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Waffengesetz (WaffG)

§ 4 WaffGVoraussetzungen der waffenrechtlichen Erlaubnis

Kurz gesagt

Zuverlässigkeit, Volljährigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und Bedürfnis müssen für eine Erlaubnis kumulativ vorliegen. Zentrale Prüfnorm für Waffenbesitzkarte und Waffenschein.

Was der Paragraf regelt
Zuverlässigkeit, Volljährigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und Bedürfnis müssen für eine Erlaubnis kumulativ vorliegen.
Relevanz für den Sicherheitsdienst
Zentrale Prüfnorm für Waffenbesitzkarte und Waffenschein.

§ 4 WaffG auf gesetze-im-internet.de

Übungsfragen zu § 4 WaffG (5)

Prüfungsnahe Übungsfragen von Safe Cologne, keine offiziellen IHK-Prüfungsfragen.

  1. Umgang mit Waffen · Frage 5

    Welche der folgenden Angaben gehört NICHT zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 4 WaffG?

    1. A)Zuverlässigkeit
    2. B)Volljährigkeit
    3. C)Persönliche Eignung
    4. D)Mitgliedschaft in einem Schützenverein
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: D) Mitgliedschaft in einem Schützenverein

    Das Gesetz verlangt unter anderem Zuverlässigkeit, Volljährigkeit, persönliche Eignung, den Nachweis der Sachkunde und ein Bedürfnis; eine Mitgliedschaft in einem Schützenverein wird als eigenständige Voraussetzung nicht genannt.

  2. Umgang mit Waffen · Frage 9

    Welche zusätzliche Voraussetzung ist für die Erteilung eines Waffenscheins gegenüber der Waffenbesitzkarte erforderlich?

    1. A)Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
    2. B)Ein zweites, unabhängiges psychologisches Gutachten.
    3. C)Die Mitgliedschaft in einem anerkannten Schützenverein.
    4. D)Eine gesonderte Genehmigung des Bundesministeriums des Innern.
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: A) Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung.

    Einen Waffenschein erhält man unter denselben Voraussetzungen wie die Waffenbesitzkarte, zusätzlich muss jedoch eine Haftpflichtversicherung vorliegen, die Schäden abdeckt, die mit der Waffe verursacht werden (§ 4 WaffG).

  3. Umgang mit Waffen · Frage 15

    Eine 19-jährige Person möchte erstmals eine Waffenbesitzkarte für den Schießsport als Sportschützin beantragen. Sie erfüllt Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und Bedürfnis. Reicht ihr Alter für die Erteilung aus?

    1. A)Ja, denn für alle Antragsteller genügt die allgemeine Volljährigkeit ab 18 Jahren.
    2. B)Nein, denn Sportschützen müssen seit dem 1. April 2003 grundsätzlich mindestens 21 Jahre alt sein.
    3. C)Nein, denn für Sportschützen gilt ein Mindestalter von 25 Jahren.
    4. D)Ja, weil bei Sportschützen die Altersvoraussetzung generell entfällt.
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: B) Nein, denn Sportschützen müssen seit dem 1. April 2003 grundsätzlich mindestens 21 Jahre alt sein.

    Während grundsätzlich die Volljährigkeit ab 18 Jahren ausreicht, gilt für Sportschützen seit dem 1. April 2003 ein Mindestalter von 21 Jahren. Mit 19 Jahren erfüllt die Antragstellerin diese Voraussetzung noch nicht.

  4. Umgang mit Waffen · Frage 56

    Welche fünf Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 4 WaffG kumulativ vorliegen?

    1. A)Zuverlässigkeit, Volljährigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und Bedürfnis
    2. B)Zuverlässigkeit, Volljährigkeit, Vereinsmitgliedschaft, Sachkunde und Wohnsitz in Deutschland
    3. C)Persönliche Eignung, Bedürfnis, Sachkunde und ein bestandenes Abitur
    4. D)Zuverlässigkeit, Bedürfnis und eine ärztliche Bescheinigung, nicht aber Sachkunde
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    Richtige Antwort: A) Zuverlässigkeit, Volljährigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und Bedürfnis

    § 4 WaffG verlangt kumulativ Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG), Volljährigkeit, persönliche Eignung (§ 6 WaffG), Sachkunde (§ 7 WaffG) und ein Bedürfnis (§ 8 WaffG). Fehlt eine dieser fünf Voraussetzungen, ist die Erlaubnis zu versagen.

  5. Umgang mit Waffen · Frage 62

    Welche Voraussetzung muss zusätzlich zu den Voraussetzungen der Waffenbesitzkarte für die Erteilung eines Waffenscheins erfüllt sein?

    1. A)Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung
    2. B)Der Nachweis einer Mitgliedschaft in einem Schützenverein
    3. C)Ein zusätzliches ärztliches Attest über die Sehkraft
    4. D)Die Ableistung eines militärischen Grundwehrdienstes
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: A) Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung

    Für den Waffenschein gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Waffenbesitzkarte, zusätzlich verlangt § 4 WaffG den Nachweis einer Haftpflichtversicherung, die Schäden durch die Waffe abdeckt.

Behandelt in diesen Lernthemen

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