Art. 20 GG — Verfassungsprinzipien und Gewaltenteilung
Kurz gesagt
Verankert Demokratie, Sozialstaat, Rechtsstaat, Republik, Föderalismus sowie die Gewaltenteilung in Judikative, Legislative und Exekutive. Erklärt, warum sich Polizei, Gesetzgeber und Gerichte gegenseitig kontrollieren – Grundverständnis für das gesamte deutsche Rechtssystem.
- Was der Paragraf regelt
- Verankert Demokratie, Sozialstaat, Rechtsstaat, Republik, Föderalismus sowie die Gewaltenteilung in Judikative, Legislative und Exekutive.
- Relevanz für den Sicherheitsdienst
- Erklärt, warum sich Polizei, Gesetzgeber und Gerichte gegenseitig kontrollieren – Grundverständnis für das gesamte deutsche Rechtssystem.
Art. 20 GG auf gesetze-im-internet.de
Übungsfragen zu Art. 20 GG (10)
Prüfungsnahe Übungsfragen von Safe Cologne, keine offiziellen IHK-Prüfungsfragen.
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung · Frage 14
Welches der folgenden Prinzipien zählt NICHT zu den in Art. 20 GG verankerten Verfassungsprinzipien Deutschlands?
- A)Monarchie
- B)Sozialstaat
- C)Rechtsstaat
- D)Bundesstaat/Föderalismus
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Richtige Antwort: A) Monarchie
Art. 20 GG verankert Demokratie, Sozialstaat, Rechtsstaat, Republik und Bundesstaat/Föderalismus. Die Republik bedeutet gerade, dass es kein Staatsoberhaupt aufgrund von Geburt oder auf Lebenszeit gibt – eine Monarchie ist damit ausgeschlossen.
Art. 20 GGIm Sachgebiet nachlesen →Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung · Frage 26
Ein Staatsanwalt möchte gegen einen Straftäter einen Haftbefehl erwirken. Was muss vor dessen Erlass geschehen?
- A)Ein Richter muss zunächst prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten wurden
- B)Der Staatsanwalt kann den Haftbefehl als Teil der Exekutive allein erlassen
- C)Der Bundestag muss dem Haftbefehl im Rahmen der Gesetzgebung zustimmen
- D)Der Sicherheitsmitarbeiter, der den Täter festgehalten hat, muss dem Haftbefehl zustimmen
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Richtige Antwort: A) Ein Richter muss zunächst prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten wurden
Aufgrund der Gewaltenteilung kontrollieren sich die drei Staatsgewalten gegenseitig: Will der Staatsanwalt (Exekutive) einen Haftbefehl beantragen, muss zunächst ein Richter (Judikative) prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben (Legislative) eingehalten wurden.
Art. 20 GGIm Sachgebiet nachlesen →Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung · Frage 27
Welche Aussage zur Zuständigkeit der Polizei in Deutschland im Rahmen des Föderalismus trifft zu?
- A)Die Polizei ist grundsätzlich Sache der einzelnen Bundesländer, Ausnahmen bilden u. a. Bundeskriminalamt und Bundespolizei
- B)Die Polizei ist ausschließlich eine Angelegenheit des Bundes, die Länder haben keine eigene Polizei
- C)Jede Gemeinde stellt ihre eigene, vom Land unabhängige Polizei
- D)Die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern wird für jeden Einzelfall neu ausgehandelt
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Richtige Antwort: A) Die Polizei ist grundsätzlich Sache der einzelnen Bundesländer, Ausnahmen bilden u. a. Bundeskriminalamt und Bundespolizei
Der Bundesstaat/Föderalismus nach Art. 20 GG bedeutet, dass es Bund und 16 Bundesländer mit unterschiedlichen Kompetenzen gibt. Die Polizei ist grundsätzlich Ländersache, Ausnahmen bilden u. a. das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei.
Art. 20 GGIm Sachgebiet nachlesen →Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung · Frage 29
Welche Aussage beschreibt den Begriff „Föderalismus“ nach Art. 20 GG am zutreffendsten?
- A)Föderalismus bedeutet, dass Kompetenzen zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern aufgeteilt sind
- B)Föderalismus bedeutet, dass ausschließlich der Bund über Kompetenzen verfügt
- C)Föderalismus ist ein anderes Wort für Gewaltenteilung
- D)Föderalismus bedeutet, dass jede Gemeinde ihre eigene Verfassung erlässt
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Richtige Antwort: A) Föderalismus bedeutet, dass Kompetenzen zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern aufgeteilt sind
Föderalismus bezeichnet die Aufteilung staatlicher Kompetenzen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den einzelnen Bundesländern – ein eigenständiges Prinzip neben der Gewaltenteilung.
Art. 20 GGIm Sachgebiet nachlesen →Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung · Frage 45
Eine Polizeibehörde erlässt eigenmächtig eine allgemeine Vorschrift, die eigentlich nur durch ein Parlamentsgesetz geregelt werden dürfte. Gegen welches Prinzip verstößt das?
- A)Gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, da die Exekutive Aufgaben der Legislative übernimmt
- B)Gegen den Föderalismus, da die Länderkompetenzen missachtet werden
- C)Gegen den Sozialstaatsgrundsatz, da soziale Belange nicht berücksichtigt werden
- D)Gegen die Republik, da kein gewähltes Staatsoberhaupt beteiligt ist
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Richtige Antwort: A) Gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, da die Exekutive Aufgaben der Legislative übernimmt
Die Gewaltenteilung nach Art. 20 GG trennt Exekutive, Legislative und Judikative gerade, um Machtmissbrauch zu verhindern. Erlässt eine Behörde (Exekutive) eigenmächtig, was eigentlich dem Parlament (Legislative) vorbehalten ist, wird dieses Prinzip verletzt.
Art. 20 GGIm Sachgebiet nachlesen →Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung · Frage 46
Welcher Grundsatz des Rechtsstaatsprinzips aus Art. 20 GG besagt, dass eine Handlung nur bestraft werden darf, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat bereits gesetzlich unter Strafe gestellt war?
- A)„Keine Strafe ohne Gesetz“
- B)Der Grundsatz der Gewaltenteilung
- C)Der Grundsatz der Volkssouveränität
- D)Der Grundsatz des Föderalismus
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Richtige Antwort: A) „Keine Strafe ohne Gesetz“
Der Rechtsstaatsgrundsatz umfasst u. a. den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ – eine Handlung kann also nur bestraft werden, wenn sie bereits zum Tatzeitpunkt gesetzlich strafbar war.
Art. 20 GGIm Sachgebiet nachlesen →Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung · Frage 47
Welches der folgenden Beispiele zeigt den Sozialstaatsgrundsatz aus Art. 20 GG?
- A)Die Gewährung von Sozialhilfe oder Kindergeld, damit die Lebensbedingungen der Bürger nicht zu weit auseinandergehen
- B)Die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern
- C)Die Kontrolle der Exekutive durch die Judikative
- D)Die Wahl von Volksvertretern durch die Bürger
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Richtige Antwort: A) Die Gewährung von Sozialhilfe oder Kindergeld, damit die Lebensbedingungen der Bürger nicht zu weit auseinandergehen
Der Sozialstaatsgrundsatz soll sicherstellen, dass die Lebensbedingungen der Bürger nicht zu weit auseinandergehen – Leistungen wie Sozialhilfe oder Kindergeld sind dafür typische Beispiele.
Art. 20 GGIm Sachgebiet nachlesen →Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung · Frage 78
Welches Verfassungsprinzip aus Art. 20 GG besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht?
- A)Demokratie
- B)Sozialstaat
- C)Föderalismus
- D)Republik
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Richtige Antwort: A) Demokratie
Das Demokratieprinzip besagt, dass alle Macht vom Volk ausgeht; Volksvertreter werden gewählt und üben die Staatsgewalt in dessen Namen aus.
Art. 20 GGIm Sachgebiet nachlesen →Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung · Frage 79
Ein Gesetzentwurf soll rückwirkend eine Handlung unter Strafe stellen, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung noch straflos war. Gegen welches Prinzip würde ein solches Gesetz verstoßen?
- A)Gegen den Rechtsstaatsgrundsatz mit seinem Kernsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“
- B)Gegen den Föderalismus, da es die Länderkompetenzen berührt
- C)Gegen die Republik, da kein Staatsoberhaupt beteiligt ist
- D)Gegen den Sozialstaatsgrundsatz, da soziale Härten entstehen könnten
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Richtige Antwort: A) Gegen den Rechtsstaatsgrundsatz mit seinem Kernsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“
Der Rechtsstaatsgrundsatz aus Art. 20 GG umfasst den Kernsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ – eine rückwirkende Strafbarkeit widerspricht diesem Grundsatz fundamental.
Art. 20 GGIm Sachgebiet nachlesen →Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung · Frage 80
Die Exekutive eines Bundeslandes erlässt eigenmächtig eine allgemeine Vorschrift zur Bewaffnung privater Sicherheitsdienste, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage durch das Landesparlament gibt. Welche zwei Verfassungsprinzipien sind dadurch potenziell gleichzeitig berührt?
- A)Die Gewaltenteilung, weil die Exekutive Aufgaben der Legislative übernimmt, sowie der Rechtsstaatsgrundsatz, der staatliches Handeln an Recht und Gesetz bindet
- B)Ausschließlich der Föderalismus, weil ein einzelnes Bundesland betroffen ist
- C)Ausschließlich die Demokratie, weil kein Volksentscheid stattgefunden hat
- D)Ausschließlich die Republik, weil kein gewähltes Staatsoberhaupt beteiligt ist
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Richtige Antwort: A) Die Gewaltenteilung, weil die Exekutive Aufgaben der Legislative übernimmt, sowie der Rechtsstaatsgrundsatz, der staatliches Handeln an Recht und Gesetz bindet
Erlässt die Exekutive eigenmächtig eine Regelung ohne gesetzliche Grundlage, verletzt sie sowohl die Gewaltenteilung (Vermischung von Exekutiv- und Legislativfunktion) als auch den Rechtsstaatsgrundsatz, der verlangt, dass staatliches Handeln an Recht und Gesetz gebunden ist.
Art. 20 GGIm Sachgebiet nachlesen →
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