ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Safe Cologne Sec UG (haftungsbeschränkt) und ihren Auftraggebern im Bereich professioneller Sicherheitsdienstleistungen. Mit Beauftragung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als verbindlich an.
Geltungsbereich
(1) Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Sicherheitsdienstleistungen zwischen der
Safe Cologne Sec UG (haftungsbeschränkt)
Heinrich-Pesch-Straße 5, 50739 Köln
(nachfolgend „Auftragnehmer„)
und ihren gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber„).
(2) Vorrang
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
(3) Geltung bei Folgeaufträgen
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Vertragsgegenstand und Leistungserbringung
(1) Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Sicherheitsdienstleistungen gemäß §§ 34a GewO, unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften (z. B. Bewachungsverordnung, DSGVO, Waffengesetz). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Leistungsverzeichnis oder Angebot.
(2) Subunternehmer
Der Auftragnehmer behält sich vor, qualifiziertes Subpersonal oder Subunternehmer einzusetzen, sofern deren Zuverlässigkeit, Eignung und Schulung nachgewiesen ist. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt beim Auftragnehmer.
(3) Leistungsart
Wichtiger Hinweis
Es besteht kein Erfolgsschuldverhältnis, insbesondere keine Garantie zur vollständigen Verhinderung von Diebstahl, Einbruch, Vandalismus oder sonstigen Delikten. Die Leistung besteht in der vereinbarten Bewachung bzw. Prävention.
(4) Leistungsänderungen
Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei wesentlichen Änderungen eine Anpassung der Vergütung zu verlangen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Objektzugang
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das bewachte Objekt zugänglich und die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind (sanitäre Einrichtungen, Aufenthaltsraum, Beleuchtung).
Informationspflicht
Alle relevanten Informationen über Gefahrenlagen, Zutrittsberechtigungen, Alarmsysteme oder behördliche Vorgaben sind rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
Weisungsverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem eingesetzten Personal gegenüber keine Weisungen zu erteilen, die im Widerspruch zur Einsatzanweisung oder zum Gesetz stehen.
Sicherheitseinrichtungen
Vorhandene Sicherheitseinrichtungen (Alarmanlagen, Videoüberwachung, Zugangssysteme) sind dem Auftragnehmer zu benennen und deren Funktionsweise zu erläutern.
(5) Folgen bei Pflichtverletzung
Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht befreit, soweit die Leistung dadurch unmöglich oder unzumutbar wird. Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
(1) Vergütung
Die Vergütung ergibt sich aus dem Einzelvertrag und versteht sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
(2) Preisanpassung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Tarifänderungen (z. B. durch Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW) oder gesetzlichen Kostenerhöhungen (z. B. Mindestlohn, Energiepreise, Sozialabgaben) nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von 4 Wochen eine Preisanpassung vorzunehmen.
(3) Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto des Auftragnehmers.
(4) Verzugsfolgen
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
- Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen
- Mahnkosten in Höhe von 5,00 € je Mahnung zu berechnen
- Die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen
(5) Kündigungsrecht bei Verzug
Zahlungsverzug
Gerät der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen oder einem Betrag in Höhe von zwei Monatsvergütungen in Verzug, ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung berechtigt.
(6) Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Haftung und Versicherung
(1) Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(2) Haftungsausschlüsse
Die Haftung für mittelbare Schäden, Vermögensschäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Versicherungsschutz
Betriebshaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen. Die Haftung für Schäden durch Einsatzkräfte ist auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Ein Deckungsnachweis wird auf Anfrage vorgelegt. Eine weitergehende Haftung besteht nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung und entsprechender Zusatzprämie.
(4) Eigenversicherung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigene Sachwerte ausreichend zu versichern (insbesondere Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer). Für nicht oder nicht ausreichend versicherte Risiken wird keine Haftung übernommen.
(5) Schadensanzeige
Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die verspätete Anzeige kann zum Verlust von Ansprüchen führen, soweit dem Auftragnehmer dadurch Nachteile entstehen.
(6) Verjährung
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis, spätestens jedoch in 3 Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis, soweit gesetzlich zulässig.
Datenschutz, Verschwiegenheit, Compliance
Datenschutz (DSGVO)
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG. Eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO) wird auf Wunsch geschlossen.
Verschwiegenheit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden. Diese Pflicht besteht auch über die Vertragsdauer hinaus fort.
Schulungen & Compliance
Das eingesetzte Personal wird regelmäßig im Datenschutz, in Verhaltensrichtlinien und im Umgang mit kritischen Situationen geschult. Alle Mitarbeiter unterliegen einer schriftlichen Verschwiegenheitsverpflichtung.
Anti-Korruption
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze. Zuwendungen an Mitarbeiter des Auftraggebers bedürfen dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung.
Einsatzpersonal
(1) Qualifikation
Das eingesetzte Personal verfügt über die nach § 34a GewO erforderlichen Qualifikationen (Unterrichtungsnachweis oder Sachkundeprüfung) und Zuverlässigkeitsnachweise gemäß Bewachungsverordnung. Weiterbildungen erfolgen regelmäßig gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Personalwechsel
Der Auftragnehmer behält sich vor, Personal zu wechseln, sofern die Qualifikation und ein ordnungsgemäßer Dienst gewährleistet bleiben. Ein Anspruch auf Einsatz bestimmter Mitarbeiter besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
(3) Arbeitsrechtliche Stellung
Weisungsrecht
Das eingesetzte Personal untersteht ausschließlich den fachlichen und disziplinarischen Weisungen des Auftragnehmers. Direkte Weisungen des Auftraggebers an das Personal sind nicht zulässig und können zur sofortigen Einstellung der Leistung führen.
(4) Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate nach Vertragsende keine Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben oder einzustellen, die im Rahmen dieses Vertrages eingesetzt wurden. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttojahresgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters zu zahlen.
Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Bei Verträgen ohne feste Laufzeit gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Verlängerung
Befristete Verträge verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden.
(3) Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug des Auftraggebers trotz Mahnung mit Fristsetzung
- Wiederholte oder schwerwiegende Verletzung der Mitwirkungspflichten
- Gefährdung der Sicherheit oder Gesundheit des eingesetzten Personals
- Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei oder Ablehnung mangels Masse
- Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse einer Partei
(4) Folgen der Beendigung
Nach Vertragsbeendigung sind alle überlassenen Schlüssel, Zugangskarten, Dokumente und sonstigen Materialien unverzüglich zurückzugeben. Die Verschwiegenheitspflichten bestehen fort.
Höhere Gewalt
(1) Definition
Höhere Gewalt umfasst alle unvorhersehbaren Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen oder Ausfall wesentlicher Infrastruktur.
(2) Rechtsfolgen
Bei Vorliegen höherer Gewalt ruhen die vertraglichen Pflichten für die Dauer des Ereignisses. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage an, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 7 Tagen kündigen, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen.
Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
(2) Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
(4) Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Die elektronische Form (§ 126a BGB) genügt nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(5) Abtretung
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Geldforderungen.
(6) Vollständigkeitsklausel
Diese AGB zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag enthalten alle Vereinbarungen der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Impressum und Kontakt
Safe Cologne Sec UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsanschrift
Heinrich-Pesch-Straße 5
50739 Köln
Deutschland
Handelsregister
Amtsgericht Köln
HRB 115489
Steuerdaten
Finanzamt Köln-Nord
Steuernummer: 217/5781/1663
USt-IdNr.: DE362696426
Kontakt
E-Mail: info@safecologne.de
Telefon: +49 221 65058801
Web: www.safecologne.de
Erlaubnis nach § 34a GewO
Die Safe Cologne Sec UG (haftungsbeschränkt) verfügt über die erforderliche Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes gemäß § 34a Gewerbeordnung, erteilt durch die zuständige Behörde der Stadt Köln.
Hinweis zur Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da wir ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind.
