Datenschutz für Sicherheitskräfte
Mobile Lernguide für die § 34a Sachkundeprüfung 2025
4%
Prüfungsanteil
DS-GVO
Seit 25.05.2018
20 Mio
Max. Bußgeld €
72h
Meldefrist
🎯 Prüfungsrelevanz & Bedeutung
Strategische Gewichtung in der Prüfung:
- Schriftliche Prüfung: 4 von 100 Punkten (4% Gesamtanteil)
- Mündliche Prüfung: Schwerpunkt! Häufige Fragen zu Videoüberwachung
- Praktische Relevanz: Täglicher Umgang mit personenbezogenen Daten
- Rechtssicherheit: Hohe Bußgelder bei Verstößen vermeiden
Datenschutz hat zwar nur 4% Anteil in der schriftlichen Prüfung, ist aber Schwerpunkt der mündlichen Prüfung! Als Sicherheitskraft haben Sie täglich mit personenbezogenen Daten zu tun – von Besucherlisten bis zu Videoaufzeichnungen.
🔒 Grundprinzip: Informationelle Selbstbestimmung
Art. 1 DS-GVO & Art. 2 Abs. 1 GG:
Jeder hat das Recht zu bestimmen, was mit seinen persönlichen Daten geschieht. Datenschutz schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch Kontrolle über persönliche Informationen.
Jeder hat das Recht zu bestimmen, was mit seinen persönlichen Daten geschieht. Datenschutz schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch Kontrolle über persönliche Informationen.
🎓 Prüfungsstrategie: Datenschutz-Fragen drehen sich meist um Videoüberwachung und Besucherlisten. Merken Sie sich die drei Voraussetzungen für Videoüberwachung und die Informationspflichten bei Datenerhebung!
Achtung: Seit 25. Mai 2018 gilt die DS-GVO mit drastisch höheren Bußgeldern (bis zu 20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes). Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
📜 Grundlagen & Begriffsbestimmungen
Das neue Datenschutzrecht besteht aus DS-GVO (EU-weit) und BDSG (deutsche Ergänzungen). Beide Vorschriften gelten für öffentliche UND private Stellen – also auch für Sicherheitsunternehmen!
Wichtige Begriffe (Art. 4 DS-GVO)
a
Personenbezogene Daten
Alle Angaben über eine bestimmte oder bestimmbare Person
Beispiele:
• Name, Vorname, Adresse
• Geburtsdatum, Geburtsort
• Telefonnummer, E-Mail
• Ausweisnummer, Kfz-Kennzeichen
• Gesundheitsdaten, Fotos
• IP-Adressen, Standortdaten
Auch indirekte Bestimmbarkeit reicht!
Z.B. „Der Sicherheitschef von Firma XY“
Beispiele:
• Name, Vorname, Adresse
• Geburtsdatum, Geburtsort
• Telefonnummer, E-Mail
• Ausweisnummer, Kfz-Kennzeichen
• Gesundheitsdaten, Fotos
• IP-Adressen, Standortdaten
Auch indirekte Bestimmbarkeit reicht!
Z.B. „Der Sicherheitschef von Firma XY“
b
Verarbeitung
Jeder Umgang mit personenbezogenen Daten
Beispiele:
• Erheben (Sammeln von Daten)
• Speichern (auf Festplatte, USB, Cloud)
• Verändern (Adresse aktualisieren)
• Übermitteln (an Dritte weitergeben)
• Löschen (Vernichtung der Daten)
Auch automatisierte Verfahren!
Beispiele:
• Erheben (Sammeln von Daten)
• Speichern (auf Festplatte, USB, Cloud)
• Verändern (Adresse aktualisieren)
• Übermitteln (an Dritte weitergeben)
• Löschen (Vernichtung der Daten)
Auch automatisierte Verfahren!
c
Dateisystem
Strukturierte Sammlungen von Daten
Beispiele:
• Besucherlisten
• Mitarbeiterdateien
• Kundendatenbanken
• Excel-Tabellen
• Auch Papierakten!
Wichtig: Auch analoge Akten sind erfasst!
Beispiele:
• Besucherlisten
• Mitarbeiterdateien
• Kundendatenbanken
• Excel-Tabellen
• Auch Papierakten!
Wichtig: Auch analoge Akten sind erfasst!
Praxis-Beispiel: Hausarzt gibt Gesundheitsdaten weiter
Situation: Ein Hausarzt behandelt einen Arbeitnehmer und gibt ohne Wissen des Patienten Informationen über dessen Gesundheitszustand an den Arbeitgeber weiter.Datenschutzverstoß:
• Personenbezogene Daten: Gesundheitsinformationen
• Verarbeitung: Übermittlung an Dritten
• Ohne Rechtsgrundlage: Keine Einwilligung
• Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Geltungsbereich
Öffentliche Stellen
Staatliche Einrichtungen:
• Behörden
• Gerichte
• Ämter
• Polizei
• Schulen
Müssen DS-GVO und BDSG beachten
• Behörden
• Gerichte
• Ämter
• Polizei
• Schulen
Müssen DS-GVO und BDSG beachten
Nicht-öffentliche Stellen
Private Unternehmen:
• Sicherheitsunternehmen
• Deren Kunden
• Alle Firmen
• Vereine
• Selbstständige
Ebenfalls zur Einhaltung verpflichtet!
• Sicherheitsunternehmen
• Deren Kunden
• Alle Firmen
• Vereine
• Selbstständige
Ebenfalls zur Einhaltung verpflichtet!
Besondere Daten
Art. 9 DS-GVO – Grundsätzlich verboten:
• Rassische/ethnische Herkunft
• Religion
• Gewerkschaftszugehörigkeit
• Gesundheitsdaten
• Sexualität
Nur mit ausdrücklicher Einwilligung!
• Rassische/ethnische Herkunft
• Religion
• Gewerkschaftszugehörigkeit
• Gesundheitsdaten
• Sexualität
Nur mit ausdrücklicher Einwilligung!
⚖️ Grundsätze der Datenverarbeitung
Art. 5 DS-GVO legt die fundamentalen Grundsätze fest, die bei jeder Datenverarbeitung beachtet werden müssen. Diese sind prüfungsrelevant!
✅ Rechtmäßigkeit
Nur mit Rechtsgrundlage verarbeiten
• Einwilligung
• Vertragserfüllung
• Lebenswichtige Interessen
• Berechtigte Interessen
Keine Datenverarbeitung ohne Grund!
• Einwilligung
• Vertragserfüllung
• Lebenswichtige Interessen
• Berechtigte Interessen
Keine Datenverarbeitung ohne Grund!
🎯 Zweckbindung
Für festgelegte, eindeutige Zwecke
• Zweck vor Erhebung festlegen
• Nur für diesen Zweck verwenden
• Bei Zweckänderung: neue Rechtsgrundlage
Beispiel: Besucherliste nur für Einlasskontrolle!
• Zweck vor Erhebung festlegen
• Nur für diesen Zweck verwenden
• Bei Zweckänderung: neue Rechtsgrundlage
Beispiel: Besucherliste nur für Einlasskontrolle!
👁️ Transparenz
Verarbeitung für Betroffenen nachvollziehbar
• Informationspflichten erfüllen
• Verständliche Sprache
• Vollständige Aufklärung
Betroffener muss wissen, was passiert!
• Informationspflichten erfüllen
• Verständliche Sprache
• Vollständige Aufklärung
Betroffener muss wissen, was passiert!
📏 Datenminimierung
Nur notwendige Daten erheben
• So wenig wie möglich
• So viel wie nötig
• Verhältnismäßigkeit beachten
Nur Daten sammeln, die wirklich gebraucht werden!
• So wenig wie möglich
• So viel wie nötig
• Verhältnismäßigkeit beachten
Nur Daten sammeln, die wirklich gebraucht werden!
📅 Speicherbegrenzung
Nicht länger als nötig speichern
• Löschfristen beachten
• Regelmäßige Löschung
• Zweck erreicht = löschen
Videoaufzeichnungen nach wenigen Tagen löschen!
• Löschfristen beachten
• Regelmäßige Löschung
• Zweck erreicht = löschen
Videoaufzeichnungen nach wenigen Tagen löschen!
🛡️ Sicherheit
Schutz vor unbefugtem Zugriff
• Technische Maßnahmen (Passwörter, Verschlüsselung)
• Organisatorische Maßnahmen (Zutrittskontrollen)
• Regelmäßige Überprüfung
Angemessenes Schutzniveau gewährleisten!
• Technische Maßnahmen (Passwörter, Verschlüsselung)
• Organisatorische Maßnahmen (Zutrittskontrollen)
• Regelmäßige Überprüfung
Angemessenes Schutzniveau gewährleisten!
📋 Rechenschaftspflicht
Der Verantwortliche muss nachweisen können, dass alle Grundsätze eingehalten werden!
• Dokumentation der Maßnahmen
• Nachweis der Rechtmäßigkeit
• Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
• Bei Kontrolle vorlegen können
• Dokumentation der Maßnahmen
• Nachweis der Rechtmäßigkeit
• Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
• Bei Kontrolle vorlegen können
✅ Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Art. 6 DS-GVO regelt, wann Datenverarbeitung erlaubt ist. Mindestens eine dieser Rechtsgrundlagen muss vorliegen:
📝 Einwilligung der betroffenen Person
Freiwillig, informiert, eindeutig
• Schriftlich oder elektronisch
• Jederzeit widerrufbar
• Verständliche Sprache
• Schriftlich oder elektronisch
• Jederzeit widerrufbar
• Verständliche Sprache
📋 Vertragserfüllung
Daten für Vertrag erforderlich
• Arbeitsvertrag: Personaldaten
• Kaufvertrag: Lieferadresse
• Bewachungsvertrag: Kontaktdaten
• Arbeitsvertrag: Personaldaten
• Kaufvertrag: Lieferadresse
• Bewachungsvertrag: Kontaktdaten
🚑 Lebenswichtige Interessen
Leben oder Gesundheit schützen
• Notfall-Situationen
• Rettungsdienst informieren
• Bei Bewusstlosigkeit
• Notfall-Situationen
• Rettungsdienst informieren
• Bei Bewusstlosigkeit
⚖️ Berechtigte Interessen
Interessenabwägung erforderlich
• Eigene Interessen vs. Betroffenenrechte
• Z.B. Videoüberwachung zum Eigentumsschutz
• Verhältnismäßigkeitsprüfung
• Eigene Interessen vs. Betroffenenrechte
• Z.B. Videoüberwachung zum Eigentumsschutz
• Verhältnismäßigkeitsprüfung
Praxis-Beispiel: Besucherliste im Bürogebäude
Situation: Sicherheitsdienst führt eine Besucherliste mit Namen, Firma, Besuchszweck und Besuchszeit.Rechtsgrundlagen:
• Berechtigte Interessen: Hausrecht wahrnehmen, Sicherheit gewährleisten
• Verhältnismäßig: Nur notwendige Daten für Einlasskontrolle
• Information: Hinweis auf Datenverarbeitung am Empfang
Grenzen beachten: Keine privaten Daten erfragen (Familienstand etc.)
Wichtige Einschränkung: Art. 23 DS-GVO ermöglicht Beschränkungen durch nationale Gesetze – z.B. bei Strafverfolgung oder nationaler Sicherheit!
🛡️ Rechte der betroffenen Person
Die DS-GVO stärkt die Rechte der Betroffenen erheblich. Als Sicherheitskraft müssen Sie diese Rechte kennen und respektieren.
Auskunftsrecht (Art. 15)
Recht auf Information über gespeicherte Daten
Auskunft über:
• Welche Daten gespeichert sind
• Woher die Daten stammen
• Zu welchem Zweck gespeichert
• An wen weitergegeben wurde
Kostenfrei, schriftlich, binnen eines Monats
Auskunft über:
• Welche Daten gespeichert sind
• Woher die Daten stammen
• Zu welchem Zweck gespeichert
• An wen weitergegeben wurde
Kostenfrei, schriftlich, binnen eines Monats
Löschungsrecht (Art. 17)
„Recht auf Vergessenwerden“
Löschung wenn:
• Zweck nicht mehr erforderlich
• Einwilligung widerrufen
• Daten unrechtmäßig verarbeitet
• Löschung gesetzlich vorgeschrieben
Unverzügliche Löschung erforderlich
Löschung wenn:
• Zweck nicht mehr erforderlich
• Einwilligung widerrufen
• Daten unrechtmäßig verarbeitet
• Löschung gesetzlich vorgeschrieben
Unverzügliche Löschung erforderlich
Informationspflicht (Art. 13)
Bei Datenerhebung informieren über:
• Name des Verantwortlichen
• Kontaktdaten
• Zweck der Verarbeitung
• Rechtsgrundlage
• Speicherdauer
• Betroffenenrechte
Zum Zeitpunkt der Erhebung!
• Name des Verantwortlichen
• Kontaktdaten
• Zweck der Verarbeitung
• Rechtsgrundlage
• Speicherdauer
• Betroffenenrechte
Zum Zeitpunkt der Erhebung!
Widerspruchsrecht (Art. 21)
Widerspruch gegen Verarbeitung
• Bei berechtigten Interessen
• Bei Direktwerbung
• Aus persönlicher Situation
Verarbeitung einstellen, außer zwingende Gründe überwiegen
• Bei berechtigten Interessen
• Bei Direktwerbung
• Aus persönlicher Situation
Verarbeitung einstellen, außer zwingende Gründe überwiegen
Berichtigung (Art. 16)
Recht auf Korrektur falscher Daten
• Unrichtige Daten berichtigen
• Unvollständige Daten vervollständigen
• Unverzügliche Korrektur
Auch Empfänger informieren!
• Unrichtige Daten berichtigen
• Unvollständige Daten vervollständigen
• Unverzügliche Korrektur
Auch Empfänger informieren!
Datenübertragbarkeit (Art. 20)
Daten in strukturiertem Format erhalten
• Maschinenlesbare Form
• Übertragung an anderen Verantwortlichen
• Nur bei automatisierter Verarbeitung
Förderung des Anbieterwechsels
• Maschinenlesbare Form
• Übertragung an anderen Verantwortlichen
• Nur bei automatisierter Verarbeitung
Förderung des Anbieterwechsels
Praxis-Fall: Auskunftsersuchen eines Besuchers
Situation: Ein Geschäftspartner möchte wissen, welche Daten das Sicherheitsunternehmen über seine Besuche gespeichert hat.Vorgehen:
1. Identität prüfen: Ausweis verlangen
2. Daten zusammenstellen: Besuchszeiten, Zweck, Kontaktperson
3. Vollständige Auskunft: Alle gespeicherten Daten mitteilen
4. Frist: Binnen einem Monat kostenfrei antworten
5. Form: Schriftlich (E-Mail möglich)
📹 Videoüberwachung
Videoüberwachung ist für Sicherheitskräfte besonders relevant und häufiges Prüfungsthema! Sie ist in Art. 32 ff. DS-GVO und § 4 BDSG geregelt.
📹 Grundregel Videoüberwachung
§ 4 BDSG – Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume:
Auf öffentlich zugänglichem Privatgelände ist Videoüberwachung grundsätzlich zulässig, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind!
Auf öffentlich zugänglichem Privatgelände ist Videoüberwachung grundsätzlich zulässig, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind!
✅ Voraussetzung 1: Zweck
Erforderlich
Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen
• Hausrecht ausüben
• Eigentum schützen
• Straftaten verhindern
• Sicherheit gewährleisten
Zweck muss konkret festgelegt sein!
• Hausrecht ausüben
• Eigentum schützen
• Straftaten verhindern
• Sicherheit gewährleisten
Zweck muss konkret festgelegt sein!
Beispiel: Videoüberwachung eines Geldautomaten zur Verhinderung von Diebstahl und Vandalismus.
⚖️ Voraussetzung 2: Abwägung
Verhältnismäßig
Schutzwürdige Interessen überwiegen nicht
• Interessenabwägung durchführen
• Berechtigte Interessen vs. Persönlichkeitsrecht
• Mildere Mittel prüfen
• Intensität der Überwachung beachten
Einzelfallentscheidung erforderlich!
• Interessenabwägung durchführen
• Berechtigte Interessen vs. Persönlichkeitsrecht
• Mildere Mittel prüfen
• Intensität der Überwachung beachten
Einzelfallentscheidung erforderlich!
Abwägung: Eigentumsschutz (hoch) vs. Persönlichkeitsrecht (mittel) = Videoüberwachung erlaubt, aber Intimbereich ausschließen.
🔔 Voraussetzung 3: Hinweis
Pflicht
Ausreichend auf Videoüberwachung hinweisen
• Vor dem überwachten Bereich
• Gut sichtbar und lesbar
• Verständliche Sprache
• Name des Verantwortlichen
• Kontaktdaten angeben
Piktogramm + Text verwenden!
• Vor dem überwachten Bereich
• Gut sichtbar und lesbar
• Verständliche Sprache
• Name des Verantwortlichen
• Kontaktdaten angeben
Piktogramm + Text verwenden!
Hinweisschild: „Videoüberwachung! Verantwortlich: Sicherheitsfirma XY, Tel: 0221-123456, info@sicherheit.de“
⏰ Speicherung & Löschung
Begrenzt
Unverzügliche Löschung erforderlich
• Wenn Zweck erreicht ist
• Regelmäßig nach wenigen Tagen
• Bei schutzwürdigem Interesse
• Außer: Straftat aufgezeichnet
Löschkonzept erstellen!
• Wenn Zweck erreicht ist
• Regelmäßig nach wenigen Tagen
• Bei schutzwürdigem Interesse
• Außer: Straftat aufgezeichnet
Löschkonzept erstellen!
Praxis: Normale Aufzeichnungen nach 72 Stunden automatisch löschen, nur bei Zwischenfällen länger speichern.
Erlaubt vs. Verboten
Erlaubte Videoüberwachung
Öffentlich zugängliches Privatgelände:
• Firmenparkplatz
• Eingangsbereiche
• Verkaufsräume
• Geldautomaten
• Lagerhallen
Mit Hinweis und für berechtigte Zwecke
• Firmenparkplatz
• Eingangsbereiche
• Verkaufsräume
• Geldautomaten
• Lagerhallen
Mit Hinweis und für berechtigte Zwecke
Verbotene Videoüberwachung
Öffentlicher Bereich durch Private:
• Gehwege
• Straßen
• Öffentliche Plätze
• Nachbargrundstücke
Nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde!
• Gehwege
• Straßen
• Öffentliche Plätze
• Nachbargrundstücke
Nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde!
Besonders schützenswerte Bereiche
Höchste Hürden:
• Toiletten
• Umkleidekabinen
• Ruheräume
• Pausenräume
Meist unzulässig – Intimsphäre!
• Toiletten
• Umkleidekabinen
• Ruheräume
• Pausenräume
Meist unzulässig – Intimsphäre!
Praxis-Vergleich: Erlaubt vs. Verboten
✅ ERLAUBT: Videoüberwachung eines Geldautomaten im Bankfoyer• Berechtigtes Interesse: Diebstahlschutz
• Verhältnismäßig: Nur Automat erfasst
• Hinweis vorhanden
❌ VERBOTEN: Kamera erfasst öffentlichen Gehweg vor der Bank
• Öffentlicher Bereich
• Keine Befugnis für Private
• Zustimmung der Aufsichtsbehörde erforderlich
Häufiger Fehler: Kameras so ausrichten, dass sie auch öffentliche Bereiche (Gehweg, Straße) erfassen. Dies ist grundsätzlich unzulässig und kann hohe Bußgelder zur Folge haben!
👤 Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist ein wichtiges Kontrollorgan im Unternehmen. Art. 37-39 DS-GVO regeln Bestellung, Qualifikation und Aufgaben.
📋 Bestellungspflicht
DSB muss bestellt werden wenn:
• Mindestens 20 Personen ständig mit Datenverarbeitung beschäftigt
• Kerntätigkeit umfasst umfangreiche Überwachung
• Verarbeitung besonderer Kategorien (Art. 9)
• Mindestens 20 Personen ständig mit Datenverarbeitung beschäftigt
• Kerntätigkeit umfasst umfangreiche Überwachung
• Verarbeitung besonderer Kategorien (Art. 9)
🎓 Qualifikation
Berufliche Qualifikation erforderlich:
• Fachwissen im Datenschutzrecht
• Kenntnis der Datenschutzpraxis
• IT-Kenntnisse
• Kann externer Dienstleister sein
• Fachwissen im Datenschutzrecht
• Kenntnis der Datenschutzpraxis
• IT-Kenntnisse
• Kann externer Dienstleister sein
💼 Aufgaben
Zentrale Aufgaben (Art. 39):
• Beratung des Verantwortlichen
• Überwachung der Einhaltung
• Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörde
• Datenschutz-Folgenabschätzung
• Beratung des Verantwortlichen
• Überwachung der Einhaltung
• Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörde
• Datenschutz-Folgenabschätzung
🔢 Schwellenwert: 20 Personen
Art. 37 Abs. 4 DS-GVO i.V.m. § 38 Abs. 1 BDSG:
Datenschutzbeauftragter ist Pflicht, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Datenschutzbeauftragter ist Pflicht, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Praxis-Beispiel: Sicherheitsunternehmen
Sicherheitsfirma mit 50 Mitarbeitern:Datenverarbeitung:
• 25 Mitarbeiter führen täglich Besucherlisten
• 15 Mitarbeiter bedienen Videoüberwachung
• 10 Bürokräfte verwalten Personaldaten
Ergebnis: Über 20 Personen mit ständiger Datenverarbeitung = DSB-Pflicht!
Lösung: Internen DSB schulen oder externen Dienstleister beauftragen
⚠️ Meldepflicht, Sanktionen & Haftung
Die DS-GVO hat drastisch höhere Bußgelder eingeführt. Verstöße können existenzbedrohend werden!
Meldepflicht bei Datenpannen (Art. 33 DS-GVO)
⏰ 72-Stunden-Regel
Bei Verletzung des Datenschutzes:
Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden – außer es ist unwahrscheinlich, dass ein Risiko für die Rechte der Betroffenen besteht.
Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden – außer es ist unwahrscheinlich, dass ein Risiko für die Rechte der Betroffenen besteht.
Praxis-Beispiel: Datenpanne bei Sicherheitsfirma
Situation: Laptop mit Besucherlisten wird aus Firmenfahrzeug gestohlen. 500 Personen betroffen.Sofortige Maßnahmen:
1. Schadensbegrenzung: Fernlöschung versuchen
2. Risikobeurteilung: Hohe Wahrscheinlichkeit für Missbrauch
3. Meldung: Binnen 72h an Aufsichtsbehörde
4. Information: Betroffene unverzüglich informieren
5. Dokumentation: Alle Maßnahmen protokollieren
Bußgelder (Art. 83 DS-GVO)
💰 Bußgeld-Kategorien
Bis zu 10 Mio. € oder 2% des Jahresumsatzes:
• Verstoß gegen technische/organisatorische Maßnahmen
• Fehlende DSB-Bestellung
• Meldeverstöße
Bis zu 20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes:
• Verstoß gegen Grundsätze
• Rechtsgrundlagen missachtet
• Betroffenenrechte verletzt
• Verstoß gegen technische/organisatorische Maßnahmen
• Fehlende DSB-Bestellung
• Meldeverstöße
Bis zu 20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes:
• Verstoß gegen Grundsätze
• Rechtsgrundlagen missachtet
• Betroffenenrechte verletzt
📊 Bußgeld-Bemessung
Kriterien für Bußgeldhöhe:
• Art, Schwere, Dauer des Verstoßes
• Vorsätzlich oder fahrlässig
• Anzahl betroffener Personen
• Höhe des Schadens
• Kooperationsbereitschaft
• Wiederholungstat
• Finanzielle Vorteile aus Verstoß
• Art, Schwere, Dauer des Verstoßes
• Vorsätzlich oder fahrlässig
• Anzahl betroffener Personen
• Höhe des Schadens
• Kooperationsbereitschaft
• Wiederholungstat
• Finanzielle Vorteile aus Verstoß
🏛️ Strafvorschriften
StGB-Straftatbestände:
• § 201 StGB: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
• § 201a StGB: Verletzung des Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
• § 202 StGB: Verletzung des Briefgeheimnisses
• § 202a StGB: Ausspähen von Daten
BDSG-Bußgelder (§§ 42, 43):
Zusätzliche nationale Sanktionen möglich
• § 201 StGB: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
• § 201a StGB: Verletzung des Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
• § 202 StGB: Verletzung des Briefgeheimnisses
• § 202a StGB: Ausspähen von Daten
BDSG-Bußgelder (§§ 42, 43):
Zusätzliche nationale Sanktionen möglich
Schadensersatz (Art. 82 DS-GVO)
Zivilrechtliche Haftung: Jeder, dem durch einen Datenschutzverstoß ein Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter!
Auch immaterieller Schaden (Ärger, Zeitverlust) ist ersatzfähig – nicht nur finanzieller Schaden!
Auch immaterieller Schaden (Ärger, Zeitverlust) ist ersatzfähig – nicht nur finanzieller Schaden!
Reales Bußgeld-Beispiel
Fall: Sicherheitsunternehmen filmte ohne Hinweisschild öffentlichen Gehweg mitVerstoß:
• Videoüberwachung öffentlicher Bereiche ohne Befugnis
• Fehlende Information der Betroffenen
• Verstoß gegen § 4 BDSG
Bußgeld: 50.000 € + Anordnung zur sofortigen Einstellung
Lehre: Auch „kleine“ Verstöße können teuer werden!
📝 Prüfungs-Zusammenfassung
Das wichtigste Datenschutz-Wissen für Ihre § 34a Prüfung – mobile-optimiert für effizientes Lernen:
🔥 Absolute Must-Know Fakten
⚠️ Häufige Prüfungsfallen
Falle 1: „Videoüberwachung öffentlicher Bereiche?“ → VERBOTEN ohne Behördenzustimmung!
Falle 2: „DSB ab wieviel Mitarbeitern?“ → 20 Personen mit ständiger Datenverarbeitung
Falle 3: „Besondere Daten erlaubt?“ → NEIN! Art. 9 DS-GVO grundsätzlich verboten
Falle 4: „Meldepflicht bei Datenpanne?“ → 72 Stunden an Aufsichtsbehörde
Falle 5: „Videoaufzeichnung wie lange speichern?“ → Unverzüglich löschen!
Falle 2: „DSB ab wieviel Mitarbeitern?“ → 20 Personen mit ständiger Datenverarbeitung
Falle 3: „Besondere Daten erlaubt?“ → NEIN! Art. 9 DS-GVO grundsätzlich verboten
Falle 4: „Meldepflicht bei Datenpanne?“ → 72 Stunden an Aufsichtsbehörde
Falle 5: „Videoaufzeichnung wie lange speichern?“ → Unverzüglich löschen!
🎯 Mündliche Prüfung – Typische Fragen
💡 Lernstrategien für Datenschutz
📝
Schema lernen
Videoüberwachung-Schema:
1. Zweck (berechtigtes Interesse?)
2. Abwägung (verhältnismäßig?)
3. Hinweis (ausreichend informiert?)
Immer alle drei Punkte prüfen!
1. Zweck (berechtigtes Interesse?)
2. Abwägung (verhältnismäßig?)
3. Hinweis (ausreichend informiert?)
Immer alle drei Punkte prüfen!
🎯
Beispiele sammeln
Zu jeder Regel ein Praxisfall:
• Besucherliste = personenbezogene Daten
• Videoüberwachung = Interessenabwägung
• Datenpanne = 72h-Meldepflicht
Eigene Erfahrungen aus dem Sicherheitsdienst nutzen!
• Besucherliste = personenbezogene Daten
• Videoüberwachung = Interessenabwägung
• Datenpanne = 72h-Meldepflicht
Eigene Erfahrungen aus dem Sicherheitsdienst nutzen!
⚖️
Abgrenzungen üben
Kritische Unterscheidungen:
• Erlaubte vs. verbotene Videoüberwachung
• Öffentlicher vs. öffentlich zugänglicher Raum
• Normale vs. besondere Daten
• Einwilligung vs. berechtigte Interessen
Grenzfälle besonders üben!
• Erlaubte vs. verbotene Videoüberwachung
• Öffentlicher vs. öffentlich zugänglicher Raum
• Normale vs. besondere Daten
• Einwilligung vs. berechtigte Interessen
Grenzfälle besonders üben!
🧠 Memory-Tricks für Datenschutz
🗣️
Merksprüche
„Videoüberwachung: ZAH“
→ Zweck – Abwägung – Hinweis
„DSB ab 20 Personen“
→ „Zwanzig Personen Datenschutz-Beauftragter“
„72h Meldepflicht“
→ „Siebzig-Zwei-Hilfe!“
→ Zweck – Abwägung – Hinweis
„DSB ab 20 Personen“
→ „Zwanzig Personen Datenschutz-Beauftragter“
„72h Meldepflicht“
→ „Siebzig-Zwei-Hilfe!“
🎨
Visualisierung
Geistige Bilder erstellen:
• Datenschutz = Tresor mit Schloss 🔒
• Videoüberwachung = Kamera mit Hinweisschild 📹
• Löschung = Papierkorb 🗑️
Je anschaulicher, desto besser merkbar!
• Datenschutz = Tresor mit Schloss 🔒
• Videoüberwachung = Kamera mit Hinweisschild 📹
• Löschung = Papierkorb 🗑️
Je anschaulicher, desto besser merkbar!
🔄
Wiederholung
Datenschutz-Prinzipien täglich anwenden:
• Morgens: Besucherliste rechtmäßig führen
• Mittags: Videoüberwachung kontrollieren
• Abends: Daten sicher verwahren
Learning by doing im Berufsalltag!
• Morgens: Besucherliste rechtmäßig führen
• Mittags: Videoüberwachung kontrollieren
• Abends: Daten sicher verwahren
Learning by doing im Berufsalltag!
🏆 Erfolgsformel für Datenschutz-Prüfung:
1. Videoüberwachung-Schema beherrschen (ZAH)
2. Personenbezogene Daten erkennen können
3. DSB-Schwellenwert wissen (20 Personen)
4. Betroffenenrechte aufzählen können
5. Bußgeldhöhen kennen (bis 20 Mio. €)
6. Bei Unsicherheit: Datensparsamkeit! 🔒
1. Videoüberwachung-Schema beherrschen (ZAH)
2. Personenbezogene Daten erkennen können
3. DSB-Schwellenwert wissen (20 Personen)
4. Betroffenenrechte aufzählen können
5. Bußgeldhöhen kennen (bis 20 Mio. €)
6. Bei Unsicherheit: Datensparsamkeit! 🔒
⚡ Last-Minute Lernformel
24 Stunden vor der Prüfung:
• ZAH-Schema: Zweck-Abwägung-Hinweis
• Personenbezogene Daten = alle Angaben über Person
• DSB ab 20 Personen mit ständiger Datenverarbeitung
• Bußgeld bis 20 Mio. € oder 4% Jahresumsatz
• 72h Meldepflicht bei Datenpannen
• Unverzügliche Löschung wenn Zweck erreicht
• Im Zweifel: Datenschutz hat Vorrang! 🛡️
• ZAH-Schema: Zweck-Abwägung-Hinweis
• Personenbezogene Daten = alle Angaben über Person
• DSB ab 20 Personen mit ständiger Datenverarbeitung
• Bußgeld bis 20 Mio. € oder 4% Jahresumsatz
• 72h Meldepflicht bei Datenpannen
• Unverzügliche Löschung wenn Zweck erreicht
• Im Zweifel: Datenschutz hat Vorrang! 🛡️
Ultimative Prüfungs-Checkliste
Vor jeder Datenschutz-Aufgabe fragen:☐ Personenbezogene Daten betroffen? Name, Adresse etc.?
☐ Rechtsgrundlage vorhanden? Einwilligung, Vertrag, Interesse?
☐ Bei Videoüberwachung: ZAH erfüllt? Zweck-Abwägung-Hinweis?
☐ Betroffenenrechte beachtet? Information, Auskunft, Löschung?
☐ Löschfristen eingehalten? Unverzüglich wenn Zweck weg?
Wenn alle Fragen geklärt = Antwort fertig! ✅