DGUV Vorschrift 23 — Verbot von Schreck- und Gasschusswaffen im Dienst
Kurz gesagt
Mitarbeitern von Sicherheitsdiensten ist es untersagt, Schreck-, Reizstoff- oder Signalschusswaffen sowie schusswaffenähnliche Gegenstände im Dienst bereitzuhalten oder zu führen. Eine der wenigen Vorschriften, die für Sicherheitskräfte strenger sind als für andere Bürger – wichtig für jede Frage rund um erlaubte Notwehrgeräte.
- Was der Paragraf regelt
- Mitarbeitern von Sicherheitsdiensten ist es untersagt, Schreck-, Reizstoff- oder Signalschusswaffen sowie schusswaffenähnliche Gegenstände im Dienst bereitzuhalten oder zu führen.
- Relevanz für den Sicherheitsdienst
- Eine der wenigen Vorschriften, die für Sicherheitskräfte strenger sind als für andere Bürger – wichtig für jede Frage rund um erlaubte Notwehrgeräte.
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Abgrenzungstabelle
DGUV Vorschrift 1 vs. DGUV Vorschrift 23
Beide Vorschriften gelten für dich gleichzeitig – aber sie regeln unterschiedliche Ebenen.
| Kriterium | DGUV Vorschrift 1 | DGUV Vorschrift 23 |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | Alle Branchen (Grundpflichten) | Nur Wach-, Sicherungs- und Werttransportdienste |
| Frühere Bezeichnung | BGV A1 | BGV C7 |
| Kerninhalte | Sicherheitsbeauftragter, Erste Hilfe, PSA, Verbote (Alkohol etc.) | Eignung, Dienstanweisung, Diensthunde, Schusswaffen, NSL, Werttransport |
| Typische Prüfungsfrage | Wie lange werden Erste-Hilfe-Aufzeichnungen aufbewahrt? | Wie oft muss ein Hundeführer seine Befähigung nachweisen? |
Vorschrift 1 gilt für jeden Betrieb, Vorschrift 23 zusätzlich für den Wach- und Sicherungsdienst.
Aus Sachgebiet Unfallverhütungsvorschriften
Fristen und Intervalle im Überblick
Die Zahlen in diesem Kapitel sind der Klassiker für Verwechslungen in der Prüfung.
| Kriterium | Intervall | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Schießfertigkeiten | Alle 3 Monate | § 19 DGUV Vorschrift 23 |
| Sachkundestand Waffe | Mindestens jährlich | § 19 DGUV Vorschrift 23 |
| Waffenprüfung (Handhabungssicherheit) | Mindestens jährlich + bei Mängelverdacht | § 19 DGUV Vorschrift 23 |
| Hundeführer-Befähigungsnachweis | Mindestens jährlich | § 15 DGUV Vorschrift 23 |
| Eignung des Diensthundes | Bei Bedarf, mindestens jährlich | § 12 DGUV Vorschrift 23 |
| Sicherheitseinrichtungen (allgemein) | In der Regel jährlich | § 2 DGUV Vorschrift 1 |
| Feuerlöscher | Mindestens alle 2 Jahre | § 2 DGUV Vorschrift 1 |
| Erste-Hilfe-Unterweisung | Vor Dienstantritt + mindestens jährlich | § 4 DGUV Vorschrift 1 |
| Erste-Hilfe-Dokumentation (Aufbewahrung) | 5 Jahre | § 26 DGUV Vorschrift 1 |
| Objekteinweisung (Wiederholung) | Vor Dienstantritt, bei Änderungen, i.d.R. jährlich | § 9 DGUV Vorschrift 23 |
Je gefährlicher das eingesetzte Mittel, desto kürzer das Prüfintervall: Schießfertigkeiten (3 Monate) vor Sachkunde/Hundeführung (jährlich) vor Feuerlöscher (2 Jahre).
Aus Sachgebiet Unfallverhütungsvorschriften
Übungsfragen zu DGUV Vorschrift 23 (6)
Prüfungsnahe Übungsfragen von Safe Cologne, keine offiziellen IHK-Prüfungsfragen.
Unfallverhütungsvorschriften · Frage 30
Bei der Planung einer neuen Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) soll eine große Glasfront eingebaut werden, durch die Personen von außen ebenso gut hineinsehen können wie die Mitarbeiter von innen nach außen. Entspricht das den Sicherungsanforderungen?
- A)Ja, symmetrische Sichtverhältnisse erhöhen die Transparenz und sind ausdrücklich erwünscht
- B)Nein, erforderlich ist eine Sichtmöglichkeit von innen nach außen, nicht aber umgekehrt
- C)Ja, solange die Fenster durchschusshemmend sind, spielt die Sichtrichtung keine Rolle
- D)Nein, NSL-Räume dürfen grundsätzlich keine Fenster besitzen
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Richtige Antwort: B) Nein, erforderlich ist eine Sichtmöglichkeit von innen nach außen, nicht aber umgekehrt
Zu einer ausreichenden Sicherung einer NSL gehört eine Sichtmöglichkeit von innen nach außen, nicht aber umgekehrt, damit Außenstehende nicht ins Innere der Leitstelle sehen können.
DGUV Vorschrift 23Im Sachgebiet nachlesen →Unfallverhütungsvorschriften · Frage 38
In welchen Situationen ist es vorgeschrieben, einem Diensthund einen Beißkorb anzulegen?
- A)Niemals, das widerspricht dem Tierschutz
- B)In öffentlichen Verkehrsmitteln und Menschenansammlungen ohne ausreichenden Sicherheitsabstand sowie bei Pflege oder tierärztlicher Behandlung
- C)Nur während der Zwingerhaltung
- D)Nur beim Transport im Fahrzeug
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Richtige Antwort: B) In öffentlichen Verkehrsmitteln und Menschenansammlungen ohne ausreichenden Sicherheitsabstand sowie bei Pflege oder tierärztlicher Behandlung
Ein Beißkorb ist insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln und Menschenansammlungen erforderlich, wenn kein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden kann, sowie als Sicherheitsmaßnahme bei der Hundepflege oder einer tierärztlichen Behandlung.
DGUV Vorschrift 23Im Sachgebiet nachlesen →Unfallverhütungsvorschriften · Frage 47
Welche bauliche Anforderung gehört zur Sicherung einer Notruf- und Serviceleitstelle?
- A)Möglichst große, ungesicherte Fensterflächen für gute Fernsicht
- B)Durchschuss- und durchbruchhemmende Fenster sowie selbstschließende Außentüren mit normgerechter Widerstandsklasse
- C)Ein offener Zugang für schnelle Fluchtwege nach draußen
- D)Eine Videokamera reicht als alleinige Sicherungsmaßnahme aus
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Richtige Antwort: B) Durchschuss- und durchbruchhemmende Fenster sowie selbstschließende Außentüren mit normgerechter Widerstandsklasse
Zu einer ausreichenden Sicherung einer NSL gehören unter anderem durchschuss- und durchbruchhemmende Fenster sowie selbstschließende Außentüren mit normgerechter Widerstandsklasse, die sich von außen nur mit Sicherheitsschlüssel öffnen lassen.
DGUV Vorschrift 23Im Sachgebiet nachlesen →Unfallverhütungsvorschriften · Frage 51
Für wen sind die besonderen Bestimmungen der DGUV Vorschrift 23 bindend?
- A)Nur für Besucher des Schutzobjekts
- B)Für Unternehmer und Versicherte gleichermaßen
- C)Für niemanden, da es sich nur um Empfehlungen handelt
- D)Ausschließlich für den Unternehmer
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Richtige Antwort: B) Für Unternehmer und Versicherte gleichermaßen
Die besonderen Bestimmungen der DGUV Vorschrift 23 sind sowohl für den Unternehmer (Bewachungsgewerbetreibenden) als auch für die Versicherten (Sicherheitsmitarbeiter) bindend.
DGUV Vorschrift 23Im Sachgebiet nachlesen →Unfallverhütungsvorschriften · Frage 57
Ein Hundeführer soll erstmals mit einem Hund arbeiten, mit dem er seine Befähigung noch nicht gemeinsam nachgewiesen hat. Wann darf das Team dennoch eingesetzt werden?
- A)Sofort, sobald beide sich sympathisch sind
- B)Erst, wenn der Hundeführer seinen Hund nachweislich sicher unter Kontrolle hat
- C)Nie, ein gemeinsamer Nachweis ist ausnahmslos zwingend vor jedem ersten Einsatz
- D)Sobald der Hund allein die Schutzhundeprüfung A bestanden hat
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Richtige Antwort: B) Erst, wenn der Hundeführer seinen Hund nachweislich sicher unter Kontrolle hat
Ein Team aus Hundeführer und Hund, das seine Befähigung nicht gemeinsam nachgewiesen hat, darf eingesetzt werden, sobald der Hundeführer seinen Hund sicher unter Kontrolle hat – etwa erkennbar an dessen Führigkeit und Unterordnung.
DGUV Vorschrift 23Im Sachgebiet nachlesen →Umgang mit Menschen · Frage 107
Welche Notwehrgeräte sind Sicherheitskräften im Dienst laut DGUV Vorschrift 23 ausdrücklich untersagt?
- A)Schreck- und Gasschusswaffen
- B)Schlagstöcke
- C)Abwehrsprays
- D)Paralyser
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Richtige Antwort: A) Schreck- und Gasschusswaffen
Anders als anderen Bürgern ist es Mitarbeitern von Sicherheitsdiensten laut DGUV Vorschrift 23 untersagt, Schreck- und Gasschusswaffen im Dienst bereitzuhalten oder zu führen. Schlagstock, Abwehrspray und Paralyser sind dagegen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zulässig.
DGUV Vorschrift 23Im Sachgebiet nachlesen →
Behandelt in diesen Lernthemen
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