf- und Bußgeldvorschriften
Verstöße gegen das Waffengesetz werden hart bestraft – von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Haftstrafen!
bis 5
Jahre Freiheitsstrafe
§ 51 WaffG:
• Vollautomatische Waffen
• Verbotene halbautomatische Waffen
• Erwerb, Besitz, Weitergabe
• Vollautomatische Waffen
• Verbotene halbautomatische Waffen
• Erwerb, Besitz, Weitergabe
bis 3
Jahre Freiheitsstrafe
§ 52 WaffG:
• Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
• Schusswaffen, Hieb- oder Stoßwaffen
• Ohne Ausnahmegenehmigung
• Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
• Schusswaffen, Hieb- oder Stoßwaffen
• Ohne Ausnahmegenehmigung
Häufige Straftaten in der Praxis:
- Führen ohne Waffenschein: Oft bei Sicherheitskräften
- Überlassen ohne Erlaubnis: Dienstwaffe an ungeprüften Mitarbeiter
- Besitz verbotener Waffen: Auch ungewolltes „Finden“
- Unsachgemäße Aufbewahrung: Nicht in zugelassenem Tresor
- Waffenbesitz ohne WBK: Häufiger Anfängerfehler
§ 42 WaffG: Veranstaltungsverbot
Absolutes Verbot: Bei öffentlichen Veranstaltungen sind Waffen grundsätzlich verboten! Ausnahmen nur mit behördlicher Genehmigung. Das betrifft auch Sicherheitskräfte bei Konzerten, Messen etc.
§ 53 WaffG: Ordnungswidrigkeiten
Nicht alle Verstöße sind Straftaten – manche sind „nur“ Ordnungswidrigkeiten:
Typische Ordnungswidrigkeiten
• Aufbewahrungsvorschriften missachten: Waffe nicht im Tresor• Behördliche Auflagen ignorieren: Z.B. bestimmte Munition verwenden
• Meldepflichten verletzen: Waffenverlust nicht melden
• Kleine Waffenschein-Verstöße: Gas-/Schreckschusswaffen ohne Erlaubnis
Bußgeld: Bis zu mehrere tausend Euro je nach Schwere
🛡️ Praxis-Tipps für Sicherheitskräfte
Auch unbewaffnete Sicherheitskräfte kommen regelmäßig mit Waffen in Kontakt – hier die wichtigsten Verhaltensregeln:
Behandlung gefundener/abgegebener Waffen
Grundsatz: Wegnahme gegen Willen ist unzulässig!
- Keine Gewalt: Waffen nicht gegen Willen abnehmen
- Freiwillige Abgabe: Höflich um Übergabe bitten
- Polizei informieren: Besonders bei illegalen Waffen
- Nicht selbst besitzen: Sofort weiterleiten oder übergeben
- Dokumentation: Vorgang genau festhalten
Rechtsproblem: Sobald Sie eine Waffe annehmen, üben Sie „tatsächliche Gewalt“ aus und können selbst gegen das WaffG verstoßen! Vorher mit der Polizei absprechen.
Lösungsansätze bei Waffenfunden
Vorbereitung: Mit örtlicher Polizei Vorgehen absprechenOption 1: Polizei holt Gegenstände sofort ab
Option 2: Sichere Übergabe an der Wache
Option 3: Autorisierter Mitarbeiter mit Erlaubnis
Bei schweren Verstößen: Sofort Polizei rufen, Person festhalten (Jedermannsrecht)
Umgang mit Betäubungsmitteln
Ähnliche Probleme entstehen beim Fund von Drogen – auch hier gilt das Prinzip der Abstimmung mit den Behörden.
📝 Prüfungs-Zusammenfassung
Die wichtigsten Waffenrecht-Fakten für Ihre § 34a Prüfung kompakt zusammengefasst:
🔥 Absolute Must-Know Fakten
⚠️ Häufige Prüfungsfallen
Falle 1: „Führen bedeutet…“ → Korrekt: „Zugriffsbereit außerhalb befriedeten Besitztums“
Falle 2: „Mit Waffenbesitzkarte darf man…“ → Korrekt: „Nur besitzen, NICHT führen“
Falle 3: „Springmesser sind…“ → Korrekt: „Grundsätzlich verboten“
Falle 4: „Bei Veranstaltungen…“ → Korrekt: „Waffen verboten (§ 42 WaffG)“
Falle 5: „Pfefferspray ist…“ → Aufpassen: Tierabwehr vs. Personenschutz unterscheiden!
Falle 2: „Mit Waffenbesitzkarte darf man…“ → Korrekt: „Nur besitzen, NICHT führen“
Falle 3: „Springmesser sind…“ → Korrekt: „Grundsätzlich verboten“
Falle 4: „Bei Veranstaltungen…“ → Korrekt: „Waffen verboten (§ 42 WaffG)“
Falle 5: „Pfefferspray ist…“ → Aufpassen: Tierabwehr vs. Personenschutz unterscheiden!
🎯 Mündliche Prüfung – Typische Fragen
🏆 Erfolgsstrategie: Verwenden Sie die exakten Begriffe! Sagen Sie „tatsächliche Gewalt“ statt „haben“, „befriedetes Besitztum“ statt „zu Hause“. Präzise Sprache zeigt Fachkompetenz!
⚡ Last-Minute Lernformel
24 Stunden vor der Prüfung:
• Die 3 Grundbegriffe (Erwerb/Überlassen/Führen) perfekt draufhaben
• 5 Voraussetzungen aufsagen können
• Top 5 verbotene Waffen auswendig
• § 42 WaffG (Veranstaltungsverbot) nicht vergessen
• Unterschied WBK/Waffenschein erklären können 💪
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