§34a Prüfungsfragen: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
80 Übungsfragen zu Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung — mit Musterlösung und Erklärung zu jeder Frage. In der schriftlichen IHK-Prüfung entfallen 7 von 82 Fragen (11 Punkte) auf dieses Sachgebiet.
Frage 1
Was versteht man im juristischen Sinn unter dem Begriff „Recht“?
- A)Die Gesamtheit aller Rechtssätze, also aller rechtlichen Normierungen in einem Staat
- B)Ausschließlich die vom Bundestag beschlossenen Gesetze
- C)Nur die Urteile der deutschen Gerichte
- D)Die Summe aller Verordnungen und Satzungen, nicht aber die Gesetze
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Richtige Antwort: A) Die Gesamtheit aller Rechtssätze, also aller rechtlichen Normierungen in einem Staat
Unter Recht versteht man die Gesamtheit aller Rechtssätze. Dazu zählen Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Rechtsprechung und Gewohnheitsrecht – nicht nur eine dieser Kategorien.
Frage 2
Wie verhalten sich Gesetze, Verordnungen und Satzungen in der Normenhierarchie zueinander?
- A)Gesetze stehen über Verordnungen, Verordnungen stehen über Satzungen
- B)Satzungen stehen über Gesetzen, da sie örtlich am genauesten regeln
- C)Verordnungen stehen über Gesetzen, da sie von Fachbehörden erlassen werden
- D)Gesetze, Verordnungen und Satzungen sind rechtlich gleichrangig
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Richtige Antwort: A) Gesetze stehen über Verordnungen, Verordnungen stehen über Satzungen
Einfache Gesetze sind höherwertiger als Verordnungen (z. B. die BewachV), Verordnungen wiederum sind höherwertiger als Satzungen von Gemeinden oder Landratsämtern.
Frage 3
Was gilt, wenn ein einfaches Gesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist?
- A)Das Gesetz ist nichtig
- B)Das Gesetz gilt trotzdem, solange es nicht ausdrücklich aufgehoben wird
- C)Das Gesetz wird automatisch in eine Verordnung umgewandelt
- D)Das Gesetz gilt nur noch für Behörden, nicht aber für Bürger
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Richtige Antwort: A) Das Gesetz ist nichtig
Keine Vorschrift darf gegen eine höherwertige Vorschrift verstoßen. Ein Gesetz, das nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ist deshalb nichtig.
Art. 20 Abs. 3 GGDazu nachlesen →Frage 4
Worin liegt der grundlegende Unterschied zwischen Öffentlichem Recht (ÖR) und Privatem Recht (PR)?
- A)ÖR regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, PR das Verhältnis zwischen Bürger und Bürger
- B)ÖR gilt nur für Unternehmen, PR nur für Privatpersonen
- C)ÖR betrifft nur Strafverfahren, PR alle übrigen Rechtsgebiete
- D)ÖR und PR unterscheiden sich nur dadurch, welches Gericht zuständig ist
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Richtige Antwort: A) ÖR regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, PR das Verhältnis zwischen Bürger und Bürger
Im ÖR geht es um ein Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger (z. B. Strafrecht, Steuerrecht, Gewerberecht), im PR um ein Rechtsverhältnis zwischen Bürger und Bürger (z. B. Arbeitsrecht, Kaufrecht, Mietrecht).
Frage 5
Ein Sicherheitsmitarbeiter wird im Dienst von einem Angreifer körperlich verletzt. Wie ist die Rechtslage?
- A)Der Angreifer kann strafrechtlich wegen Körperverletzung verurteilt werden, unabhängig davon kann der Mitarbeiter zivilrechtlich Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagen
- B)Da es sich um ein und denselben Vorfall handelt, kann nur eines der beiden Verfahren geführt werden
- C)Schadensersatz kann der Mitarbeiter erst einklagen, nachdem das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde
- D)Da der Mitarbeiter im Dienst verletzt wurde, ist ausschließlich das Arbeitsrecht anwendbar
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Richtige Antwort: A) Der Angreifer kann strafrechtlich wegen Körperverletzung verurteilt werden, unabhängig davon kann der Mitarbeiter zivilrechtlich Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagen
Strafrecht (ÖR) und Zivilrecht (PR) greifen bei demselben Vorfall unabhängig voneinander: Der Täter wird vor dem Strafgericht wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) verurteilt, während der Verletzte unabhängig davon vor dem Zivilgericht Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagen kann.
§ 223 StGB; § 823 BGBDazu nachlesen →Frage 6
Was ist mit dem „Gewaltmonopol“ des Staates gemeint?
- A)Grundsätzlich darf nur der Staat Gewalt anwenden, damit nicht jeder sein vermeintliches Recht eigenmächtig durchsetzt
- B)Nur Polizeibeamte dürfen Schusswaffen besitzen
- C)Private Sicherheitsmitarbeiter dürfen unter keinen Umständen körperliche Gewalt anwenden
- D)Der Staat darf Gewalt nur in Kriegszeiten anwenden
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Richtige Antwort: A) Grundsätzlich darf nur der Staat Gewalt anwenden, damit nicht jeder sein vermeintliches Recht eigenmächtig durchsetzt
Damit nicht jeder, der ein Recht gegen einen anderen zu haben glaubt, dieses selbst mit Gewalt durchsetzt (Faustrecht), liegt die Gewaltanwendung grundsätzlich beim Staat. Bürger müssen sich zur Rechtsdurchsetzung an den Staat wenden, z. B. ans zuständige Arbeitsgericht.
Frage 7
Welches der folgenden Beispiele zählt zu den sogenannten Jedermannsrechten?
- A)Die Notwehr
- B)Das Hausrecht
- C)Die Vorführung eines Festgenommenen vor den Haftrichter
- D)Die Ausweiskontrolle durch einen Polizeibeamten
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Richtige Antwort: A) Die Notwehr
Die Jedermannsrechte bilden die Ausnahme vom Gewaltmonopol des Staates. Dazu zählen z. B. Notwehr, Notstände und Selbsthilfe – jeder darf sich damit ohne staatliche Hilfe gegen einen rechtswidrigen Angriff verteidigen.
§ 32 StGBDazu nachlesen →Frage 8
Ein Sicherheitsmitarbeiter verteidigt sich außerhalb seines Hausrechtsbereichs in Notwehr gegen einen rechtswidrigen Angriff. Wie ist sein Handeln rechtlich einzuordnen?
- A)Er handelt nicht hoheitlich, sondern ist dem Angreifer gegenüber gleichberechtigt wie jeder andere Bürger auch
- B)Er handelt in diesem Moment hoheitlich, da er im Dienst tätig ist
- C)Notwehr ist ihm als Sicherheitsmitarbeiter im Dienst grundsätzlich untersagt
- D)Er erhält durch die Notwehrsituation automatisch erweiterte, hoheitliche Befugnisse
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Richtige Antwort: A) Er handelt nicht hoheitlich, sondern ist dem Angreifer gegenüber gleichberechtigt wie jeder andere Bürger auch
Wird ein Bürger – auch ein Sicherheitsmitarbeiter im Dienst – aufgrund der Jedermannsrechte wie der Notwehr tätig, handelt er nicht hoheitlich, sondern ist dem anderen Bürger gegenüber gleichberechtigt. Eine Ausnahme bildet nur das Hausrecht.
§ 32 StGBDazu nachlesen →Frage 9
In welchem Bereich ist die Polizei in Deutschland grundsätzlich zuständig?
- A)Grundsätzlich im öffentlichen Bereich, außer im Privatbereich ist etwas passiert, das die öffentliche Sicherheit betrifft
- B)Ausschließlich in nichtöffentlichen Hausrechtsbereichen
- C)Nur dort, wo private Sicherheitsdienste sie ausdrücklich anfordern
- D)Gleichermaßen in öffentlichen und privaten Bereichen, ohne Einschränkung
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Richtige Antwort: A) Grundsätzlich im öffentlichen Bereich, außer im Privatbereich ist etwas passiert, das die öffentliche Sicherheit betrifft
Die Polizei wird aufgrund der Polizeigesetze der Länder tätig und ist grundsätzlich nur im öffentlichen Bereich zuständig, es sei denn, im Privatbereich ist etwas passiert, das die öffentliche Sicherheit betrifft, z. B. eine Straftat.
Frage 10
Was bedeutet die sogenannte „Drittwirkung“ der Grundrechte?
- A)Grundrechte entfalten auch im Verhältnis der Bürger untereinander Bedeutung, sodass z. B. auch Mitarbeiter einer Wachfirma die Grundrechte anderer Personen nicht verletzen dürfen
- B)Grundrechte gelten nur, wenn ein Gericht dies in einem Urteil ausdrücklich feststellt
- C)Grundrechte wirken nur zwischen dem Staat und Behörden, nicht gegenüber Bürgern
- D)Grundrechte können erst nach einer dritten Instanz geltend gemacht werden
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Richtige Antwort: A) Grundrechte entfalten auch im Verhältnis der Bürger untereinander Bedeutung, sodass z. B. auch Mitarbeiter einer Wachfirma die Grundrechte anderer Personen nicht verletzen dürfen
Der eigentliche Sinn der Grundrechte ist zwar der Schutz des Bürgers vor dem Staat, sie haben aber auch im Umgang der Bürger untereinander (Drittwirkung) große Bedeutung – deshalb dürfen auch Wachfirmenmitarbeiter die Grundrechte anderer nicht verletzen.
Frage 11
Eine Wachdienstmitarbeiterin tastet ohne rechtfertigenden Grund einen männlichen Besucher körperlich ab. Gegen welches Grundrecht kann dies verstoßen?
- A)Gegen die Menschenwürde (Art. 1 GG)
- B)Gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 GG)
- C)Gegen das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG)
- D)Gegen die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG)
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Richtige Antwort: A) Gegen die Menschenwürde (Art. 1 GG)
Eine körperliche Kontrolle durch Andersgeschlechtliche wird ausdrücklich als Beispiel für einen Verstoß gegen die Menschenwürde nach Art. 1 GG genannt, neben öffentlicher Bloßstellung und Diskriminierung.
Art. 1 GGDazu nachlesen →Frage 12
Welcher Artikel des Grundgesetzes bildet die rechtliche Grundlage für das Hausrecht?
- A)Art. 13 GG – Unverletzlichkeit der Wohnung
- B)Art. 14 GG – Eigentum
- C)Art. 2 GG – Allgemeine Handlungsfreiheit
- D)Art. 12 GG – Berufsfreiheit
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Richtige Antwort: A) Art. 13 GG – Unverletzlichkeit der Wohnung
Art. 13 GG gewährleistet die Unverletzlichkeit der Wohnung; daraus ergibt sich das Hausrecht, wonach der Besitzer frei bestimmen kann, wer seinen privaten Bereich betreten darf und wer nicht.
Art. 13 GGDazu nachlesen →Frage 13
Was schreibt Art. 104 GG in Bezug auf einen von der Polizei festgenommenen Tatverdächtigen vor?
- A)Er muss spätestens am nächsten Tag dem Haftrichter vorgeführt werden
- B)Er darf höchstens 48 Stunden ohne richterliche Anordnung festgehalten werden
- C)Er muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, freigelassen werden
- D)Er kann ohne zeitliche Begrenzung festgehalten werden, solange ein dringender Tatverdacht besteht
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Richtige Antwort: A) Er muss spätestens am nächsten Tag dem Haftrichter vorgeführt werden
Art. 104 GG bietet Schutz vor unberechtigtem Freiheitsentzug: Ein festgenommener Täter muss spätestens am nächsten Tag dem Haftrichter vorgeführt werden, der über die weitere Haft entscheidet.
Art. 104 GGDazu nachlesen →Frage 14
Welches der folgenden Prinzipien zählt NICHT zu den in Art. 20 GG verankerten Verfassungsprinzipien Deutschlands?
- A)Monarchie
- B)Sozialstaat
- C)Rechtsstaat
- D)Bundesstaat/Föderalismus
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Richtige Antwort: A) Monarchie
Art. 20 GG verankert Demokratie, Sozialstaat, Rechtsstaat, Republik und Bundesstaat/Föderalismus. Die Republik bedeutet gerade, dass es kein Staatsoberhaupt aufgrund von Geburt oder auf Lebenszeit gibt – eine Monarchie ist damit ausgeschlossen.
Art. 20 GGDazu nachlesen →Frage 15
Welche Aussage zur Public Private Partnership (PPP) trifft zu?
- A)PPP bezeichnet die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen, wobei private Mitarbeiter grundsätzlich nur die Jedermannsrechte, ausnahmsweise nach Absprache mit den Sicherheitsbehörden aber auch eingeschränkt hoheitliche Rechte ausüben können
- B)PPP überträgt das vollständige Gewaltmonopol des Staates dauerhaft auf private Sicherheitsunternehmen
- C)PPP bezeichnet ausschließlich die Zusammenarbeit zweier privater Sicherheitsunternehmen ohne Beteiligung staatlicher Stellen
- D)PPP ist eine Sonderform der Satzung, die von Gemeinden erlassen wird
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Richtige Antwort: A) PPP bezeichnet die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen, wobei private Mitarbeiter grundsätzlich nur die Jedermannsrechte, ausnahmsweise nach Absprache mit den Sicherheitsbehörden aber auch eingeschränkt hoheitliche Rechte ausüben können
PPP bezeichnet die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen, z. B. bei Geld- und Werttransport oder der Bestreifung öffentlich zugänglicher Bereiche. Das Gewaltmonopol bleibt zu beachten – Private haben grundsätzlich nur die Jedermannsrechte, können aber ausnahmsweise nach Absprache mit den Behörden eingeschränkt hoheitlich tätig werden, z. B. bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs.
Frage 16
In einem Wachunternehmen ist es seit Jahren üblich, dass bei der Übergabe zum Schichtwechsel nur einer der beiden beteiligten Mitarbeiter die Übergabezeit bezahlt bekommt – obwohl das nirgendwo schriftlich geregelt ist. Um welche Rechtsquelle handelt es sich bei dieser Praxis?
- A)Gewohnheitsrecht
- B)Eine Satzung des Landratsamts
- C)Eine Verordnung
- D)Rechtsprechung eines Gerichts
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Richtige Antwort: A) Gewohnheitsrecht
Gewohnheitsrecht entsteht durch eine langjährig geübte, allgemein anerkannte Praxis, ohne dass sie ausdrücklich in einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Satzung festgeschrieben ist – die beschriebene Schichtübergabe ist genau das Praxisbeispiel dafür aus dem Lehrstoff.
Frage 17
Ein Mitarbeiter einer Gemeinde kauft im Namen des Rathauses neue Büromöbel bei einem privaten Möbelhändler ein. Welchem Rechtsgebiet ist dieses Rechtsgeschäft zuzuordnen?
- A)Dem Privaten Recht, weil der Staat hier ausnahmsweise wie ein gewöhnlicher Bürger auftritt
- B)Dem Öffentlichen Recht, weil ein Vertreter des Staates handelt
- C)Weder dem Öffentlichen noch dem Privaten Recht, da Kaufverträge keiner Rechtsart zuzuordnen sind
- D)Dem Öffentlichen Recht, weil der Möbelhändler eine Genehmigung nach der GewO benötigt
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Richtige Antwort: A) Dem Privaten Recht, weil der Staat hier ausnahmsweise wie ein gewöhnlicher Bürger auftritt
Auch der Staat kann ausnahmsweise im Privaten Recht „wie ein Bürger“ auftreten, etwa wenn ein Gemeindemitarbeiter Büroeinrichtung fürs Rathaus einkauft. Maßgeblich ist hier nicht die hoheitliche Funktion, sondern das gleichberechtigte Kaufvertragsverhältnis wie zwischen zwei Bürgern.
Frage 18
Ein angehender Unternehmer möchte ein Bewachungsgewerbe eröffnen, erfüllt jedoch nicht die gesetzlichen Voraussetzungen der Gewerbeordnung (GewO). Wie verhält sich die zuständige Behörde?
- A)Sie erteilt keine Genehmigung, da im Öffentlichen Recht ein Über-/Unterordnungsverhältnis zugunsten des Staates besteht
- B)Sie muss die Genehmigung trotzdem erteilen, wenn der Unternehmer zustimmt, die Auflagen später nachzuholen
- C)Sie kann die Entscheidung nur treffen, wenn sich Behörde und Unternehmer auf einen Kompromiss einigen
- D)Sie ist verpflichtet, die Genehmigung zu erteilen, da im Gewerberecht beide Seiten gleichberechtigt sind
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Richtige Antwort: A) Sie erteilt keine Genehmigung, da im Öffentlichen Recht ein Über-/Unterordnungsverhältnis zugunsten des Staates besteht
Im Öffentlichen Recht gibt der Staat die Regeln vor, an die sich der Bürger halten muss – erfüllt der Bürger die gesetzlichen Voraussetzungen nicht, erhält er keine Genehmigung. Anders als im Privaten Recht gibt es hier kein Verhandeln auf Augenhöhe.
§ 34a GewODazu nachlesen →Frage 19
Ein Arbeitgeber und ein Bewerber verhandeln über die Konditionen eines Arbeitsvertrags. Der Bewerber besteht auf einem höheren Gehalt, der Arbeitgeber lehnt ab. Wie ist die Rechtslage einzuordnen?
- A)Da beide im Privaten Recht gleichberechtigt sind, kann keiner den anderen zu etwas zwingen – der Vertrag kommt nur bei Einigung zustande
- B)Der Arbeitgeber kann den Bewerber kraft seiner wirtschaftlichen Position zur Annahme seines Angebots verpflichten
- C)Da es sich um Arbeitsrecht handelt, entscheidet im Zweifel das Gewerbeamt über die Vertragskonditionen
- D)Der Bewerber kann den Arbeitgeber notfalls mit Nachdruck zur Zahlung des geforderten Gehalts zwingen
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Richtige Antwort: A) Da beide im Privaten Recht gleichberechtigt sind, kann keiner den anderen zu etwas zwingen – der Vertrag kommt nur bei Einigung zustande
Im Privaten Recht stehen sich beide Seiten gleichberechtigt gegenüber. Nur wenn sich Arbeitgeber und Bewerber einigen, kommt der Arbeitsvertrag zustande – keiner kann den anderen einseitig zu einer Einigung zwingen.
Frage 20
Ein Polizeibeamter kontrolliert im Dienst den Ausweis eines Verdächtigen. In welcher Funktion wird er dabei tätig?
- A)Hoheitlich, da ihm der Staat spezielle Aufgaben und Befugnisse übertragen hat
- B)Als Privatperson, da jeder Bürger Ausweise kontrollieren darf
- C)Ausschließlich aufgrund der Jedermannsrechte, wie ein Sicherheitsmitarbeiter
- D)Als Vertreter des Privaten Rechts, da es sich um eine Kontrolle zwischen Bürgern handelt
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Richtige Antwort: A) Hoheitlich, da ihm der Staat spezielle Aufgaben und Befugnisse übertragen hat
Der Polizist handelt bei einer Ausweiskontrolle nicht als Privatperson, sondern hoheitlich (obrigkeitlich) in seiner Funktion als Beamter – er verfügt dabei über vom Staat übertragene Befugnisse und damit über mehr Rechte als eine Privatperson.
Frage 21
Welche Aussage zu den Jedermannsrechten wie der Notwehr trifft zu?
- A)Sie erlauben die Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff nur mit erforderlichen und gebotenen Mitteln
- B)Sie erlauben jedem Bürger uneingeschränkte Gewaltanwendung gegenüber jeder Person
- C)Sie stehen ausschließlich Polizeibeamten im Dienst zu
- D)Sie setzen voraus, dass vorher die Erlaubnis einer Behörde eingeholt wird
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Richtige Antwort: A) Sie erlauben die Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff nur mit erforderlichen und gebotenen Mitteln
Im Rahmen der Notwehr darf sich jeder mit erforderlichen und gebotenen Mitteln – notfalls auch mit körperlicher Gewalt – gegen einen rechtswidrigen Angriff verteidigen, ohne sich vorher an den Staat wenden zu müssen. Eine unbegrenzte Gewaltanwendung ist davon nicht gedeckt.
§ 32 StGBDazu nachlesen →Frage 22
Ein Sicherheitsmitarbeiter hält eine beim Diebstahl ertappte Person über mehrere Stunden in einem Lagerraum fest, ohne die Polizei zu verständigen. Gegen welches Grundrecht kann dieses Verhalten verstoßen?
- A)Gegen das Recht auf Freiheit der Person aus Art. 2 GG
- B)Gegen die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG
- C)Gegen das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG
- D)Gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG
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Richtige Antwort: A) Gegen das Recht auf Freiheit der Person aus Art. 2 GG
Art. 2 GG schützt unter anderem das Recht auf Freiheit der Person – Freiheitsberaubung ist grundsätzlich strafbar. Ein über Stunden andauerndes Festhalten ohne Einschaltung der Polizei kann dieses Grundrecht verletzen.
Art. 2 GG; § 239 StGBDazu nachlesen →Frage 23
Ein Besucher beschimpft einen Sicherheitsmitarbeiter mit einer groben Beleidigung und beruft sich anschließend auf seine Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG. Trifft das zu?
- A)Nein, die Meinungsfreiheit gilt nur, soweit dabei nicht gegen Gesetze wie § 185 StGB (Beleidigung) verstoßen wird
- B)Ja, Art. 5 GG schützt jede Meinungsäußerung ausnahmslos, auch Beleidigungen
- C)Nein, Art. 5 GG gilt ausschließlich für die Presse, nicht für Privatpersonen
- D)Ja, solange die Äußerung nicht schriftlich erfolgt, ist sie immer von Art. 5 GG gedeckt
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Richtige Antwort: A) Nein, die Meinungsfreiheit gilt nur, soweit dabei nicht gegen Gesetze wie § 185 StGB (Beleidigung) verstoßen wird
Art. 5 GG garantiert die Meinungsfreiheit nur, solange nicht gegen Gesetze – wie § 185 StGB (Beleidigung) – oder Rechte anderer verstoßen wird. Eine Beleidigung ist daher nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Art. 5 GG; § 185 StGBDazu nachlesen →Frage 24
Der Eigentümer eines einsturzgefährdeten Gebäudes unternimmt nichts, obwohl dadurch Passanten auf dem angrenzenden Gehweg gefährdet werden. Ist das von seinem Eigentumsrecht aus Art. 14 GG gedeckt?
- A)Nein, denn Eigentum verpflichtet – von ihm darf keine Gefahr für andere ausgehen
- B)Ja, der Eigentümer darf mit seinem Eigentum uneingeschränkt verfahren
- C)Nein, aber nur weil es sich um ein Gebäude und nicht um ein Grundstück handelt
- D)Ja, solange die Passanten das Grundstück nicht offiziell betreten
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Richtige Antwort: A) Nein, denn Eigentum verpflichtet – von ihm darf keine Gefahr für andere ausgehen
Art. 14 GG gewährleistet Eigentum, verpflichtet aber gleichzeitig: Von ihm darf keine Gefahr für andere ausgehen, etwa dürfen Passanten nicht von einem einsturzgefährdeten Haus bedroht sein.
Art. 14 GGDazu nachlesen →Frage 25
Eine Behörde möchte ein Grundrecht durch eine bloße interne Verwaltungsanweisung einschränken, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Ist das zulässig?
- A)Nein, denn nach Art. 19 GG dürfen Grundrechte nur auf der Grundlage eines Gesetzes eingeschränkt werden
- B)Ja, Behörden dürfen Grundrechte im Rahmen ihres Ermessens ohne gesetzliche Grundlage einschränken
- C)Ja, solange die Einschränkung nur vorübergehend gilt
- D)Nein, Grundrechte dürfen unter keinen Umständen eingeschränkt werden
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Richtige Antwort: A) Nein, denn nach Art. 19 GG dürfen Grundrechte nur auf der Grundlage eines Gesetzes eingeschränkt werden
Art. 19 GG legt fest, dass Grundrechte nur auf der Grundlage eines Gesetzes eingeschränkt werden dürfen – eine bloße interne Verwaltungsanweisung reicht dafür nicht aus.
Art. 19 GGDazu nachlesen →Frage 26
Ein Staatsanwalt möchte gegen einen Straftäter einen Haftbefehl erwirken. Was muss vor dessen Erlass geschehen?
- A)Ein Richter muss zunächst prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten wurden
- B)Der Staatsanwalt kann den Haftbefehl als Teil der Exekutive allein erlassen
- C)Der Bundestag muss dem Haftbefehl im Rahmen der Gesetzgebung zustimmen
- D)Der Sicherheitsmitarbeiter, der den Täter festgehalten hat, muss dem Haftbefehl zustimmen
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Richtige Antwort: A) Ein Richter muss zunächst prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten wurden
Aufgrund der Gewaltenteilung kontrollieren sich die drei Staatsgewalten gegenseitig: Will der Staatsanwalt (Exekutive) einen Haftbefehl beantragen, muss zunächst ein Richter (Judikative) prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben (Legislative) eingehalten wurden.
Art. 20 GGDazu nachlesen →Frage 27
Welche Aussage zur Zuständigkeit der Polizei in Deutschland im Rahmen des Föderalismus trifft zu?
- A)Die Polizei ist grundsätzlich Sache der einzelnen Bundesländer, Ausnahmen bilden u. a. Bundeskriminalamt und Bundespolizei
- B)Die Polizei ist ausschließlich eine Angelegenheit des Bundes, die Länder haben keine eigene Polizei
- C)Jede Gemeinde stellt ihre eigene, vom Land unabhängige Polizei
- D)Die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern wird für jeden Einzelfall neu ausgehandelt
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Richtige Antwort: A) Die Polizei ist grundsätzlich Sache der einzelnen Bundesländer, Ausnahmen bilden u. a. Bundeskriminalamt und Bundespolizei
Der Bundesstaat/Föderalismus nach Art. 20 GG bedeutet, dass es Bund und 16 Bundesländer mit unterschiedlichen Kompetenzen gibt. Die Polizei ist grundsätzlich Ländersache, Ausnahmen bilden u. a. das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei.
Art. 20 GGDazu nachlesen →Frage 28
Bei einem städtischen Straßenfest kontrollieren private Sicherheitsmitarbeiter nach Absprache mit der Stadt die Zufahrtsberechtigung zu einem öffentlichen Parkplatz. Wie ist diese Konstellation einzuordnen?
- A)Als Public Private Partnership, bei der die Mitarbeiter ausnahmsweise nach Absprache mit den Sicherheitsbehörden eingeschränkt hoheitlich tätig werden dürfen
- B)Als gewöhnliche Ausübung des Hausrechts, da der Parkplatz vom Sicherheitsunternehmen selbst verwaltet wird
- C)Als unzulässiges Handeln, weil private Sicherheitsmitarbeiter im öffentlichen Bereich unter keinen Umständen tätig werden dürfen
- D)Als rein zivilrechtliche Dienstleistung gegenüber den Fahrzeugführern, die mit hoheitlichem Handeln nichts zu tun hat
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Richtige Antwort: A) Als Public Private Partnership, bei der die Mitarbeiter ausnahmsweise nach Absprache mit den Sicherheitsbehörden eingeschränkt hoheitlich tätig werden dürfen
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs oder die Kontrolle der Zufahrt zu Parkplätzen im öffentlichen Bereich bei Veranstaltungen ist ein ausdrückliches Beispiel für eine Public Private Partnership, bei der private Mitarbeiter nach Absprache mit den Sicherheitsbehörden ausnahmsweise eingeschränkt hoheitliche Rechte ausüben dürfen.
Frage 29
Welche Aussage beschreibt den Begriff „Föderalismus“ nach Art. 20 GG am zutreffendsten?
- A)Föderalismus bedeutet, dass Kompetenzen zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern aufgeteilt sind
- B)Föderalismus bedeutet, dass ausschließlich der Bund über Kompetenzen verfügt
- C)Föderalismus ist ein anderes Wort für Gewaltenteilung
- D)Föderalismus bedeutet, dass jede Gemeinde ihre eigene Verfassung erlässt
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Richtige Antwort: A) Föderalismus bedeutet, dass Kompetenzen zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern aufgeteilt sind
Föderalismus bezeichnet die Aufteilung staatlicher Kompetenzen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den einzelnen Bundesländern – ein eigenständiges Prinzip neben der Gewaltenteilung.
Art. 20 GGDazu nachlesen →Frage 30
Ein Gericht entscheidet in einem Grundsatzurteil eine bislang ungeklärte Rechtsfrage. Zählt diese Entscheidung zu den Rechtsquellen im Sinne des Kapitels?
- A)Ja, Rechtsprechung ist ausdrücklich eine der anerkannten Rechtsquellen
- B)Nein, Gerichtsurteile sind keine Rechtsquelle, sondern nur Einzelfallentscheidungen ohne weitere Bedeutung
- C)Ja, aber nur, wenn das Urteil vom Bundesverfassungsgericht stammt
- D)Nein, nur Gesetze und Verordnungen zählen zu den Rechtsquellen
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Richtige Antwort: A) Ja, Rechtsprechung ist ausdrücklich eine der anerkannten Rechtsquellen
Zu den Rechtsquellen zählen neben Gesetzen, Verordnungen, Satzungen und Gewohnheitsrecht ausdrücklich auch die Rechtsprechung, also Urteile von Gerichten.
Frage 31
Welche der folgenden Rechtsquellen wird typischerweise von einer Gemeinde oder einem Landratsamt erlassen?
- A)Eine Satzung
- B)Ein Gesetz
- C)Eine Verordnung des Bundes
- D)Ein Urteil des Bundesgerichtshofs
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Richtige Antwort: A) Eine Satzung
Satzungen werden von Gemeinden oder Landratsämtern erlassen und stehen in der Normenhierarchie unterhalb von Gesetzen und Verordnungen.
Frage 32
Welche Rechtsnatur hat die Bewachungsverordnung (BewachV)?
- A)Sie ist eine Verordnung
- B)Sie ist ein Gesetz im formellen Sinn
- C)Sie ist eine Satzung des Bundes
- D)Sie ist eine Form des Gewohnheitsrechts
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Richtige Antwort: A) Sie ist eine Verordnung
Die BewachV ist rechtlich eine Verordnung, die auf § 34a GewO basiert – sie steht damit unter den Gesetzen, aber über kommunalen Satzungen. In Prüfungsfragen wird sie gern fälschlich als „Gesetz“ bezeichnet.
Frage 33
Ein Mieter kündigt seinen Mietvertrag fristlos wegen erheblichen Schimmelbefalls in der Wohnung. Welchem Rechtsgebiet ist dieser Streit in erster Linie zuzuordnen?
- A)Dem Privaten Recht, da es sich um ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Bürgern (Mieter und Vermieter) handelt
- B)Dem Öffentlichen Recht, da eine behördliche Genehmigung erforderlich ist
- C)Dem Strafrecht, da der Vermieter automatisch eine Straftat begeht
- D)Dem Gewerberecht, da Vermieten ein Gewerbe im Sinne der GewO ist
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Richtige Antwort: A) Dem Privaten Recht, da es sich um ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Bürgern (Mieter und Vermieter) handelt
Mietrecht ist ein klassisches Beispiel für Privates Recht: Es regelt das gleichberechtigte Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter, beides Bürger im rechtlichen Sinn.
Frage 34
Ein Finanzamt setzt gegenüber einem Bürger einen Steuerbescheid fest. Welchem Rechtsgebiet ist dieser Vorgang zuzuordnen?
- A)Dem Öffentlichen Recht, da es sich um ein Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger handelt
- B)Dem Privaten Recht, da der Bürger dem Finanzamt gleichberechtigt gegenübersteht
- C)Weder dem Öffentlichen noch dem Privaten Recht, da Steuerrecht eine eigene, dritte Rechtsart bildet
- D)Dem Privaten Recht, weil der Steuerbescheid wie ein Vertrag ausgehandelt wird
Lösung & Erklärung anzeigen
Richtige Antwort: A) Dem Öffentlichen Recht, da es sich um ein Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger handelt
Das Steuerrecht ist ausdrücklich als Beispiel für Öffentliches Recht genannt: Es regelt das Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Staat (Finanzamt) und Bürger.
Frage 35
Zwei Sicherheitsunternehmen verhandeln über einen gemeinsamen Kooperationsvertrag für einen Großauftrag. Welche Aussage zur Rechtslage trifft zu?
- A)Beide Unternehmen stehen sich als Bürger im Sinne des Privaten Rechts gleichberechtigt gegenüber
- B)Da es sich um Sicherheitsunternehmen handelt, gilt automatisch das Über-/Unterordnungsverhältnis des Öffentlichen Rechts
- C)Der Vertrag bedarf zwingend der vorherigen Genehmigung der Gewerbeaufsicht
- D)Nur das größere Unternehmen kann die Vertragskonditionen einseitig vorgeben
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Richtige Antwort: A) Beide Unternehmen stehen sich als Bürger im Sinne des Privaten Rechts gleichberechtigt gegenüber
Auch Firmen gelten im Rechtssinn als „Bürger“. Verhandeln zwei Unternehmen einen Vertrag, gilt das Privatrecht mit seiner Gleichordnung – keine Seite kann die andere einseitig zu etwas zwingen.
Frage 36
Ein Zollbeamter kontrolliert im Rahmen seiner Dienstausübung einen Lkw an der Grenze. In welcher Funktion handelt er dabei?
- A)Hoheitlich, da ihm der Staat besondere Kontrollbefugnisse übertragen hat
- B)Als Privatperson, da jeder Bürger Fahrzeuge anhalten und kontrollieren darf
- C)Aufgrund der Jedermannsrechte, wie ein privater Sicherheitsmitarbeiter
- D)Ausschließlich im Rahmen des Privaten Rechts, da ein Transportvertrag betroffen ist
Lösung & Erklärung anzeigen
Richtige Antwort: A) Hoheitlich, da ihm der Staat besondere Kontrollbefugnisse übertragen hat
Wie ein Polizeibeamter handelt auch ein Zollbeamter bei einer dienstlichen Kontrolle hoheitlich – er verfügt über vom Staat übertragene besondere Befugnisse, die einer Privatperson nicht zustehen.
Frage 37
Ein Vermieter tauscht eigenmächtig das Schloss der Wohnung eines Mieters aus, weil dieser mit der Miete im Rückstand ist, statt den Gerichtsvollzieher einzuschalten. Welches Prinzip verletzt der Vermieter dadurch in erster Linie?
- A)Das Gewaltmonopol des Staates, da er sein vermeintliches Recht eigenmächtig durchsetzt
- B)Das Prinzip der Gewaltenteilung, da er richterliche Aufgaben übernimmt
- C)Die Berufsfreiheit des Mieters aus Art. 12 GG
- D)Den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG
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Richtige Antwort: A) Das Gewaltmonopol des Staates, da er sein vermeintliches Recht eigenmächtig durchsetzt
Der Vermieter betreibt eigenmächtige Rechtsdurchsetzung (Faustrecht) statt sich an den Staat – hier den Gerichtsvollzieher bzw. das zuständige Gericht – zu wenden. Genau das soll das Gewaltmonopol verhindern.
Frage 38
Welche der folgenden Befugnisse zählt NICHT zu den Jedermannsrechten?
- A)Die Ausweiskontrolle durch einen Polizeibeamten
- B)Die Notwehr
- C)Die Nothilfe zugunsten eines Dritten
- D)Das vorläufige Festnahmerecht bei einer auf frischer Tat betroffenen Person
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Richtige Antwort: A) Die Ausweiskontrolle durch einen Polizeibeamten
Die Ausweiskontrolle durch einen Polizeibeamten ist hoheitliches Handeln, keine Jedermannsbefugnis. Notwehr, Nothilfe und das vorläufige Festnahmerecht stehen dagegen grundsätzlich jedem Bürger zu.
Frage 39
Ein öffentlich zugängliches, aber in privater Hand befindliches Einkaufszentrum wird von einem privaten Sicherheitsdienst bestreift. Zu welchem Zuständigkeitsbereich zählt dieses Gelände rechtlich?
- A)Zum nichtöffentlichen Hausrechtsbereich, auch wenn Publikumsverkehr herrscht
- B)Zum öffentlichen Bereich, für den grundsätzlich die Polizei zuständig ist
- C)Zu keinem der beiden Bereiche, da eine Sonderzone ohne Zuständigkeit vorliegt
- D)Zum öffentlichen Bereich, sobald mehr als 100 Personen gleichzeitig anwesend sind
Lösung & Erklärung anzeigen
Richtige Antwort: A) Zum nichtöffentlichen Hausrechtsbereich, auch wenn Publikumsverkehr herrscht
Auch ein öffentlich zugängliches Einkaufszentrum bleibt rechtlich privates, dem Hausrecht unterliegendes Gelände. Deshalb ist dort grundsätzlich der private Sicherheitsdienst und nicht die Polizei originär zuständig.
Frage 40
Ein Wachunternehmen lehnt Bewerber pauschal wegen ihrer Herkunft ab, unabhängig von deren Qualifikation. Gegen welches Grundrecht verstößt dieses Vorgehen über die Drittwirkung der Grundrechte?
- A)Gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG
- B)Gegen die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG
- C)Gegen das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG
- D)Gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG
Lösung & Erklärung anzeigen
Richtige Antwort: A) Gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG
Art. 3 GG verlangt die Gleichbehandlung aller Menschen. Über die Drittwirkung der Grundrechte gilt dieser Grundsatz auch im Verhältnis zwischen einem privaten Unternehmen und Bewerbern, nicht nur gegenüber dem Staat.
Art. 3 GGDazu nachlesen →Frage 41
Ein Sicherheitsmitarbeiter liest ohne Erlaubnis private Chatnachrichten auf dem Diensthandy eines Kollegen mit. Welches Grundrecht des Kollegen kann dadurch verletzt sein?
- A)Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG
- B)Die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG
- C)Die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG
- D)Der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG
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Richtige Antwort: A) Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG
Art. 10 GG schützt u. a. den Inhalt von Nachrichten wie E-Mails oder Chats vor unbefugter Kenntnisnahme, sowohl durch den Staat als auch durch Private – auch über die Drittwirkung unter Kollegen.
Art. 10 GGDazu nachlesen →Frage 42
Der Staat verlangt von angehenden Ladendetektiven eine bestandene Sachkundeprüfung, bevor sie tätig werden dürfen. Ist das mit der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG vereinbar?
- A)Ja, der Staat darf zulässige Zugangsvoraussetzungen für einen Beruf festlegen
- B)Nein, jede Zugangsvoraussetzung verstößt gegen die Berufsfreiheit
- C)Nein, Art. 12 GG erlaubt ausschließlich Voraussetzungen für akademische Berufe
- D)Ja, aber nur, wenn die Prüfung freiwillig bleibt
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Richtige Antwort: A) Ja, der Staat darf zulässige Zugangsvoraussetzungen für einen Beruf festlegen
Art. 12 GG garantiert die freie Berufswahl, erlaubt dem Staat aber ausdrücklich, Zugangsvoraussetzungen wie die Sachkundeprüfung für Ladendetektive festzulegen.
Art. 12 GGDazu nachlesen →Frage 43
Ein Gesetzgeber möchte ein Gesetz erlassen, das ausschließlich ein einzelnes namentlich benanntes Sicherheitsunternehmen zur Zahlung einer Sonderabgabe verpflichtet. Ist ein solches Einzelfallgesetz mit Art. 19 GG vereinbar?
- A)Nein, eine Grundrechtseinschränkung durch Gesetz muss allgemein gelten und darf nicht auf einen Einzelfall zugeschnitten sein
- B)Ja, der Gesetzgeber darf beliebig einzelne Unternehmen gesetzlich verpflichten
- C)Ja, solange das Unternehmen der Regelung zuvor zugestimmt hat
- D)Nein, aber nur, weil es sich um ein Sicherheitsunternehmen handelt
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Richtige Antwort: A) Nein, eine Grundrechtseinschränkung durch Gesetz muss allgemein gelten und darf nicht auf einen Einzelfall zugeschnitten sein
Art. 19 GG verlangt, dass eine gesetzliche Grundrechtseinschränkung allgemein gilt. Ein gezielt auf einen Einzelfall zugeschnittenes Gesetz widerspricht diesem Grundsatz.
Art. 19 GGDazu nachlesen →Frage 44
Gilt Art. 104 GG unmittelbar auch für die vorläufige Festnahme durch einen privaten Sicherheitsmitarbeiter?
- A)Nein, Art. 104 GG richtet sich unmittelbar an staatliche Stellen, die dahinterstehende Wertung gegen willkürlichen Freiheitsentzug prägt aber auch den Privatbereich
- B)Ja, Art. 104 GG gilt unmittelbar und unverändert für jeden privaten Festnehmenden
- C)Nein, im Privatbereich gibt es überhaupt keine Grenzen für die Dauer einer Festnahme
- D)Ja, aber nur, wenn der Sicherheitsmitarbeiter eine Uniform trägt
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Richtige Antwort: A) Nein, Art. 104 GG richtet sich unmittelbar an staatliche Stellen, die dahinterstehende Wertung gegen willkürlichen Freiheitsentzug prägt aber auch den Privatbereich
Art. 104 GG richtet sich unmittelbar an den Staat. Über die Drittwirkung der Grundrechte gilt aber auch im Privatbereich die Wertung, dass eine festgehaltene Person nicht willkürlich oder unbegrenzt lange festgehalten werden darf, sondern die Polizei unverzüglich zu verständigen ist.
Art. 104 GGDazu nachlesen →Frage 45
Eine Polizeibehörde erlässt eigenmächtig eine allgemeine Vorschrift, die eigentlich nur durch ein Parlamentsgesetz geregelt werden dürfte. Gegen welches Prinzip verstößt das?
- A)Gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, da die Exekutive Aufgaben der Legislative übernimmt
- B)Gegen den Föderalismus, da die Länderkompetenzen missachtet werden
- C)Gegen den Sozialstaatsgrundsatz, da soziale Belange nicht berücksichtigt werden
- D)Gegen die Republik, da kein gewähltes Staatsoberhaupt beteiligt ist
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Richtige Antwort: A) Gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, da die Exekutive Aufgaben der Legislative übernimmt
Die Gewaltenteilung nach Art. 20 GG trennt Exekutive, Legislative und Judikative gerade, um Machtmissbrauch zu verhindern. Erlässt eine Behörde (Exekutive) eigenmächtig, was eigentlich dem Parlament (Legislative) vorbehalten ist, wird dieses Prinzip verletzt.
Art. 20 GGDazu nachlesen →Frage 46
Welcher Grundsatz des Rechtsstaatsprinzips aus Art. 20 GG besagt, dass eine Handlung nur bestraft werden darf, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat bereits gesetzlich unter Strafe gestellt war?
- A)„Keine Strafe ohne Gesetz“
- B)Der Grundsatz der Gewaltenteilung
- C)Der Grundsatz der Volkssouveränität
- D)Der Grundsatz des Föderalismus
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Richtige Antwort: A) „Keine Strafe ohne Gesetz“
Der Rechtsstaatsgrundsatz umfasst u. a. den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ – eine Handlung kann also nur bestraft werden, wenn sie bereits zum Tatzeitpunkt gesetzlich strafbar war.
Art. 20 GGDazu nachlesen →Frage 47
Welches der folgenden Beispiele zeigt den Sozialstaatsgrundsatz aus Art. 20 GG?
- A)Die Gewährung von Sozialhilfe oder Kindergeld, damit die Lebensbedingungen der Bürger nicht zu weit auseinandergehen
- B)Die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern
- C)Die Kontrolle der Exekutive durch die Judikative
- D)Die Wahl von Volksvertretern durch die Bürger
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Richtige Antwort: A) Die Gewährung von Sozialhilfe oder Kindergeld, damit die Lebensbedingungen der Bürger nicht zu weit auseinandergehen
Der Sozialstaatsgrundsatz soll sicherstellen, dass die Lebensbedingungen der Bürger nicht zu weit auseinandergehen – Leistungen wie Sozialhilfe oder Kindergeld sind dafür typische Beispiele.
Art. 20 GGDazu nachlesen →Frage 48
Welches Beispiel nennt der Lehrstoff als typischen Anwendungsfall einer Public Private Partnership?
- A)Geld- und Werttransport sowie die Bestreifung öffentlich zugänglicher Bereiche wie Ladenpassagen
- B)Die alleinige Bewachung eines rein privaten, nicht zugänglichen Firmengeländes
- C)Der Abschluss eines gewöhnlichen Arbeitsvertrags zwischen Sicherheitsunternehmen und Mitarbeiter
- D)Die interne Schulung neuer Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens
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Richtige Antwort: A) Geld- und Werttransport sowie die Bestreifung öffentlich zugänglicher Bereiche wie Ladenpassagen
Als Hintergrund von PPP nennt der Lehrstoff ausdrücklich die Unterstützung staatlicher Stellen durch private Sicherheitsdienstleister, etwa beim Geld- und Werttransport, bei der Sicherung öffentlicher Verkehrsmittel oder bei der Bestreifung öffentlich zugänglicher Bereiche.
Frage 49
Ein Wachunternehmen geht davon aus, dass es nach einer einmaligen PPP-Absprache mit dem Ordnungsamt dauerhaft und für alle künftigen Einsätze hoheitliche Befugnisse besitzt. Trifft das zu?
- A)Nein, eine PPP-Absprache gilt nur eingeschränkt für den vereinbarten Zweck und Zeitraum und kann jederzeit widerrufen werden
- B)Ja, eine einmalige Absprache verschafft dauerhafte hoheitliche Befugnisse für alle künftigen Einsätze
- C)Ja, sofern die Absprache schriftlich dokumentiert wurde
- D)Nein, PPP-Absprachen sind grundsätzlich unwirksam und entfalten keinerlei Rechtswirkung
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Richtige Antwort: A) Nein, eine PPP-Absprache gilt nur eingeschränkt für den vereinbarten Zweck und Zeitraum und kann jederzeit widerrufen werden
Eine PPP-Absprache verschafft nur eingeschränkte, auf den konkreten Zweck und Zeitraum bezogene hoheitliche Befugnisse. Außerhalb dieses Rahmens gelten wieder die gewöhnlichen Jedermannsrechte bzw. das Hausrecht – die Behörde kann die Absprache zudem jederzeit widerrufen.
Frage 50
Ein Ladendetektiv hält einen auf frischer Tat ertappten Ladendieb im Kassenbereich fest, bis die Polizei eintrifft. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht sein Handeln in erster Linie?
- A)Auf dem Jedermannsrecht der vorläufigen Festnahme, ergänzt durch sein Hausrecht im Ladenbereich
- B)Auf hoheitlichen Befugnissen, die ihm die Sachkundeprüfung automatisch verleiht
- C)Ausschließlich auf einer PPP-Absprache mit der örtlichen Polizei
- D)Auf dem Gewaltmonopol des Staates, das auf ihn als Sicherheitsmitarbeiter übergegangen ist
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Richtige Antwort: A) Auf dem Jedermannsrecht der vorläufigen Festnahme, ergänzt durch sein Hausrecht im Ladenbereich
Der Ladendetektiv handelt als Privatperson aufgrund der Jedermannsrechte (vorläufiges Festnahmerecht), ergänzt durch das ihm übertragene Hausrecht im Ladenbereich – eine Sachkundeprüfung verleiht für sich genommen keine hoheitlichen Befugnisse.
§ 127 StPODazu nachlesen →Frage 51
Eine Behörde erteilt einem Bewachungsunternehmen im Rahmen der gewerberechtlichen Aufsicht eine Auflage, mit der das Unternehmen inhaltlich nicht einverstanden ist. Wie muss sich das Unternehmen verhalten?
- A)Es muss sich zunächst an die Auflage halten und kann nur über die vorgesehenen Rechtswege wie Widerspruch oder Klage dagegen vorgehen
- B)Es darf die Auflage ignorieren, solange es selbst von deren Rechtswidrigkeit überzeugt ist
- C)Es kann mit der Behörde frei verhandeln, da beide Seiten im Gewerberecht gleichberechtigt sind
- D)Es muss die Auflage nur befolgen, wenn ein Gericht sie vorher ausdrücklich bestätigt hat
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Richtige Antwort: A) Es muss sich zunächst an die Auflage halten und kann nur über die vorgesehenen Rechtswege wie Widerspruch oder Klage dagegen vorgehen
Im Öffentlichen Recht besteht ein Über-/Unterordnungsverhältnis zugunsten des Staates. Behördliche Anordnungen sind zunächst zu befolgen; wer anderer Meinung ist, muss den vorgesehenen Rechtsweg (Widerspruch, Klage) nutzen, statt die Anordnung eigenmächtig zu ignorieren.
Frage 52
Welche der folgenden Fallgruppen zählt neben der Notwehr ebenfalls zu den anerkannten Jedermannsrechten?
- A)Die Selbsthilfe zur Wiedererlangung einer entzogenen Sache
- B)Die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis
- C)Die Vorführung vor den Haftrichter
- D)Die polizeiliche Rasterfahndung
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Richtige Antwort: A) Die Selbsthilfe zur Wiedererlangung einer entzogenen Sache
Neben Notwehr und Notstand zählt auch die Selbsthilfe – etwa zur Wiedererlangung einer entzogenen Sache – zu den Jedermannsrechten. Die Details dazu vertiefst du im BGB-Kapitel.
Frage 53
Welche Aussage fasst das Verhältnis von Öffentlichem und Privatem Recht am zutreffendsten zusammen?
- A)Beide Rechtsarten bestehen unabhängig nebeneinander und können durch ein und denselben Vorfall gleichzeitig ausgelöst werden
- B)Privates Recht ist stets vorrangig gegenüber Öffentlichem Recht
- C)Öffentliches Recht ersetzt in der Praxis das Private Recht vollständig
- D)Beide Rechtsarten schließen sich bei jedem Vorfall gegenseitig aus
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Richtige Antwort: A) Beide Rechtsarten bestehen unabhängig nebeneinander und können durch ein und denselben Vorfall gleichzeitig ausgelöst werden
ÖR und PR schließen sich nicht aus, sondern bestehen unabhängig nebeneinander. Ein einziger Vorfall – etwa eine Körperverletzung im Dienst – kann sowohl ein strafrechtliches (ÖR) als auch ein zivilrechtliches (PR) Verfahren auslösen.
Frage 54
Aus welchen drei Elementen setzt sich der „Staat“ im Sinne des Öffentlichen Rechts zusammen?
- A)Staatsvolk, Staatsland und Staatsmacht
- B)Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- C)Polizei, Justiz und Verwaltung
- D)Exekutive, Judikative und die Kirche
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Richtige Antwort: A) Staatsvolk, Staatsland und Staatsmacht
Unter „Staat“ versteht man ein Gebilde aus Staatsvolk (den Bürgern), Staatsland (dem Bundesgebiet) und einer Staatsmacht (der Regierung).
Frage 55
Ein Wachunternehmen möchte einer Person ohne jeden erkennbaren sachlichen Grund pauschal und dauerhaft den Zutritt zu einem öffentlich zugänglichen Einkaufszentrum verweigern. Woran ist diese Maßnahme in erster Linie zu messen?
- A)Daran, ob sie noch von einem wirksam übertragenen, zweckgebundenen und verhältnismäßigen Hausrecht gedeckt ist und keine Grundrechte Dritter verletzt
- B)Ausschließlich daran, ob die Person zuvor eine Straftat begangen hat
- C)Daran, ob die Polizei der Maßnahme vorher zugestimmt hat
- D)Daran, ob das Einkaufszentrum als öffentlicher Bereich gilt, in dem ohnehin nur die Polizei entscheiden darf
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Richtige Antwort: A) Daran, ob sie noch von einem wirksam übertragenen, zweckgebundenen und verhältnismäßigen Hausrecht gedeckt ist und keine Grundrechte Dritter verletzt
Jede Ausübung des Hausrechts ist an mehreren Stufen zu messen: räumlicher Bereich, wirksame Übertragung, legitimer Zweck, Verhältnismäßigkeit und Vereinbarkeit mit den Grundrechten Dritter (z. B. dem Diskriminierungsverbot aus Art. 3 GG). Ein pauschaler, sachfremder Ausschluss ohne jeden Grund ist davon nicht gedeckt.
Frage 56
In welchem Bundesland-Zusammenhang steht die grundsätzliche Zuständigkeit der Polizei in Deutschland?
- A)Die Polizei ist grundsätzlich Sache der einzelnen Bundesländer und wird aufgrund der jeweiligen Landespolizeigesetze tätig
- B)Die Polizei ist ausschließlich eine Bundesangelegenheit ohne Länderzuständigkeit
- C)Jede Gemeinde entscheidet eigenständig über ihre Polizeizuständigkeit
- D)Die Zuständigkeit wechselt jährlich zwischen Bund und Ländern
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Richtige Antwort: A) Die Polizei ist grundsätzlich Sache der einzelnen Bundesländer und wird aufgrund der jeweiligen Landespolizeigesetze tätig
Die Polizei ist in Deutschland grundsätzlich Sache der einzelnen Bundesländer und wird aufgrund der Polizeigesetze der jeweiligen Länder tätig – Ausnahmen wie Bundeskriminalamt oder Bundespolizei bestätigen diese föderale Grundregel.
Frage 57
Ein Wachdienst betreibt Streifen auf einem privaten, aber öffentlich stark frequentierten Firmenparkplatz. In einer Nacht wird dort ein schwerer Diebstahl begangen. Wer wird originär zuständig, sobald die Straftat gemeldet wird?
- A)Die Polizei, weil im Privatbereich etwas passiert ist, das die öffentliche Sicherheit betrifft
- B)Ausschließlich der private Wachdienst, da es sich um privates Gelände handelt
- C)Niemand, da sich Zuständigkeiten von Polizei und privaten Diensten hier gegenseitig ausschließen
- D)Das Ordnungsamt, weil es sich um einen Parkplatz handelt
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Richtige Antwort: A) Die Polizei, weil im Privatbereich etwas passiert ist, das die öffentliche Sicherheit betrifft
Die Polizei ist zwar grundsätzlich nur im öffentlichen Bereich zuständig, wird aber tätig, sobald im Privatbereich etwas passiert, das die öffentliche Sicherheit betrifft – wie hier eine Straftat. Der private Wachdienst bleibt daneben mit seinen Jedermannsrechten und dem Hausrecht tätig, verdrängt aber nicht die originäre Polizeizuständigkeit für die Strafverfolgung.
Frage 58
Ein Wachdienst argumentiert, weil sein bewachtes Einkaufszentrum de facto wie ein öffentlicher Platz genutzt werde, gelte dort automatisch dieselbe Zuständigkeitsverteilung wie auf einer öffentlichen Straße. Trifft das zu?
- A)Nein, entscheidend ist die rechtliche Eigentums- bzw. Besitzlage, nicht die faktische Nutzungsintensität – ein privates Einkaufszentrum bleibt Hausrechtsbereich
- B)Ja, ab einer bestimmten Besucherzahl wandelt sich jedes Privatgelände automatisch in öffentlichen Bereich um
- C)Ja, weil Publikumsverkehr immer Vorrang vor der Eigentumslage hat
- D)Nein, aber nur, weil Einkaufszentren gesetzlich als Sonderfall definiert sind
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Richtige Antwort: A) Nein, entscheidend ist die rechtliche Eigentums- bzw. Besitzlage, nicht die faktische Nutzungsintensität – ein privates Einkaufszentrum bleibt Hausrechtsbereich
Ob ein Bereich öffentlich oder privat ist, richtet sich nach der rechtlichen Eigentums- bzw. Besitzlage, nicht nach der tatsächlichen Nutzungsintensität. Ein öffentlich zugängliches, aber privat betriebenes Einkaufszentrum bleibt rechtlich Hausrechtsbereich, egal wie viele Menschen es täglich besuchen.
Frage 59
Worauf stützt sich das Hausrecht rechtlich?
- A)Auf Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) in Verbindung mit dem Besitz- bzw. Eigentumsrecht
- B)Ausschließlich auf eine behördliche Genehmigung
- C)Auf § 34a GewO
- D)Auf das Gewaltmonopol des Staates
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Richtige Antwort: A) Auf Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) in Verbindung mit dem Besitz- bzw. Eigentumsrecht
Das Hausrecht leitet sich aus Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) in Verbindung mit dem Besitz- bzw. Eigentumsrecht des Berechtigten ab – es ist ein privates Recht, keine behördliche Genehmigung oder hoheitliche Befugnis.
Art. 13 GGDazu nachlesen →Frage 60
Ein Betreiber eines Gefahrstofflagers sichert die Anlage nicht ausreichend gegen unbefugten Zugriff, obwohl davon konkrete Gefahren für Nachbargrundstücke ausgehen. Wie ist das mit Art. 14 GG zu vereinbaren?
- A)Gar nicht ohne Weiteres – Eigentum wird zwar gewährleistet, verpflichtet aber zugleich, keine Gefahr für andere von ihm ausgehen zu lassen
- B)Uneingeschränkt vereinbar, da Art. 14 GG den Eigentümer von jeder Sicherungspflicht befreit
- C)Nur dann problematisch, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist
- D)Nicht relevant, da Art. 14 GG ausschließlich Grundstücke, keine Anlagen betrifft
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Richtige Antwort: A) Gar nicht ohne Weiteres – Eigentum wird zwar gewährleistet, verpflichtet aber zugleich, keine Gefahr für andere von ihm ausgehen zu lassen
Art. 14 GG gewährleistet Eigentum, verpflichtet aber gleichzeitig: Von ihm darf keine Gefahr für andere ausgehen. Ein unzureichend gesichertes Gefahrstofflager verstößt gegen diese Sozialbindung des Eigentums, unabhängig davon, ob bereits ein Schaden eingetreten ist.
Art. 14 GGDazu nachlesen →Frage 61
Ein Sicherheitsunternehmen und ein Kunde streiten sich darüber, ob eine Klausel im Bewachungsvertrag wirksam ist. Welchem Rechtsgebiet ist dieser Streit zuzuordnen?
- A)Dem Privaten Recht, weil beide Vertragsparteien gleichberechtigte Bürger im Rechtssinn sind
- B)Dem Öffentlichen Recht, weil eine Erlaubnis nach § 34a GewO Voraussetzung für den Vertrag war
- C)Weder ÖR noch PR, da Bewachungsverträge eine eigene dritte Rechtsart bilden
- D)Dem Öffentlichen Recht, weil der Vertrag behördlich genehmigt werden muss
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Richtige Antwort: A) Dem Privaten Recht, weil beide Vertragsparteien gleichberechtigte Bürger im Rechtssinn sind
Der Streit über eine Vertragsklausel zwischen Sicherheitsunternehmen und Kunde ist ein gleichgeordnetes Verhältnis zwischen zwei Bürgern (auch Firmen zählen als Bürger) und damit Privates Recht – unabhängig davon, dass das Unternehmen selbst eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis nach § 34a GewO benötigt, um überhaupt tätig werden zu dürfen.
Frage 62
Eine Behörde entzieht einem Bewachungsunternehmen die Erlaubnis nach § 34a GewO wegen nachträglich weggefallener Zuverlässigkeit. Das Unternehmen ist der Ansicht, es könne mit der Behörde über eine Ausnahmeregelung „verhandeln“, da es sich um eine geschäftliche Angelegenheit handle. Ist diese Einschätzung zutreffend?
- A)Nein, der Entzug einer Erlaubnis ist hoheitliches Handeln im Über-/Unterordnungsverhältnis des Öffentlichen Rechts – ein Verhandeln auf Augenhöhe wie im Privatrecht gibt es hier nicht
- B)Ja, da es sich letztlich um ein Geschäftsverhältnis zwischen Unternehmen und Behörde handelt
- C)Ja, solange das Unternehmen der Behörde eine finanzielle Kompensation anbietet
- D)Nein, aber nur, weil ausschließlich Kapitalgesellschaften von diesem Grundsatz betroffen sind
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Richtige Antwort: A) Nein, der Entzug einer Erlaubnis ist hoheitliches Handeln im Über-/Unterordnungsverhältnis des Öffentlichen Rechts – ein Verhandeln auf Augenhöhe wie im Privatrecht gibt es hier nicht
Der Entzug einer gewerberechtlichen Erlaubnis ist hoheitliches Handeln im Über-/Unterordnungsverhältnis des Öffentlichen Rechts. Das Unternehmen kann sich nicht auf ein „Verhandeln“ wie zwischen gleichberechtigten Vertragspartnern im Privatrecht berufen, sondern nur den vorgesehenen Rechtsweg (Widerspruch, Klage) nutzen.
§ 34a GewODazu nachlesen →Frage 63
Ein Gesetz schränkt ein Grundrecht wirksam und allgemein ein. Bedeutet das automatisch, dass jede darauf gestützte behördliche Einzelmaßnahme ebenfalls verhältnismäßig ist?
- A)Nein, Art. 19 GG regelt nur die formalen Voraussetzungen der gesetzlichen Grundlage; die konkrete Einzelmaßnahme muss zusätzlich verhältnismäßig sein
- B)Ja, eine wirksame gesetzliche Grundlage macht jede darauf gestützte Maßnahme automatisch rechtmäßig
- C)Nein, weil Art. 19 GG Einzelmaßnahmen generell verbietet
- D)Ja, sofern das Gesetz vom Bundestag beschlossen wurde
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Richtige Antwort: A) Nein, Art. 19 GG regelt nur die formalen Voraussetzungen der gesetzlichen Grundlage; die konkrete Einzelmaßnahme muss zusätzlich verhältnismäßig sein
Art. 19 GG stellt sicher, dass überhaupt eine allgemeine gesetzliche Grundlage für die Einschränkung besteht. Die konkrete Anwendung im Einzelfall muss zusätzlich den allgemeinen Grundsätzen wie der Verhältnismäßigkeit genügen – die gesetzliche Grundlage allein genügt nicht automatisch.
Art. 19 GGDazu nachlesen →Frage 64
Ein Sicherheitsmitarbeiter hält einen auf frischer Tat ertappten Ladendieb fest und ruft dabei sofort die Polizei, die nach 15 Minuten eintrifft. Verletzt er dadurch Art. 104 GG?
- A)Nein, Art. 104 GG richtet sich unmittelbar an staatliche Stellen; der Mitarbeiter handelt zudem im Rahmen der Jedermannsrechte und verständigt unverzüglich die Polizei
- B)Ja, jede private Festnahme verstößt automatisch gegen Art. 104 GG
- C)Nein, aber nur, weil 15 Minuten gesetzlich als Höchstdauer festgelegt sind
- D)Ja, weil nur ein Richter eine Festnahme anordnen darf
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Richtige Antwort: A) Nein, Art. 104 GG richtet sich unmittelbar an staatliche Stellen; der Mitarbeiter handelt zudem im Rahmen der Jedermannsrechte und verständigt unverzüglich die Polizei
Art. 104 GG richtet sich unmittelbar an staatliche Stellen. Ein Sicherheitsmitarbeiter handelt im Rahmen der Jedermannsrechte (vorläufiges Festnahmerecht) und erfüllt die dahinterstehende Wertung, indem er die Polizei unverzüglich informiert und die Festnahme nicht länger als nötig ausdehnt.
Art. 104 GG; § 127 StPODazu nachlesen →Frage 65
Was ist der Hintergrund einer Public Private Partnership (PPP)?
- A)Die Unterstützung staatlicher Stellen durch private Sicherheitsdienstleister, z. B. beim Geld- und Werttransport oder bei der Bestreifung öffentlich zugänglicher Bereiche
- B)Die vollständige Privatisierung sämtlicher Polizeiaufgaben
- C)Die Übertragung des Gewaltmonopols auf private Sicherheitsunternehmen
- D)Ein rein zivilrechtlicher Kooperationsvertrag zwischen zwei Sicherheitsfirmen
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Richtige Antwort: A) Die Unterstützung staatlicher Stellen durch private Sicherheitsdienstleister, z. B. beim Geld- und Werttransport oder bei der Bestreifung öffentlich zugänglicher Bereiche
PPP bezeichnet die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen, mit dem Hintergrund, staatliche Stellen durch private Sicherheitsdienstleister zu unterstützen – etwa beim Geld- und Werttransport, bei der Sicherung öffentlicher Verkehrsmittel oder bei der Bestreifung öffentlich zugänglicher Bereiche.
Frage 66
Ein Sicherheitsunternehmen möchte im Rahmen einer PPP-Absprache mit dem Ordnungsamt dauerhaft die Parkraumüberwachung in der gesamten Innenstadt übernehmen, ohne dass die Absprache zeitlich oder auf einen Anlass begrenzt ist. Ist das mit dem Charakter einer PPP-Absprache vereinbar?
- A)Nein, eine PPP-Absprache verschafft nur eingeschränkte, auf einen konkreten Zweck und Zeitraum bezogene Befugnisse und kann jederzeit widerrufen werden
- B)Ja, PPP-Absprachen sind ihrer Natur nach zeitlich und räumlich unbegrenzt
- C)Ja, sofern das Unternehmen dafür eine zusätzliche Gebühr an die Stadt zahlt
- D)Nein, weil PPP-Absprachen ausschließlich bei Großveranstaltungen zulässig sind
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Richtige Antwort: A) Nein, eine PPP-Absprache verschafft nur eingeschränkte, auf einen konkreten Zweck und Zeitraum bezogene Befugnisse und kann jederzeit widerrufen werden
Eine PPP-Absprache verschafft privaten Mitarbeitern nur eingeschränkt, für einen vereinbarten Zweck und Zeitraum, hoheitliche Befugnisse und kann von der Behörde jederzeit widerrufen werden. Eine dauerhafte, pauschale Übernahme hoheitlicher Aufgaben ohne Begrenzung widerspricht diesem Ausnahmecharakter.
Frage 67
Ein Wachdienstmitarbeiter durchsucht die Kleidung eines Verdächtigen öffentlich vor anderen Kunden, obwohl eine diskrete Kontrolle ohne Weiteres möglich gewesen wäre. Welches Grundrecht ist dadurch am ehesten betroffen?
- A)Die Menschenwürde aus Art. 1 GG, da eine unnötige öffentliche Bloßstellung vorliegt
- B)Die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG
- C)Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG
- D)Der Föderalismusgrundsatz aus Art. 20 GG
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Richtige Antwort: A) Die Menschenwürde aus Art. 1 GG, da eine unnötige öffentliche Bloßstellung vorliegt
Öffentliche Bloßstellung ist ausdrücklich als Beispiel für einen Verstoß gegen die Menschenwürde aus Art. 1 GG genannt. Eine unnötig öffentlich durchgeführte Kontrolle, obwohl eine diskrete Alternative möglich war, kann diesen Grundsatz verletzen.
Art. 1 GGDazu nachlesen →Frage 68
Ein Sicherheitsunternehmen verweigert Bewerbungsgesprächen grundsätzlich alle Bewerber mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit, unabhängig von deren Qualifikation. Welches Grundrecht wird dadurch über die Drittwirkung berührt?
- A)Der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG
- B)Die Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG
- C)Das Eigentum aus Art. 14 GG
- D)Die Freiheit der Person aus Art. 2 GG
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Richtige Antwort: A) Der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG
Art. 3 GG verlangt die Gleichbehandlung aller Menschen. Über die Drittwirkung der Grundrechte gilt dieser Grundsatz auch für private Unternehmen bei Einstellungsentscheidungen – eine pauschale Ablehnung wegen der Staatsangehörigkeit, unabhängig von der Qualifikation, verstößt dagegen.
Art. 3 GGDazu nachlesen →Frage 69
Ein Sicherheitsmitarbeiter liest heimlich private Briefe, die an einen Kollegen adressiert sind, und gibt den Inhalt an Dritte weiter. Zusätzlich äußert er sich abfällig über die Herkunft des Kollegen. Welche Grundrechte sind hier gleichzeitig betroffen?
- A)Sowohl das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG als auch – über die abfällige Äußerung – der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG
- B)Ausschließlich die Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG, da es sich um eine Meinungsäußerung handelt
- C)Ausschließlich die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG
- D)Keines der Grundrechte, da es sich um ein rein privates Verhalten unter Kollegen handelt
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Richtige Antwort: A) Sowohl das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG als auch – über die abfällige Äußerung – der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG
Das heimliche Lesen und Weitergeben privater Briefe verletzt Art. 10 GG (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis), die abfällige Äußerung über die Herkunft berührt zusätzlich den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG. Beide Grundrechte wirken über die Drittwirkung auch zwischen Kollegen, nicht nur gegenüber dem Staat.
Art. 3 GG; Art. 10 GGDazu nachlesen →Frage 70
In welchem Bereich unterscheiden sich Öffentliches Recht und Privates Recht hinsichtlich der beteiligten Parteien?
- A)ÖR: Staat und Bürger. PR: Bürger und Bürger, wobei auch Firmen als „Bürger“ gelten
- B)ÖR: nur Behörden untereinander. PR: nur Privatpersonen ohne Unternehmen
- C)ÖR: Bürger und Bürger. PR: Staat und Bürger
- D)Es gibt keinen Unterschied bei den beteiligten Parteien
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Richtige Antwort: A) ÖR: Staat und Bürger. PR: Bürger und Bürger, wobei auch Firmen als „Bürger“ gelten
Im ÖR steht der Staat einem Bürger gegenüber, im PR stehen sich zwei Bürger gegenüber – wobei auch eine private Firma im Rechtssinn als „Bürger“ zählt.
Frage 71
Ein Sicherheitsunternehmen wird von einem Kunden wegen mangelhafter Leistung auf Schadensersatz verklagt. Gleichzeitig ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Mitarbeiter wegen eines im Dienst begangenen Diebstahls beim selben Kunden. Wie sind diese beiden Verfahren rechtlich einzuordnen?
- A)Die Schadensersatzklage ist Privates Recht, das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist Öffentliches Recht – beide laufen unabhängig voneinander
- B)Beide Verfahren sind zwingend miteinander verbunden und können nicht parallel geführt werden
- C)Beide Verfahren sind Öffentliches Recht, da ein Unternehmen beteiligt ist
- D)Beide Verfahren sind Privates Recht, da es sich um denselben Kunden handelt
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Richtige Antwort: A) Die Schadensersatzklage ist Privates Recht, das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist Öffentliches Recht – beide laufen unabhängig voneinander
Die zivilrechtliche Schadensersatzklage zwischen Kunde und Unternehmen ist Privates Recht (Bürger–Bürger, auch Firma zählt als Bürger), das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Mitarbeiter ist Öffentliches Recht (Staat–Bürger). Beide Verfahren bestehen unabhängig nebeneinander.
Frage 72
Welche der folgenden Rechtsquellen zählt NICHT zu den in diesem Kapitel behandelten Quellen des deutschen Rechts?
- A)Internationale Handelsbräuche ohne jede Verankerung im deutschen Recht
- B)Gesetze wie das Grundgesetz oder die Gewerbeordnung
- C)Verordnungen wie die Bewachungsverordnung
- D)Gewohnheitsrecht
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Richtige Antwort: A) Internationale Handelsbräuche ohne jede Verankerung im deutschen Recht
Zu den Rechtsquellen zählen Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Rechtsprechung und Gewohnheitsrecht – nicht aber internationale Handelsbräuche ohne jede Verankerung im deutschen Recht.
Frage 73
Ein Landkreis erlässt eine Satzung, die strenger ist als eine übergeordnete Verordnung des Bundes zum selben Thema. Wie ist dieser Konflikt aufzulösen?
- A)Die Verordnung setzt sich durch, da sie in der Normenhierarchie über der Satzung steht
- B)Die Satzung setzt sich durch, weil sie strenger und damit „sicherer“ ist
- C)Beide gelten parallel, der Bürger darf sich die günstigere Regel aussuchen
- D)Der Konflikt kann nur durch ein Bundesverfassungsgerichtsurteil gelöst werden
Lösung & Erklärung anzeigen
Richtige Antwort: A) Die Verordnung setzt sich durch, da sie in der Normenhierarchie über der Satzung steht
Verordnungen stehen in der Normenhierarchie über Satzungen. Eine strengere Satzung, die einer übergeordneten Verordnung widerspricht, setzt sich nicht durch – unabhängig davon, ob sie „strenger“ oder vermeintlich sicherer ist.
Frage 74
Ein Wachmann hält einen renitenten Besucher fest und erklärt ihm dabei, er handle „im Namen des Gesetzes“ wie ein Polizeibeamter. Welches rechtliche Problem liegt darin?
- A)Der Wachmann handelt nicht hoheitlich, sondern nur aufgrund der Jedermannsrechte, und darf sich deshalb kein hoheitliches Auftreten anmaßen
- B)Kein Problem, da jeder Sicherheitsmitarbeiter im Dienst automatisch hoheitlich handelt
- C)Das Problem besteht nur, wenn der Wachmann zusätzlich eine Waffe trägt
- D)Kein Problem, solange der Besucher sich tatsächlich falsch verhalten hat
Lösung & Erklärung anzeigen
Richtige Antwort: A) Der Wachmann handelt nicht hoheitlich, sondern nur aufgrund der Jedermannsrechte, und darf sich deshalb kein hoheitliches Auftreten anmaßen
Private Sicherheitsmitarbeiter handeln grundsätzlich nur aufgrund der Jedermannsrechte, nicht hoheitlich. Ein Auftreten „im Namen des Gesetzes“ täuscht eine hoheitliche Befugnis vor, die dem Wachmann nicht zusteht.
Frage 75
Ein Gläubiger dringt gewaltsam in die Wohnung seines Schuldners ein, um sich eigenmächtig ausstehendes Geld aus dessen Portemonnaie zu nehmen, statt den Gerichtsvollzieher einzuschalten. Welches Prinzip verletzt er dadurch vorrangig, und welche enge Ausnahme hätte sein Verhalten rechtfertigen können?
- A)Er verletzt das Gewaltmonopol des Staates; gerechtfertigt wäre sein Verhalten allenfalls über die eng gefassten Voraussetzungen der zivilrechtlichen Selbsthilfe gewesen, nicht durch bloßes eigenmächtiges Handeln
- B)Er verletzt ausschließlich die Berufsfreiheit des Schuldners
- C)Sein Verhalten ist grundsätzlich zulässig, solange der Betrag korrekt berechnet wurde
- D)Er verletzt den Föderalismusgrundsatz aus Art. 20 GG
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Richtige Antwort: A) Er verletzt das Gewaltmonopol des Staates; gerechtfertigt wäre sein Verhalten allenfalls über die eng gefassten Voraussetzungen der zivilrechtlichen Selbsthilfe gewesen, nicht durch bloßes eigenmächtiges Handeln
Grundsätzlich darf nur der Staat Gewalt anwenden – das Gewaltmonopol verhindert eigenmächtiges Faustrecht. Eine Ausnahme wie die Selbsthilfe nach dem BGB ist eng an enge Voraussetzungen (z. B. unmittelbare Gefahr des Rechtsverlusts) gebunden und deckt ein derart eigenmächtiges, gewaltsames Eindringen nicht ohne Weiteres.
Frage 76
Welches der folgenden Beispiele zählt zu den Jedermannsrechten, die auch privaten Sicherheitsmitarbeitern zustehen?
- A)Die Nothilfe zugunsten eines angegriffenen Dritten
- B)Die Ausstellung eines Strafbefehls
- C)Die Vorführung eines Beschuldigten vor den Haftrichter
- D)Der Erlass einer Ordnungsverfügung
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Richtige Antwort: A) Die Nothilfe zugunsten eines angegriffenen Dritten
Die Nothilfe zugunsten eines Dritten zählt neben Notwehr, Notstand und Selbsthilfe zu den Jedermannsrechten, die jedem Bürger – auch einem Sicherheitsmitarbeiter im Dienst – zustehen. Strafbefehl, Vorführung vor den Haftrichter und Ordnungsverfügung sind dagegen hoheitliche Akte staatlicher Stellen.
Frage 77
Ein Kunde eines Sicherheitsunternehmens meint, seine eigenen Mitarbeiter dürften im Notfall genauso handeln wie ausgebildetes Sicherheitspersonal, weil „jeder die gleichen Jedermannsrechte“ habe. Trifft diese Einschätzung im Kern zu?
- A)Ja, Jedermannsrechte stehen tatsächlich jedem Bürger unabhängig von Ausbildung oder Beruf in gleichem Umfang zu
- B)Nein, nur ausgebildetes Sicherheitspersonal darf sich auf Jedermannsrechte berufen
- C)Nein, Jedermannsrechte setzen immer eine bestandene Sachkundeprüfung voraus
- D)Ja, aber nur, wenn der Kunde zusätzlich eine Haftpflichtversicherung nachweist
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Richtige Antwort: A) Ja, Jedermannsrechte stehen tatsächlich jedem Bürger unabhängig von Ausbildung oder Beruf in gleichem Umfang zu
Der Kern der Jedermannsrechte ist gerade, dass sie jedem Bürger gleichermaßen zustehen, unabhängig von Ausbildung, Beruf oder einer bestandenen Sachkundeprüfung. Die Sachkundeprüfung verschafft keine zusätzlichen Eingriffsbefugnisse, sondern belegt nur die fachliche Qualifikation für den Beruf.
Frage 78
Welches Verfassungsprinzip aus Art. 20 GG besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht?
- A)Demokratie
- B)Sozialstaat
- C)Föderalismus
- D)Republik
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Richtige Antwort: A) Demokratie
Das Demokratieprinzip besagt, dass alle Macht vom Volk ausgeht; Volksvertreter werden gewählt und üben die Staatsgewalt in dessen Namen aus.
Art. 20 GGDazu nachlesen →Frage 79
Ein Gesetzentwurf soll rückwirkend eine Handlung unter Strafe stellen, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung noch straflos war. Gegen welches Prinzip würde ein solches Gesetz verstoßen?
- A)Gegen den Rechtsstaatsgrundsatz mit seinem Kernsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“
- B)Gegen den Föderalismus, da es die Länderkompetenzen berührt
- C)Gegen die Republik, da kein Staatsoberhaupt beteiligt ist
- D)Gegen den Sozialstaatsgrundsatz, da soziale Härten entstehen könnten
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Richtige Antwort: A) Gegen den Rechtsstaatsgrundsatz mit seinem Kernsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“
Der Rechtsstaatsgrundsatz aus Art. 20 GG umfasst den Kernsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ – eine rückwirkende Strafbarkeit widerspricht diesem Grundsatz fundamental.
Art. 20 GGDazu nachlesen →Frage 80
Die Exekutive eines Bundeslandes erlässt eigenmächtig eine allgemeine Vorschrift zur Bewaffnung privater Sicherheitsdienste, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage durch das Landesparlament gibt. Welche zwei Verfassungsprinzipien sind dadurch potenziell gleichzeitig berührt?
- A)Die Gewaltenteilung, weil die Exekutive Aufgaben der Legislative übernimmt, sowie der Rechtsstaatsgrundsatz, der staatliches Handeln an Recht und Gesetz bindet
- B)Ausschließlich der Föderalismus, weil ein einzelnes Bundesland betroffen ist
- C)Ausschließlich die Demokratie, weil kein Volksentscheid stattgefunden hat
- D)Ausschließlich die Republik, weil kein gewähltes Staatsoberhaupt beteiligt ist
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Richtige Antwort: A) Die Gewaltenteilung, weil die Exekutive Aufgaben der Legislative übernimmt, sowie der Rechtsstaatsgrundsatz, der staatliches Handeln an Recht und Gesetz bindet
Erlässt die Exekutive eigenmächtig eine Regelung ohne gesetzliche Grundlage, verletzt sie sowohl die Gewaltenteilung (Vermischung von Exekutiv- und Legislativfunktion) als auch den Rechtsstaatsgrundsatz, der verlangt, dass staatliches Handeln an Recht und Gesetz gebunden ist.
Art. 20 GGDazu nachlesen →
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