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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 860 BGB — Selbsthilfe des Besitzdieners

Zuletzt aktualisiert:

Kurz gesagt

Dem Besitzdiener steht dasselbe Selbsthilferecht wie dem Besitzer zu. Die praktisch wichtigste Norm für Sicherheitsmitarbeiter überhaupt, da sie meist Besitzdiener sind.

Was der Paragraf regelt
Dem Besitzdiener steht dasselbe Selbsthilferecht wie dem Besitzer zu.
Relevanz für den Sicherheitsdienst
Die praktisch wichtigste Norm für Sicherheitsmitarbeiter überhaupt, da sie meist Besitzdiener sind.

§ 860 BGB auf gesetze-im-internet.de

Abgrenzungstabelle

Eigentümer, Besitzer, Besitzdiener im Vergleich

KriteriumEigentümerBesitzerBesitzdiener
Rechtsgrundlage§ 903 BGB§ 854 BGB§ 855 BGB
Art der Gewalt über die SacheRechtliche Gewalt (rechtliche Zuordnung)Tatsächliche Gewalt (faktischer Zugriff)Tatsächliche Gewalt, aber weisungsgebunden für den Besitzer
Typisches BeispielVermieter einer WohnungMieter, Dieb, FinderAngestellter Sicherheitsmitarbeiter mit Firmeneigentum
Eigene Selbsthilferechte?Ja, sofern zugleich Besitz bestehtJa (§ 859 BGB)Ja, entsprechend § 860 BGB, soweit übertragen

Besitz und Eigentum sind rechtlich streng zu trennen – im Sicherheitsdienst bist du fast immer nur Besitzdiener, nie Eigentümer der bewachten Sachen.

Aus Sachgebiet Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Besitzwehr, Besitzkehr, allgemeine Selbsthilfe und vorläufige Festnahme im Detail

Sechs eng verwandte, aber rechtlich unterschiedliche Institute – die Abgrenzungsmatrix für die Prüfung.

KriteriumBesitzwehr (§ 859 Abs. 1 BGB)Besitzkehr beweglich (§ 859 Abs. 2 BGB)Besitzkehr Grundstück (§ 859 Abs. 3 BGB)Rechte des Besitzdieners (§ 860 BGB)Allgemeine Selbsthilfe (§§ 229–231 BGB)Vorläufige Festnahme (§ 127 Abs. 1 StPO)
KernfallAbwehr gegen gegenwärtige verbotene EigenmachtWiederabnahme einer beweglichen Sache vom auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten TäterSofortige Wiederverschaffung des Besitzes an einem GrundstückAusübung der Rechte aus § 859 BGB für den Besitzherrn, sobald echte Besitzdienereigenschaft (§ 855 BGB) vorliegtSicherung eines einklagbaren Anspruchs, wenn staatliche Hilfe zu spät kämeFestnahme einer auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Person bei Fluchtverdacht oder nicht sofort feststellbarer Identität
Zeit-/VerfahrensgrenzeSofortige Abwehr, nur während der TatAuf frischer Tat oder bei VerfolgungSofort nach der EntziehungGleicher enger Rahmen wie § 859 BGBKein festes Zeitfenster, aber Subsidiarität gegenüber rechtzeitig erreichbarer obrigkeitlicher Hilfe; bei Wegnahme einer Sache oder Festhalten einer Person unverzügliche gerichtliche Folgeschritte nach § 230 BGBUnverzügliche Übergabe an die zuständige Behörde
Braucht als GrundlageVerbotene Eigenmacht (§ 858 BGB)Verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB)Verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB)Besitzdienereigenschaft nach § 855 BGB – keinen gesonderten ÜbertragungsaktEinen einklagbaren Anspruch (z. B. Schadensersatz)Eine auf frischer Tat betroffene oder verfolgte Person, keine bloße zivilrechtliche Pflichtverletzung

Besitzwehr, Besitzkehr und die Rechte des Besitzdieners stehen in §§ 859, 860 BGB und setzen verbotene Eigenmacht voraus – sie sind gerade nicht dasselbe wie die allgemeine Selbsthilfe nach §§ 229–231 BGB (Anspruchssicherung) oder die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO (Strafverfolgung).

Aus Sachgebiet Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Übungsfragen zu § 860 BGB (5)

Prüfungsnahe Übungsfragen von Safe Cologne SEC, keine offiziellen IHK-Prüfungsfragen.

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Frage 5

    Wie kann sich ein Besitzdiener gegen verbotene Eigenmacht zur Wehr setzen?

    1. A)Überhaupt nicht, das Recht steht ausschließlich dem Besitzer zu
    2. B)Nur durch Anrufung der Polizei
    3. C)Nur durch eine gerichtliche Klage
    4. D)Ebenso wie der Besitzer, also mit Besitzwehr bzw. Besitzkehr im engen Rahmen des § 859 BGB (unmittelbar und mit dem mildesten wirksamen Mittel)
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: D) Ebenso wie der Besitzer, also mit Besitzwehr bzw. Besitzkehr im engen Rahmen des § 859 BGB (unmittelbar und mit dem mildesten wirksamen Mittel)

    Nach § 860 BGB stehen dem Besitzdiener (§ 855 BGB) dieselben Rechte zu wie dem Besitzer nach § 859 BGB – er darf sich also im Wege der Besitzwehr bzw. Besitzkehr wehren, aber nur unter denselben engen Voraussetzungen: unmittelbar bei bzw. direkt nach der Tat und mit dem mildesten Mittel, das die Abwehr oder Wiedererlangung noch erreicht. Eine freie „Angemessenheits“-Befugnis kennt § 859 BGB nicht.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Überhaupt nicht, das Recht steht ausschließlich dem Besitzer zu
    Nach § 860 BGB steht dem Besitzdiener – wer diese Stellung nach § 855 BGB tatsächlich innehat – dasselbe Selbsthilferecht wie dem Besitzer zu; er ist keineswegs rechtlos.
    Nur durch Anrufung der Polizei
    Die Polizei zu rufen ersetzt nicht das eigene, unmittelbare Selbsthilferecht aus § 860 BGB, das gerade auf sofortiges Handeln in der Tatsituation zielt.
    Nur durch eine gerichtliche Klage
    Eine gerichtliche Klage betrifft die nachträgliche Durchsetzung von Ansprüchen, nicht das auf sofortiges Handeln angelegte Selbsthilferecht aus §§ 859, 860 BGB.
  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Frage 14

    Eine Empfangsmitarbeiterin, die im Rahmen ihrer Aufgaben auch für die Sicherung des Firmeneigentums am Empfang zuständig ist, bemerkt, wie ein ihr bekannter Kollege mehrere Druckerpatronen der Firma einsteckt und das Gebäude verlassen will. Was darf sie unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit tun?

    1. A)Sie darf ihn nach § 127 StPO vorläufig festnehmen
    2. B)Sie darf ihn im Rahmen der Selbsthilfe nach § 229 BGB festhalten
    3. C)Da ihr der Täter bekannt ist, darf sie nur die Polizei verständigen
    4. D)Sie darf die Patronen im Rahmen der Selbsthilfe des Besitzdieners nach § 860 BGB an sich nehmen
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: D) Sie darf die Patronen im Rahmen der Selbsthilfe des Besitzdieners nach § 860 BGB an sich nehmen

    Weil der Kollege bekannt ist, sind eine Festnahme nach § 127 StPO oder ein Festhalten nach § 229 BGB nicht das richtige Mittel. Weil sie für das Firmeneigentum am Empfang zuständig und damit insoweit Besitzdienerin (§ 855 BGB) ist, darf sie aber im Rahmen der Selbsthilfe nach § 860 BGB die Firmensache zurückholen.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Sie darf ihn nach § 127 StPO vorläufig festnehmen
    § 127 Abs. 1 StPO ermöglicht die Festnahme der Person zur Strafverfolgung; hier geht es aber vorrangig darum, die entwendeten Firmensachen selbst zurückzuholen.
    Sie darf ihn im Rahmen der Selbsthilfe nach § 229 BGB festhalten
    § 229 BGB dient der Sicherung eines Schadensersatzanspruchs durch Festhalten der Person; hier lässt sich die Sache aber unmittelbar im Wege der Selbsthilfe des Besitzdieners zurückholen.
    Da ihr der Täter bekannt ist, darf sie nur die Polizei verständigen
    Allein die Polizei zu verständigen lässt die Sache in der Zwischenzeit endgültig entkommen; als Besitzdienerin darf sie die entwendeten Patronen im Wege der Selbsthilfe unmittelbar zurückholen.
  3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Frage 55

    Ein Besitzdiener wehrt einen Diebstahlversuch mit angemessener körperlicher Gewalt unmittelbar während der Tat ab. Auf welche Vorschrift kann er sich dabei stützen?

    1. A)Ausschließlich auf § 32 StGB, das BGB kennt kein entsprechendes Recht für Besitzdiener
    2. B)Nur auf eine ausdrückliche Anweisung der Polizei vor Ort
    3. C)Auf § 860 BGB, der ihm dieselben Selbsthilferechte wie dem Besitzer selbst einräumt
    4. D)Auf gar keine Vorschrift, da nur der Besitzer selbst handeln darf
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: C) Auf § 860 BGB, der ihm dieselben Selbsthilferechte wie dem Besitzer selbst einräumt

    § 860 BGB räumt dem Besitzdiener dieselben Selbsthilferechte (Besitzwehr/Besitzkehr) wie dem Besitzer nach § 859 BGB automatisch ein, sobald er tatsächlich Besitzdiener im Sinne von § 855 BGB ist – ohne dass es dafür eines gesonderten Übertragungsakts bedarf.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ausschließlich auf § 32 StGB, das BGB kennt kein entsprechendes Recht für Besitzdiener
    § 860 BGB räumt dem Besitzdiener ein eigenes zivilrechtliches Selbsthilferecht ein, unabhängig von der strafrechtlichen Notwehr des § 32 StGB.
    Nur auf eine ausdrückliche Anweisung der Polizei vor Ort
    Das Selbsthilferecht aus § 860 BGB besteht unabhängig von einer polizeilichen Anweisung; es folgt bereits aus der tatsächlichen Besitzdienereigenschaft nach § 855 BGB.
    Auf gar keine Vorschrift, da nur der Besitzer selbst handeln darf
    § 860 BGB überträgt dem Besitzdiener gerade dieselben Selbsthilferechte wie dem Besitzer selbst, sodass er nicht rechtlos bleibt.
  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Frage 95

    Welches Recht räumt § 860 BGB dem Besitzdiener ein?

    1. A)Ein eigenständiges, hoheitliches Festnahmerecht
    2. B)Das Recht, den Besitzer bei jeder Entscheidung rechtlich zu vertreten
    3. C)Kein eigenes Recht – er darf nur den Besitzer informieren
    4. D)Dasselbe Selbsthilferecht wie dem Besitzer nach § 859 BGB – automatisch, sobald echte Besitzdienereigenschaft nach § 855 BGB vorliegt
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: D) Dasselbe Selbsthilferecht wie dem Besitzer nach § 859 BGB – automatisch, sobald echte Besitzdienereigenschaft nach § 855 BGB vorliegt

    § 860 BGB gewährt dem Besitzdiener dieselben Rechte aus § 859 BGB wie dem Besitzer selbst. Das gilt unmittelbar kraft Gesetzes, sobald jemand tatsächlich Besitzdiener im Sinne von § 855 BGB ist – also weisungsgebunden und sozial abhängig für einen anderen die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt. Es bedarf keines gesonderten Übertragungsakts für das Selbsthilferecht selbst; die Dienstanweisung begründet im Berufsalltag die Besitzdienereigenschaft (bzw. konkretisiert, wofür sie gilt), ist aber keine zusätzliche eigene Voraussetzung neben § 855 BGB.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ein eigenständiges, hoheitliches Festnahmerecht
    § 860 BGB verleiht kein hoheitliches Recht, sondern lediglich dasselbe zivilrechtliche Selbsthilferecht, das auch dem Besitzer nach § 859 BGB zusteht.
    Das Recht, den Besitzer bei jeder Entscheidung rechtlich zu vertreten
    § 860 BGB betrifft allein die Selbsthilfe gegen verbotene Eigenmacht, nicht eine allgemeine rechtliche Vertretung des Besitzers bei sonstigen Entscheidungen.
    Kein eigenes Recht – er darf nur den Besitzer informieren
    Der Besitzdiener hat kraft § 855, § 860 BGB ein eigenes Handlungsrecht, sobald echte Besitzdienereigenschaft vorliegt – er ist nicht auf bloße Information beschränkt.
  5. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Frage 96

    Ein Sicherheitsmitarbeiter ist beim Auftraggeber fest am Empfang eingesetzt. Nach Bewachungsvertrag und Dienstanweisung betreut er dort den Empfangsbereich samt Ausstattung des Auftraggebers und folgt vor Ort dessen Weisungen; eine gesonderte schriftliche Übertragung von Selbsthilferechten hat er nicht erhalten. Er beobachtet, wie ein Besucher ein Werbeschild des Auftraggebers vom Empfangstresen mitnimmt. Darf er sich auf § 860 BGB berufen, um das Schild zurückzuholen?

    1. A)Ja – weil er für den Auftraggeber weisungsgebunden die tatsächliche Gewalt über die Empfangsausstattung ausübt, ist er insoweit dessen Besitzdiener nach § 855 BGB; das Selbsthilferecht aus § 860 BGB folgt daraus unmittelbar, ohne dass es einer gesonderten Übertragung bedarf
    2. B)Ja, jeder Arbeitnehmer darf sich automatisch auf § 860 BGB berufen, unabhängig von seiner Tätigkeit
    3. C)Nein, weil § 860 BGB stets eine gesonderte schriftliche Übertragung der Selbsthilferechte durch eine Dienstanweisung voraussetzt
    4. D)Nein, weil § 860 BGB generell nur dem Eigentümer zusteht
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: A) Ja – weil er für den Auftraggeber weisungsgebunden die tatsächliche Gewalt über die Empfangsausstattung ausübt, ist er insoweit dessen Besitzdiener nach § 855 BGB; das Selbsthilferecht aus § 860 BGB folgt daraus unmittelbar, ohne dass es einer gesonderten Übertragung bedarf

    § 860 BGB knüpft nicht an eine gesonderte, förmliche Übertragung des Selbsthilferechts an, sondern an die tatsächliche Besitzdienereigenschaft nach § 855 BGB: Wer weisungsgebunden für einen anderen die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt, ist Besitzdiener – und ihm steht damit dasselbe Recht aus § 859 BGB zu wie dem Besitzer. Entscheidend sind hier die im Sachverhalt genannten Umstände: Das Schild gehört zur Ausstattung des Auftraggebers, und der Mitarbeiter betreut sie nach dessen Weisungen. Aus der bloßen Anstellung bei einem Bewachungsunternehmen folgt diese Stellung nicht automatisch. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob er auch das Hausrecht gegenüber Besuchern ausüben darf – dafür braucht es eine Bevollmächtigung durch den Hausrechtsinhaber.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ja, jeder Arbeitnehmer darf sich automatisch auf § 860 BGB berufen, unabhängig von seiner Tätigkeit
    Nicht jeder Arbeitnehmer ist automatisch Besitzdiener bezüglich jeder Firmensache; entscheidend ist, ob er gerade für diese Sache weisungsgebunden und sozial abhängig die tatsächliche Gewalt ausübt (§ 855 BGB).
    Nein, weil § 860 BGB stets eine gesonderte schriftliche Übertragung der Selbsthilferechte durch eine Dienstanweisung voraussetzt
    § 860 BGB verlangt keine gesonderte schriftliche Übertragung; maßgeblich ist die tatsächliche Besitzdienereigenschaft nach § 855 BGB, die sich hier aus der beschriebenen, weisungsgebundenen Betreuung der Empfangsausstattung ergibt.
    Nein, weil § 860 BGB generell nur dem Eigentümer zusteht
    § 860 BGB betrifft gerade den Besitzdiener, nicht den Eigentümer; der Besitzdiener leitet sein Recht vom Besitzer, nicht vom Eigentümer ab.

Behandelt in diesen Lernthemen

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