🎯 Prüfungsrelevanz & Bedeutung

Strategische Gewichtung in der Prüfung:
  • Schriftliche Prüfung: 4 von 100 Punkten (4% Gesamtanteil)
  • Mündliche Prüfung: Schwerpunkt! Häufige Fragen zu Videoüberwachung
  • Praktische Relevanz: Täglicher Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Rechtssicherheit: Hohe Bußgelder bei Verstößen vermeiden
Datenschutz hat zwar nur 4% Anteil in der schriftlichen Prüfung, ist aber Schwerpunkt der mündlichen Prüfung! Als Sicherheitskraft haben Sie täglich mit personenbezogenen Daten zu tun – von Besucherlisten bis zu Videoaufzeichnungen.
🔒 Grundprinzip: Informationelle Selbstbestimmung
Art. 1 DS-GVO & Art. 2 Abs. 1 GG:
Jeder hat das Recht zu bestimmen, was mit seinen persönlichen Daten geschieht. Datenschutz schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch Kontrolle über persönliche Informationen.
🎓 Prüfungsstrategie: Datenschutz-Fragen drehen sich meist um Videoüberwachung und Besucherlisten. Merken Sie sich die drei Voraussetzungen für Videoüberwachung und die Informationspflichten bei Datenerhebung!
Achtung: Seit 25. Mai 2018 gilt die DS-GVO mit drastisch höheren Bußgeldern (bis zu 20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes). Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

📜 Grundlagen & Begriffsbestimmungen

Das neue Datenschutzrecht besteht aus DS-GVO (EU-weit) und BDSG (deutsche Ergänzungen). Beide Vorschriften gelten für öffentliche UND private Stellen – also auch für Sicherheitsunternehmen!

Wichtige Begriffe (Art. 4 DS-GVO)

a
Personenbezogene Daten
Alle Angaben über eine bestimmte oder bestimmbare Person

Beispiele:
• Name, Vorname, Adresse
• Geburtsdatum, Geburtsort
• Telefonnummer, E-Mail
• Ausweisnummer, Kfz-Kennzeichen
• Gesundheitsdaten, Fotos
• IP-Adressen, Standortdaten

Auch indirekte Bestimmbarkeit reicht!
Z.B. „Der Sicherheitschef von Firma XY“
b
Verarbeitung
Jeder Umgang mit personenbezogenen Daten

Beispiele:
• Erheben (Sammeln von Daten)
• Speichern (auf Festplatte, USB, Cloud)
• Verändern (Adresse aktualisieren)
• Übermitteln (an Dritte weitergeben)
• Löschen (Vernichtung der Daten)

Auch automatisierte Verfahren!
c
Dateisystem
Strukturierte Sammlungen von Daten

Beispiele:
• Besucherlisten
• Mitarbeiterdateien
• Kundendatenbanken
• Excel-Tabellen
• Auch Papierakten!

Wichtig: Auch analoge Akten sind erfasst!
Praxis-Beispiel: Hausarzt gibt Gesundheitsdaten weiter
Situation: Ein Hausarzt behandelt einen Arbeitnehmer und gibt ohne Wissen des Patienten Informationen über dessen Gesundheitszustand an den Arbeitgeber weiter.

Datenschutzverstoß:
• Personenbezogene Daten: Gesundheitsinformationen
• Verarbeitung: Übermittlung an Dritten
• Ohne Rechtsgrundlage: Keine Einwilligung
• Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Geltungsbereich

🏛️
Öffentliche Stellen
Staatliche Einrichtungen:

• Behörden
• Gerichte
• Ämter
• Polizei
• Schulen

Müssen DS-GVO und BDSG beachten
🏢
Nicht-öffentliche Stellen
Private Unternehmen:

• Sicherheitsunternehmen
• Deren Kunden
• Alle Firmen
• Vereine
• Selbstständige

Ebenfalls zur Einhaltung verpflichtet!
🔒
Besondere Daten
Art. 9 DS-GVO – Grundsätzlich verboten:

• Rassische/ethnische Herkunft
• Religion
• Gewerkschaftszugehörigkeit
• Gesundheitsdaten
• Sexualität

Nur mit ausdrücklicher Einwilligung!

⚖️ Grundsätze der Datenverarbeitung

Art. 5 DS-GVO legt die fundamentalen Grundsätze fest, die bei jeder Datenverarbeitung beachtet werden müssen. Diese sind prüfungsrelevant!
✅ Rechtmäßigkeit
Nur mit Rechtsgrundlage verarbeiten

• Einwilligung
• Vertragserfüllung
• Lebenswichtige Interessen
• Berechtigte Interessen

Keine Datenverarbeitung ohne Grund!
🎯 Zweckbindung
Für festgelegte, eindeutige Zwecke

• Zweck vor Erhebung festlegen
• Nur für diesen Zweck verwenden
• Bei Zweckänderung: neue Rechtsgrundlage

Beispiel: Besucherliste nur für Einlasskontrolle!
👁️ Transparenz
Verarbeitung für Betroffenen nachvollziehbar

• Informationspflichten erfüllen
• Verständliche Sprache
• Vollständige Aufklärung

Betroffener muss wissen, was passiert!
📏 Datenminimierung
Nur notwendige Daten erheben

• So wenig wie möglich
• So viel wie nötig
• Verhältnismäßigkeit beachten

Nur Daten sammeln, die wirklich gebraucht werden!
📅 Speicherbegrenzung
Nicht länger als nötig speichern

• Löschfristen beachten
• Regelmäßige Löschung
• Zweck erreicht = löschen

Videoaufzeichnungen nach wenigen Tagen löschen!
🛡️ Sicherheit
Schutz vor unbefugtem Zugriff

• Technische Maßnahmen (Passwörter, Verschlüsselung)
• Organisatorische Maßnahmen (Zutrittskontrollen)
• Regelmäßige Überprüfung

Angemessenes Schutzniveau gewährleisten!
📋 Rechenschaftspflicht
Der Verantwortliche muss nachweisen können, dass alle Grundsätze eingehalten werden!

• Dokumentation der Maßnahmen
• Nachweis der Rechtmäßigkeit
• Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
• Bei Kontrolle vorlegen können

✅ Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Art. 6 DS-GVO regelt, wann Datenverarbeitung erlaubt ist. Mindestens eine dieser Rechtsgrundlagen muss vorliegen:
📝 Einwilligung der betroffenen Person
Freiwillig, informiert, eindeutig
• Schriftlich oder elektronisch
• Jederzeit widerrufbar
• Verständliche Sprache
📋 Vertragserfüllung
Daten für Vertrag erforderlich
• Arbeitsvertrag: Personaldaten
• Kaufvertrag: Lieferadresse
• Bewachungsvertrag: Kontaktdaten
🚑 Lebenswichtige Interessen
Leben oder Gesundheit schützen
• Notfall-Situationen
• Rettungsdienst informieren
• Bei Bewusstlosigkeit
⚖️ Berechtigte Interessen
Interessenabwägung erforderlich
• Eigene Interessen vs. Betroffenenrechte
• Z.B. Videoüberwachung zum Eigentumsschutz
• Verhältnismäßigkeitsprüfung
Praxis-Beispiel: Besucherliste im Bürogebäude
Situation: Sicherheitsdienst führt eine Besucherliste mit Namen, Firma, Besuchszweck und Besuchszeit.

Rechtsgrundlagen:
Berechtigte Interessen: Hausrecht wahrnehmen, Sicherheit gewährleisten
Verhältnismäßig: Nur notwendige Daten für Einlasskontrolle
Information: Hinweis auf Datenverarbeitung am Empfang

Grenzen beachten: Keine privaten Daten erfragen (Familienstand etc.)
Wichtige Einschränkung: Art. 23 DS-GVO ermöglicht Beschränkungen durch nationale Gesetze – z.B. bei Strafverfolgung oder nationaler Sicherheit!

🛡️ Rechte der betroffenen Person

Die DS-GVO stärkt die Rechte der Betroffenen erheblich. Als Sicherheitskraft müssen Sie diese Rechte kennen und respektieren.
📋
Auskunftsrecht (Art. 15)
Recht auf Information über gespeicherte Daten

Auskunft über:
• Welche Daten gespeichert sind
• Woher die Daten stammen
• Zu welchem Zweck gespeichert
• An wen weitergegeben wurde

Kostenfrei, schriftlich, binnen eines Monats
🗑️
Löschungsrecht (Art. 17)
„Recht auf Vergessenwerden“

Löschung wenn:
• Zweck nicht mehr erforderlich
• Einwilligung widerrufen
• Daten unrechtmäßig verarbeitet
• Löschung gesetzlich vorgeschrieben

Unverzügliche Löschung erforderlich
ℹ️
Informationspflicht (Art. 13)
Bei Datenerhebung informieren über:

• Name des Verantwortlichen
• Kontaktdaten
• Zweck der Verarbeitung
• Rechtsgrundlage
• Speicherdauer
• Betroffenenrechte

Zum Zeitpunkt der Erhebung!
🚫
Widerspruchsrecht (Art. 21)
Widerspruch gegen Verarbeitung

• Bei berechtigten Interessen
• Bei Direktwerbung
• Aus persönlicher Situation

Verarbeitung einstellen, außer zwingende Gründe überwiegen
✏️
Berichtigung (Art. 16)
Recht auf Korrektur falscher Daten

• Unrichtige Daten berichtigen
• Unvollständige Daten vervollständigen
• Unverzügliche Korrektur

Auch Empfänger informieren!
📦
Datenübertragbarkeit (Art. 20)
Daten in strukturiertem Format erhalten

• Maschinenlesbare Form
• Übertragung an anderen Verantwortlichen
• Nur bei automatisierter Verarbeitung

Förderung des Anbieterwechsels
Praxis-Fall: Auskunftsersuchen eines Besuchers
Situation: Ein Geschäftspartner möchte wissen, welche Daten das Sicherheitsunternehmen über seine Besuche gespeichert hat.

Vorgehen:
1. Identität prüfen: Ausweis verlangen
2. Daten zusammenstellen: Besuchszeiten, Zweck, Kontaktperson
3. Vollständige Auskunft: Alle gespeicherten Daten mitteilen
4. Frist: Binnen einem Monat kostenfrei antworten
5. Form: Schriftlich (E-Mail möglich)

📹 Videoüberwachung

Videoüberwachung ist für Sicherheitskräfte besonders relevant und häufiges Prüfungsthema! Sie ist in Art. 32 ff. DS-GVO und § 4 BDSG geregelt.
📹 Grundregel Videoüberwachung
§ 4 BDSG – Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume:

Auf öffentlich zugänglichem Privatgelände ist Videoüberwachung grundsätzlich zulässig, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind!
✅ Voraussetzung 1: Zweck
Erforderlich
Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen

• Hausrecht ausüben
• Eigentum schützen
• Straftaten verhindern
• Sicherheit gewährleisten

Zweck muss konkret festgelegt sein!
Beispiel: Videoüberwachung eines Geldautomaten zur Verhinderung von Diebstahl und Vandalismus.
⚖️ Voraussetzung 2: Abwägung
Verhältnismäßig
Schutzwürdige Interessen überwiegen nicht

• Interessenabwägung durchführen
• Berechtigte Interessen vs. Persönlichkeitsrecht
• Mildere Mittel prüfen
• Intensität der Überwachung beachten

Einzelfallentscheidung erforderlich!
Abwägung: Eigentumsschutz (hoch) vs. Persönlichkeitsrecht (mittel) = Videoüberwachung erlaubt, aber Intimbereich ausschließen.
🔔 Voraussetzung 3: Hinweis
Pflicht
Ausreichend auf Videoüberwachung hinweisen

• Vor dem überwachten Bereich
• Gut sichtbar und lesbar
• Verständliche Sprache
• Name des Verantwortlichen
• Kontaktdaten angeben

Piktogramm + Text verwenden!
Hinweisschild: „Videoüberwachung! Verantwortlich: Sicherheitsfirma XY, Tel: 0221-123456, info@sicherheit.de“
⏰ Speicherung & Löschung
Begrenzt
Unverzügliche Löschung erforderlich

• Wenn Zweck erreicht ist
• Regelmäßig nach wenigen Tagen
• Bei schutzwürdigem Interesse
• Außer: Straftat aufgezeichnet

Löschkonzept erstellen!
Praxis: Normale Aufzeichnungen nach 72 Stunden automatisch löschen, nur bei Zwischenfällen länger speichern.

Erlaubt vs. Verboten

Erlaubte Videoüberwachung
Öffentlich zugängliches Privatgelände:

• Firmenparkplatz
• Eingangsbereiche
• Verkaufsräume
• Geldautomaten
• Lagerhallen

Mit Hinweis und für berechtigte Zwecke
Verbotene Videoüberwachung
Öffentlicher Bereich durch Private:

• Gehwege
• Straßen
• Öffentliche Plätze
• Nachbargrundstücke

Nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde!
⚠️
Besonders schützenswerte Bereiche
Höchste Hürden:

• Toiletten
• Umkleidekabinen
• Ruheräume
• Pausenräume

Meist unzulässig – Intimsphäre!
Praxis-Vergleich: Erlaubt vs. Verboten
✅ ERLAUBT: Videoüberwachung eines Geldautomaten im Bankfoyer
• Berechtigtes Interesse: Diebstahlschutz
• Verhältnismäßig: Nur Automat erfasst
• Hinweis vorhanden

❌ VERBOTEN: Kamera erfasst öffentlichen Gehweg vor der Bank
• Öffentlicher Bereich
• Keine Befugnis für Private
• Zustimmung der Aufsichtsbehörde erforderlich
Häufiger Fehler: Kameras so ausrichten, dass sie auch öffentliche Bereiche (Gehweg, Straße) erfassen. Dies ist grundsätzlich unzulässig und kann hohe Bußgelder zur Folge haben!

👤 Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist ein wichtiges Kontrollorgan im Unternehmen. Art. 37-39 DS-GVO regeln Bestellung, Qualifikation und Aufgaben.
📋 Bestellungspflicht
DSB muss bestellt werden wenn:
• Mindestens 20 Personen ständig mit Datenverarbeitung beschäftigt
• Kerntätigkeit umfasst umfangreiche Überwachung
• Verarbeitung besonderer Kategorien (Art. 9)
🎓 Qualifikation
Berufliche Qualifikation erforderlich:
• Fachwissen im Datenschutzrecht
• Kenntnis der Datenschutzpraxis
• IT-Kenntnisse
• Kann externer Dienstleister sein
💼 Aufgaben
Zentrale Aufgaben (Art. 39):
• Beratung des Verantwortlichen
• Überwachung der Einhaltung
• Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörde
• Datenschutz-Folgenabschätzung
🔢 Schwellenwert: 20 Personen
Art. 37 Abs. 4 DS-GVO i.V.m. § 38 Abs. 1 BDSG:

Datenschutzbeauftragter ist Pflicht, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Praxis-Beispiel: Sicherheitsunternehmen
Sicherheitsfirma mit 50 Mitarbeitern:

Datenverarbeitung:
• 25 Mitarbeiter führen täglich Besucherlisten
• 15 Mitarbeiter bedienen Videoüberwachung
• 10 Bürokräfte verwalten Personaldaten

Ergebnis: Über 20 Personen mit ständiger Datenverarbeitung = DSB-Pflicht!

Lösung: Internen DSB schulen oder externen Dienstleister beauftragen

⚠️ Meldepflicht, Sanktionen & Haftung

Die DS-GVO hat drastisch höhere Bußgelder eingeführt. Verstöße können existenzbedrohend werden!

Meldepflicht bei Datenpannen (Art. 33 DS-GVO)

⏰ 72-Stunden-Regel
Bei Verletzung des Datenschutzes:

Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden – außer es ist unwahrscheinlich, dass ein Risiko für die Rechte der Betroffenen besteht.
Praxis-Beispiel: Datenpanne bei Sicherheitsfirma
Situation: Laptop mit Besucherlisten wird aus Firmenfahrzeug gestohlen. 500 Personen betroffen.

Sofortige Maßnahmen:
1. Schadensbegrenzung: Fernlöschung versuchen
2. Risikobeurteilung: Hohe Wahrscheinlichkeit für Missbrauch
3. Meldung: Binnen 72h an Aufsichtsbehörde
4. Information: Betroffene unverzüglich informieren
5. Dokumentation: Alle Maßnahmen protokollieren

Bußgelder (Art. 83 DS-GVO)

💰 Bußgeld-Kategorien
Bis zu 10 Mio. € oder 2% des Jahresumsatzes:
• Verstoß gegen technische/organisatorische Maßnahmen
• Fehlende DSB-Bestellung
• Meldeverstöße

Bis zu 20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes:
• Verstoß gegen Grundsätze
• Rechtsgrundlagen missachtet
• Betroffenenrechte verletzt
📊 Bußgeld-Bemessung
Kriterien für Bußgeldhöhe:
• Art, Schwere, Dauer des Verstoßes
• Vorsätzlich oder fahrlässig
• Anzahl betroffener Personen
• Höhe des Schadens
• Kooperationsbereitschaft
• Wiederholungstat
• Finanzielle Vorteile aus Verstoß
🏛️ Strafvorschriften
StGB-Straftatbestände:
• § 201 StGB: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
• § 201a StGB: Verletzung des Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
• § 202 StGB: Verletzung des Briefgeheimnisses
• § 202a StGB: Ausspähen von Daten

BDSG-Bußgelder (§§ 42, 43):
Zusätzliche nationale Sanktionen möglich

Schadensersatz (Art. 82 DS-GVO)

Zivilrechtliche Haftung: Jeder, dem durch einen Datenschutzverstoß ein Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter!

Auch immaterieller Schaden (Ärger, Zeitverlust) ist ersatzfähig – nicht nur finanzieller Schaden!
Reales Bußgeld-Beispiel
Fall: Sicherheitsunternehmen filmte ohne Hinweisschild öffentlichen Gehweg mit

Verstoß:
• Videoüberwachung öffentlicher Bereiche ohne Befugnis
• Fehlende Information der Betroffenen
• Verstoß gegen § 4 BDSG

Bußgeld: 50.000 € + Anordnung zur sofortigen Einstellung

Lehre: Auch „kleine“ Verstöße können teuer werden!

📝 Prüfungs-Zusammenfassung

Das wichtigste Datenschutz-Wissen für Ihre § 34a Prüfung – mobile-optimiert für effizientes Lernen:

🔥 Absolute Must-Know Fakten

  • Geltung: DS-GVO + BDSG seit 25. Mai 2018
  • Personenbezogene Daten: Alle Angaben über bestimmbare Person
  • Grundsätze: Rechtmäßig, zweckgebunden, transparent, datensparsam
  • Rechtsgrundlagen: Einwilligung, Vertrag, berechtigte Interessen
  • Betroffenenrechte: Auskunft, Löschung, Berichtigung
  • Videoüberwachung: 3 Voraussetzungen – Zweck, Abwägung, Hinweis
  • DSB-Pflicht: Ab 20 Personen mit ständiger Datenverarbeitung
  • Meldepflicht: Datenpanne binnen 72h melden
  • Bußgelder: Bis 20 Mio. € oder 4% Jahresumsatz
  • Löschung: Unverzüglich wenn Zweck erreicht
  • ⚠️ Häufige Prüfungsfallen

    Falle 1: „Videoüberwachung öffentlicher Bereiche?“ → VERBOTEN ohne Behördenzustimmung!
    Falle 2: „DSB ab wieviel Mitarbeitern?“ → 20 Personen mit ständiger Datenverarbeitung
    Falle 3: „Besondere Daten erlaubt?“ → NEIN! Art. 9 DS-GVO grundsätzlich verboten
    Falle 4: „Meldepflicht bei Datenpanne?“ → 72 Stunden an Aufsichtsbehörde
    Falle 5: „Videoaufzeichnung wie lange speichern?“ → Unverzüglich löschen!

    🎯 Mündliche Prüfung – Typische Fragen

  • „Dürfen Sie eine Besucherliste führen?“
  • „Welche drei Voraussetzungen hat Videoüberwachung?“
  • „Wann müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen?“
  • „Was sind personenbezogene Daten?“
  • „Wie lange dürfen Videoaufzeichnungen gespeichert werden?“
  • „Welche Rechte hat ein Betroffener?“
  • „Was passiert bei Datenschutzverstößen?“
  • 💡 Lernstrategien für Datenschutz

    📝
    Schema lernen
    Videoüberwachung-Schema:
    1. Zweck (berechtigtes Interesse?)
    2. Abwägung (verhältnismäßig?)
    3. Hinweis (ausreichend informiert?)

    Immer alle drei Punkte prüfen!
    🎯
    Beispiele sammeln
    Zu jeder Regel ein Praxisfall:
    • Besucherliste = personenbezogene Daten
    • Videoüberwachung = Interessenabwägung
    • Datenpanne = 72h-Meldepflicht

    Eigene Erfahrungen aus dem Sicherheitsdienst nutzen!
    ⚖️
    Abgrenzungen üben
    Kritische Unterscheidungen:
    • Erlaubte vs. verbotene Videoüberwachung
    • Öffentlicher vs. öffentlich zugänglicher Raum
    • Normale vs. besondere Daten
    • Einwilligung vs. berechtigte Interessen

    Grenzfälle besonders üben!

    🧠 Memory-Tricks für Datenschutz

    🗣️
    Merksprüche
    „Videoüberwachung: ZAH“
    → Zweck – Abwägung – Hinweis

    „DSB ab 20 Personen“
    → „Zwanzig Personen Datenschutz-Beauftragter“

    „72h Meldepflicht“
    → „Siebzig-Zwei-Hilfe!“
    🎨
    Visualisierung
    Geistige Bilder erstellen:
    • Datenschutz = Tresor mit Schloss 🔒
    • Videoüberwachung = Kamera mit Hinweisschild 📹
    • Löschung = Papierkorb 🗑️

    Je anschaulicher, desto besser merkbar!
    🔄
    Wiederholung
    Datenschutz-Prinzipien täglich anwenden:
    • Morgens: Besucherliste rechtmäßig führen
    • Mittags: Videoüberwachung kontrollieren
    • Abends: Daten sicher verwahren

    Learning by doing im Berufsalltag!
    🏆 Erfolgsformel für Datenschutz-Prüfung:
    1. Videoüberwachung-Schema beherrschen (ZAH)
    2. Personenbezogene Daten erkennen können
    3. DSB-Schwellenwert wissen (20 Personen)
    4. Betroffenenrechte aufzählen können
    5. Bußgeldhöhen kennen (bis 20 Mio. €)
    6. Bei Unsicherheit: Datensparsamkeit! 🔒
    ⚡ Last-Minute Lernformel
    24 Stunden vor der Prüfung:
    • ZAH-Schema: Zweck-Abwägung-Hinweis
    • Personenbezogene Daten = alle Angaben über Person
    • DSB ab 20 Personen mit ständiger Datenverarbeitung
    • Bußgeld bis 20 Mio. € oder 4% Jahresumsatz
    • 72h Meldepflicht bei Datenpannen
    • Unverzügliche Löschung wenn Zweck erreicht
    • Im Zweifel: Datenschutz hat Vorrang! 🛡️
    Ultimative Prüfungs-Checkliste
    Vor jeder Datenschutz-Aufgabe fragen:

    Personenbezogene Daten betroffen? Name, Adresse etc.?
    Rechtsgrundlage vorhanden? Einwilligung, Vertrag, Interesse?
    Bei Videoüberwachung: ZAH erfüllt? Zweck-Abwägung-Hinweis?
    Betroffenenrechte beachtet? Information, Auskunft, Löschung?
    Löschfristen eingehalten? Unverzüglich wenn Zweck weg?

    Wenn alle Fragen geklärt = Antwort fertig! ✅