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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 860 BGBSelbsthilfe des Besitzdieners

Kurz gesagt

Dem Besitzdiener steht dasselbe Selbsthilferecht wie dem Besitzer zu. Die praktisch wichtigste Norm für Sicherheitsmitarbeiter überhaupt, da sie meist Besitzdiener sind.

Was der Paragraf regelt
Dem Besitzdiener steht dasselbe Selbsthilferecht wie dem Besitzer zu.
Relevanz für den Sicherheitsdienst
Die praktisch wichtigste Norm für Sicherheitsmitarbeiter überhaupt, da sie meist Besitzdiener sind.

§ 860 BGB auf gesetze-im-internet.de

Abgrenzungstabelle

Eigentümer, Besitzer, Besitzdiener im Vergleich

KriteriumEigentümerBesitzerBesitzdiener
Rechtsgrundlage§ 903 BGB§ 854 BGB§ 855 BGB
Art der Gewalt über die SacheRechtliche Gewalt (rechtliche Zuordnung)Tatsächliche Gewalt (faktischer Zugriff)Tatsächliche Gewalt, aber weisungsgebunden für den Besitzer
Typisches BeispielVermieter einer WohnungMieter, Dieb, FinderAngestellter Sicherheitsmitarbeiter mit Firmeneigentum
Eigene Selbsthilferechte?Ja, sofern zugleich Besitz bestehtJa (§ 859 BGB)Ja, entsprechend § 860 BGB, soweit übertragen

Besitz und Eigentum sind rechtlich streng zu trennen – im Sicherheitsdienst bist du fast immer nur Besitzdiener, nie Eigentümer der bewachten Sachen.

Aus Sachgebiet Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Übungsfragen zu § 860 BGB (5)

Prüfungsnahe Übungsfragen von Safe Cologne, keine offiziellen IHK-Prüfungsfragen.

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Frage 5

    Wie kann sich ein Besitzdiener gegen verbotene Eigenmacht zur Wehr setzen?

    1. A)Überhaupt nicht, das Recht steht ausschließlich dem Besitzer zu
    2. B)Nur durch Anrufung der Polizei
    3. C)Ebenso wie der Besitzer, also mit Besitzwehr bzw. Besitzkehr und angemessener Gewalt
    4. D)Nur durch eine gerichtliche Klage
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    Richtige Antwort: C) Ebenso wie der Besitzer, also mit Besitzwehr bzw. Besitzkehr und angemessener Gewalt

    Nach § 860 BGB stehen dem Besitzdiener dieselben Selbsthilferechte zu wie dem Besitzer selbst – er darf sich also im Wege der Besitzwehr bzw. Besitzkehr mit angemessener Gewalt wehren.

  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Frage 14

    Eine Empfangsmitarbeiterin bemerkt, wie ein ihr bekannter Kollege mehrere Druckerpatronen der Firma einsteckt und das Gebäude verlassen will. Was darf sie unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit tun?

    1. A)Sie darf ihn nach § 127 StPO vorläufig festnehmen
    2. B)Sie darf ihn im Rahmen der Selbsthilfe nach § 229 BGB festhalten
    3. C)Sie darf die Patronen im Rahmen der Selbsthilfe des Besitzdieners nach § 860 BGB an sich nehmen
    4. D)Da ihr der Täter bekannt ist, darf sie nur die Polizei verständigen
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: C) Sie darf die Patronen im Rahmen der Selbsthilfe des Besitzdieners nach § 860 BGB an sich nehmen

    Weil der Kollege bekannt ist, sind eine Festnahme nach § 127 StPO oder ein Festhalten nach § 229 BGB nicht das richtige Mittel. Als Besitzdienerin darf sie aber im Rahmen der Selbsthilfe nach § 860 BGB die Firmensache zurückholen.

  3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Frage 55

    Ein Besitzdiener wehrt einen Diebstahlversuch mit angemessener körperlicher Gewalt unmittelbar während der Tat ab. Auf welche Vorschrift kann er sich dabei stützen?

    1. A)Ausschließlich auf § 32 StGB, das BGB kennt kein entsprechendes Recht für Besitzdiener
    2. B)Auf § 860 BGB, der ihm dieselben Selbsthilferechte wie dem Besitzer selbst einräumt
    3. C)Nur auf eine ausdrückliche Anweisung der Polizei vor Ort
    4. D)Auf gar keine Vorschrift, da nur der Besitzer selbst handeln darf
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    Richtige Antwort: B) Auf § 860 BGB, der ihm dieselben Selbsthilferechte wie dem Besitzer selbst einräumt

    § 860 BGB räumt dem Besitzdiener dieselben Selbsthilferechte (Besitzwehr/Besitzkehr) wie dem Besitzer nach § 859 BGB ein, soweit ihm diese übertragen wurden – etwa per Dienstanweisung.

  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Frage 95

    Welches Recht räumt § 860 BGB dem Besitzdiener ein?

    1. A)Dasselbe Selbsthilferecht wie dem Besitzer nach § 859 BGB, soweit es ihm übertragen wurde
    2. B)Ein eigenständiges, hoheitliches Festnahmerecht
    3. C)Das Recht, den Besitzer bei jeder Entscheidung rechtlich zu vertreten
    4. D)Kein eigenes Recht – er darf nur den Besitzer informieren
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    Richtige Antwort: A) Dasselbe Selbsthilferecht wie dem Besitzer nach § 859 BGB, soweit es ihm übertragen wurde

    § 860 BGB überträgt dem Besitzdiener exakt dasselbe Selbsthilferecht (Besitzwehr/Besitzkehr), das dem Besitzer nach § 859 BGB zusteht – vorausgesetzt, dieser hat ihm die Ausübung übertragen, etwa per Dienstanweisung.

  5. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Frage 96

    Ein Sicherheitsmitarbeiter ohne jede Dienstanweisung zum Hausrecht beobachtet, wie ein Besucher ein Werbeschild vom Empfangstresen mitnimmt. Darf er sich auf § 860 BGB berufen, um das Schild zurückzuholen?

    1. A)Nein, denn § 860 BGB setzt voraus, dass ihm der Besitzer die Selbsthilferechte übertragen hat – ohne Dienstanweisung fehlt diese Übertragung
    2. B)Ja, jeder Arbeitnehmer darf sich automatisch auf § 860 BGB berufen
    3. C)Ja, weil er sich im Dienst befindet, unabhängig von einer Übertragung
    4. D)Nein, weil § 860 BGB generell nur dem Eigentümer zusteht
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    Richtige Antwort: A) Nein, denn § 860 BGB setzt voraus, dass ihm der Besitzer die Selbsthilferechte übertragen hat – ohne Dienstanweisung fehlt diese Übertragung

    Ohne Übertragung der Besitzrechte – typischerweise durch Dienstanweisung – bleibt der Besitzdiener bloßer Zuschauer; § 860 BGB greift dann nicht, weil ihm die Selbsthilferechte gar nicht übertragen wurden.

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