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Sachgebiet 8 von 9

§34a Prüfungsfragen: Umgang mit Menschen – Teil 6

110 Übungsfragen zu Umgang mit Menschen — mit Musterlösung und Erklärung zu jeder Frage. In der schriftlichen IHK-Prüfung entfallen 19 von 82 Fragen (19 Punkte) auf dieses Sachgebiet. Diese Seite zeigt Fragen 101–110 (Teil 6 von 6).

Fragen 101–110 von 110

  1. Frage 101

    Bei einer Großveranstaltung mit erwarteter Alkoholeinwirkung und Dunkelheit schätzt die Einsatzleitung das Gefährdungspotenzial besonders hoch ein. Welche Aussage passt dazu?

    1. A)Das Gefährdungspotenzial hängt ausschließlich von der Besucherzahl ab
    2. B)Dunkelheit erschwert die Sichtverhältnisse und Übersicht, Alkoholkonsum erhöht Enthemmung und Fehlverhalten – zwei eigenständige Risikofaktoren, die sich bei dieser Veranstaltung zusätzlich überlagern
    3. C)Dunkelheit hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Gefährdungslage
    4. D)Alkoholkonsum senkt das Gefährdungspotenzial, weil er die Stimmung entspannt
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    Richtige Antwort: B) Dunkelheit erschwert die Sichtverhältnisse und Übersicht, Alkoholkonsum erhöht Enthemmung und Fehlverhalten – zwei eigenständige Risikofaktoren, die sich bei dieser Veranstaltung zusätzlich überlagern

    Dunkelheit und Alkoholkonsum sind zwei eigenständige Risikofaktoren, die sich addieren können, aber nicht automatisch zusammengehören: Dunkelheit erschwert unabhängig vom Alkoholkonsum Sichtverhältnisse und Übersicht, Alkohol erhöht unabhängig von der Tageszeit Enthemmung und Fehlverhalten. Bei dieser Veranstaltung treffen beide Faktoren zusammen, was das Gefährdungspotenzial zusätzlich erhöht. Die Besucherzahl allein ist dagegen kein verlässlicher Maßstab dafür.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Das Gefährdungspotenzial hängt ausschließlich von der Besucherzahl ab
    Die Besucherzahl allein ist kein verlässlicher Maßstab für das Gefährdungspotenzial; auch kleinere Veranstaltungen können riskanter sein als größere, je nach Rahmenbedingungen wie Ort und Tageszeit.
    Dunkelheit hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Gefährdungslage
    Dunkelheit wirkt sich durch schlechtere Sichtverhältnisse und Übersicht eigenständig auf die Gefährdungslage aus; die Behauptung eines fehlenden Einflusses widerspricht dieser Einschätzung.
    Alkoholkonsum senkt das Gefährdungspotenzial, weil er die Stimmung entspannt
    Alkoholkonsum erhöht typischerweise die Gefährdungslage statt sie zu senken, da er Enthemmung und Fehlverhalten begünstigt, statt für eine entspannende Wirkung zu sorgen.
  2. Frage 102

    Bei einer Großveranstaltung mit wenigen hundert Besuchern in einer Sporthalle schätzt eine unerfahrene Sicherheitskraft das Risiko geringer ein als bei einem Volksfest mit mehreren tausend Gästen auf dem Marktplatz. Was spricht laut den Ausführungen gegen diese Einschätzung?

    1. A)Kleinere Veranstaltungen sind grundsätzlich immer ungefährlicher
    2. B)Die Besucherzahl ist das einzige relevante Kriterium für die Gefährdungseinschätzung
    3. C)Das Gefährdungspotenzial lässt sich nicht allein von der Besucherzahl ableiten – ein kleineres Konzert in geschlossenen Räumen kann riskanter sein als ein größeres Fest im Freien
    4. D)Veranstaltungen in Sporthallen sind von jeder Sicherheitsprüfung ausgenommen
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    Richtige Antwort: C) Das Gefährdungspotenzial lässt sich nicht allein von der Besucherzahl ableiten – ein kleineres Konzert in geschlossenen Räumen kann riskanter sein als ein größeres Fest im Freien

    Die Quelle stellt ausdrücklich klar, dass Gefährdungen nicht allein von Zahlen abgeleitet werden dürfen – ein Rock-Konzert mit wenigen hundert Zuhörern in der Sporthalle kann riskanter sein als ein Volksfest mit mehreren tausend Gästen im Freien.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Kleinere Veranstaltungen sind grundsätzlich immer ungefährlicher
    Ein kleineres Konzert in geschlossenen Räumen kann riskanter sein als ein größeres Fest im Freien; die pauschale Annahme, kleinere Veranstaltungen seien immer ungefährlicher, trifft daher nicht zu.
    Die Besucherzahl ist das einzige relevante Kriterium für die Gefährdungseinschätzung
    Gründliche Analysen der konkreten Bedingungen wie Ort, Charakter und Teilnehmerkreis bestimmen das Gefährdungspotenzial mit, nicht allein die reine Besucherzahl.
    Veranstaltungen in Sporthallen sind von jeder Sicherheitsprüfung ausgenommen
    Auch Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie Sporthallen erfordern eine Gefährdungseinschätzung; eine grundsätzliche Ausnahme von jeder Sicherheitsprüfung besteht nicht.
  3. Frage 103

    Welcher Grundsatz gilt laut den Ausführungen zur Eigensicherung beim Einschreiten gegen Verstöße?

    1. A)Man darf von der Art des Verstoßes zuverlässig auf die Gefährlichkeit des Täters schließen
    2. B)Draufgängerisches Verhalten schützt am besten vor Gefahren
    3. C)Man sollte stets mit einem Angriff rechnen, unabhängig von der Schwere des Verstoßes
    4. D)Routinierte Sorglosigkeit ist im vertrauten Objekt unbedenklich
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    Richtige Antwort: C) Man sollte stets mit einem Angriff rechnen, unabhängig von der Schwere des Verstoßes

    Der Grundsatz lautet: Rechne stets mit einem Angriff, wenn du gegen Verstöße einschreitest – unabhängig davon, wie geringfügig der Anlass erscheint. Von der Art des Verstoßes darf gerade nicht auf die Gefährlichkeit des Täters geschlossen werden.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Man darf von der Art des Verstoßes zuverlässig auf die Gefährlichkeit des Täters schließen
    Von der Art eines Verstoßes darf gerade nicht auf die Gefährlichkeit des Täters geschlossen werden; auch wer nur geringfügig auffällt, kann sich mit erheblicher Härte wehren.
    Draufgängerisches Verhalten schützt am besten vor Gefahren
    Draufgängerisches Verhalten zählt zu den ausdrücklich zu vermeidenden Risiken der Eigensicherung, weil es unkalkulierbare Gefahren eher provoziert als abwehrt.
    Routinierte Sorglosigkeit ist im vertrauten Objekt unbedenklich
    Blinde Routine schadet gerade im vertrauten Objekt, weil auch die gewohnteste Umgebung durch veränderte Bedingungen zum Gefahrenfeld werden kann.
  4. Frage 104

    Eine festgenommene Person wirkt nach ihrer Festnahme kooperativ und freundlich, obwohl sie zuvor Widerstand geleistet hat. Wie sollte die Sicherheitskraft im Interesse der Eigensicherung damit umgehen?

    1. A)Als sicheres Zeichen werten, dass keine weitere Gefahr mehr besteht, und die Sicherungsmaßnahmen entsprechend lockern
    2. B)Als Beweis für eine erfolgreiche Deeskalation werten und das Verfahren daraufhin abschließen
    3. C)Die vereinbarten Sicherungsmaßnahmen und die übliche Aufmerksamkeit unverändert fortführen, statt allein aus der freundlichen Reaktion auf fehlende Gefahr zu schließen – ohne die Kooperation von vornherein als Täuschung zu unterstellen
    4. D)Als typisches Verhalten in der Panikstarre werten
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    Richtige Antwort: C) Die vereinbarten Sicherungsmaßnahmen und die übliche Aufmerksamkeit unverändert fortführen, statt allein aus der freundlichen Reaktion auf fehlende Gefahr zu schließen – ohne die Kooperation von vornherein als Täuschung zu unterstellen

    Ein plötzlicher Stimmungswechsel nach vorherigem Widerstand kann verschiedene Gründe haben – etwa Einsicht, Erschöpfung oder taktisches Abwarten auf eine günstige Gelegenheit. Sichere Gewissheit gibt es daraus allein nicht. Im Interesse der Eigensicherung ist es deshalb richtig, die vereinbarten Sicherungsmaßnahmen unverändert fortzuführen, statt vorschnell zu entspannen – ohne die betroffene Person deshalb automatisch der Täuschung zu verdächtigen.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Als sicheres Zeichen werten, dass keine weitere Gefahr mehr besteht, und die Sicherungsmaßnahmen entsprechend lockern
    Ein plötzlicher Stimmungswechsel allein ist kein sicherer Beleg für fehlende Gefahr; Sicherungsmaßnahmen vorschnell zu lockern, ist ein vermeidbares Eigensicherungsrisiko.
    Als Beweis für eine erfolgreiche Deeskalation werten und das Verfahren daraufhin abschließen
    Freundliches Verhalten nach Widerstand lässt sich nicht ohne Weiteres als abschließenden Erfolg werten; die üblichen Sicherungsschritte bleiben bis zur Übergabe wichtig.
    Als typisches Verhalten in der Panikstarre werten
    Panikstarre bezeichnet lähmende Handlungsunfähigkeit aus Schreck, nicht bewusst freundliches, kooperatives Verhalten nach einer Festnahme.
  5. Frage 105

    Bei einem nächtlichen Kontrollgang durch ein vertrautes Objekt verzichtet eine Sicherheitskraft aus Routine auf die sonst übliche Rundumbeobachtung. Welchen Fehler begeht sie damit laut den Grundsätzen der Eigensicherung?

    1. A)Sie handelt vorbildlich, weil Vertrautheit jede Gefahr ausschließt
    2. B)Sie wendet korrekt das Prinzip der Sicherungsstellung an
    3. C)Sie befindet sich zulässig in einer Schutzstellung mit dem Mehrzweckeinsatzstock
    4. D)Sie verwechselt routiniertes Handeln mit blinder Routine, die vor unnötigen Gefahren gerade nicht schützt
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    Richtige Antwort: D) Sie verwechselt routiniertes Handeln mit blinder Routine, die vor unnötigen Gefahren gerade nicht schützt

    Routiniertes Handeln ist hilfreich, blinde Routine dagegen schädlich – selbst die vertrauteste Umgebung kann laut Quelle zum Gefahrenfeld werden, wenn besondere Bedingungen unbeachtet bleiben.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Sie handelt vorbildlich, weil Vertrautheit jede Gefahr ausschließt
    Vertrautheit mit einem Objekt schließt Gefahren nicht aus, da veränderte Bedingungen wie Dunkelheit oder Witterung auch die gewohnteste Umgebung zum Gefahrenfeld machen können.
    Sie wendet korrekt das Prinzip der Sicherungsstellung an
    Der Verzicht auf die übliche Rundumbeobachtung ist das Gegenteil einer Sicherungsstellung, die gerade eine aufmerksame, abwehrbereite Position gegenüber möglichen Gefahren verlangt.
    Sie befindet sich zulässig in einer Schutzstellung mit dem Mehrzweckeinsatzstock
    Eine Schutzstellung mit dem Mehrzweckeinsatzstock setzt aktive Wachsamkeit voraus; wer aus Routine auf Beobachtung verzichtet, nimmt gerade keine solche Sicherungsposition ein.
  6. Frage 106

    Eine Sicherheitskraft wird bei einer Kontrolle unerwartet von einer Person angegriffen, die durch ihr bisheriges, unauffälliges Verhalten keinerlei Warnzeichen gezeigt hatte. Was folgt daraus am ehesten für die künftige Eigensicherung?

    1. A)Da keine Warnzeichen erkennbar waren, war der Angriff grundsätzlich nicht vermeidbar und erfordert keine Konsequenzen
    2. B)Zukünftig sollte auf jede Rundumbeobachtung verzichtet werden, da sie ohnehin nichts bringt
    3. C)Überraschungen lassen sich nicht vollständig ausschließen – wer grundsätzlich mit dem Unerwarteten rechnet, ist seltener reaktionsunfähig
    4. D)Der Angriff beweist, dass Eigensicherung bei unauffälligen Personen überflüssig ist
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    Richtige Antwort: C) Überraschungen lassen sich nicht vollständig ausschließen – wer grundsätzlich mit dem Unerwarteten rechnet, ist seltener reaktionsunfähig

    Wer überrascht wird, ist häufig für einen Moment reaktionsunfähig. Die Quelle empfiehlt deshalb, sich zu schützen, indem man grundsätzlich alles für möglich hält – nicht, die Beobachtung bei unauffälligen Personen einzustellen.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Da keine Warnzeichen erkennbar waren, war der Angriff grundsätzlich nicht vermeidbar und erfordert keine Konsequenzen
    Aus dem Vorfall lässt sich gerade die Konsequenz ziehen, grundsätzlich mit Überraschungen zu rechnen; die Annahme, daraus folge keinerlei Handlungsbedarf, verkennt den Sinn der Eigensicherung.
    Zukünftig sollte auf jede Rundumbeobachtung verzichtet werden, da sie ohnehin nichts bringt
    Der Vorfall zeigt eher die Notwendigkeit ständiger Beobachtung als deren Aufgabe; ein Verzicht auf Rundumbeobachtung würde die Reaktionsfähigkeit bei künftigen Überraschungen weiter verschlechtern.
    Der Angriff beweist, dass Eigensicherung bei unauffälligen Personen überflüssig ist
    Dass ein unauffällig wirkender Mensch angreifen kann, spricht gerade für konsequente Eigensicherung bei jeder Person, nicht dagegen, sie bei unauffälligem Verhalten für überflüssig zu halten.
  7. Frage 107

    Welche Notwehrgeräte sind Sicherheitskräften im Dienst laut DGUV Vorschrift 23 ausdrücklich untersagt?

    1. A)Schlagstöcke
    2. B)Abwehrsprays
    3. C)Paralyser
    4. D)Schreck- und Gasschusswaffen
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    Richtige Antwort: D) Schreck- und Gasschusswaffen

    Anders als anderen Bürgern ist es Mitarbeitern von Sicherheitsdiensten laut DGUV Vorschrift 23 untersagt, Schreck- und Gasschusswaffen im Dienst bereitzuhalten oder zu führen. Schlagstock, Abwehrspray und Paralyser sind dagegen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zulässig.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Schlagstöcke
    Schlagstöcke zählen zu den im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zulässigen Notwehrgeräten und sind gerade nicht von dem für Sicherheitsdienste geltenden Verbot der DGUV Vorschrift 23 erfasst.
    Abwehrsprays
    Abwehrsprays gehören zu den im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zulässigen Notwehrmitteln; das dienstliche Verbot der DGUV Vorschrift 23 richtet sich gegen Schreck- und Gasschusswaffen und vergleichbare schusswaffenähnliche Gegenstände.
    Paralyser
    Paralyser als Elektroimpulsgeräte zählen zu den im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zulässigen Notwehrgeräten; das dienstliche Verbot der DGUV Vorschrift 23 richtet sich gegen Schreck- und Gasschusswaffen und vergleichbare Gegenstände.
    DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  8. Frage 108

    Eine Sicherheitskraft trägt sichtbar einen Schlagstock am Gürtel. Ein Besucher wird dadurch zunehmend aggressiv und fühlt sich provoziert. Welcher der beschriebenen Effekte sichtbar getragener Notwehrgeräte zeigt sich hier?

    1. A)Die Förderung von Aggressionen statt der beabsichtigten Abschreckung
    2. B)Eine garantierte Einschüchterung ohne jedes Risiko
    3. C)Eine verbesserte Kommunikationsgrundlage
    4. D)Ein vollständiger Ausschluss jeder Gefährdung der Sicherheitskraft
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    Richtige Antwort: A) Die Förderung von Aggressionen statt der beabsichtigten Abschreckung

    Sichtbar mitgeführte Notwehrgeräte können zwar abschrecken, aber ebenso Aggressionen fördern, weil sich manche Personen dadurch provoziert fühlen und Streit suchen – genau das zeigt sich in diesem Beispiel.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Eine garantierte Einschüchterung ohne jedes Risiko
    Eine Einschüchterung ist nie garantiert und ohne Risiko; sichtbare Notwehrgeräte können ebenso gut Aggressionen wecken, wie es das geschilderte Beispiel zeigt.
    Eine verbesserte Kommunikationsgrundlage
    Wer sichtbar „die Zähne zeigt“, erschwert eher die Kommunikation, weil das Gegenüber die Verhandlungsbereitschaft anzweifelt, statt dass eine bessere Gesprächsgrundlage entsteht.
    Ein vollständiger Ausschluss jeder Gefährdung der Sicherheitskraft
    Sichtbar getragene Notwehrgeräte können das Sicherheitspersonal zusätzlich gefährden, etwa weil Täter mit hoher krimineller Energie gut ausgerüstetes Personal gezielt ausschalten oder die Waffe erbeuten wollen.
  9. Frage 109

    Eine Sicherheitskraft zieht bei einem verbalen Streit vorschnell einen Abwehrspray, obwohl der Konflikt noch rein sprachlich ausgetragen wurde. Welche Folge ist laut den Ausführungen zum Ziehen von Notwehrgeräten am wahrscheinlichsten?

    1. A)Der Konflikt löst sich dadurch zuverlässig in Wohlgefallen auf
    2. B)Die Situation eskaliert eher, weil das Ziehen ein kaum rücknehmbares Signal sendet, dass nicht mehr geredet, sondern gekämpft wird
    3. C)Der Besucher wird dadurch automatisch kooperativer
    4. D)Es handelt sich um ein anerkanntes Mittel der rhetorischen Deeskalation
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    Richtige Antwort: B) Die Situation eskaliert eher, weil das Ziehen ein kaum rücknehmbares Signal sendet, dass nicht mehr geredet, sondern gekämpft wird

    Das Ziehen eines Notwehrgeräts sendet nichtsprachliche Signale wie „Jetzt wird gekämpft, nicht mehr geredet“, die kaum zurückzunehmen sind – es ist das Gegenteil rhetorischer Deeskalation und kann Widerstand erst richtig auslösen.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Der Konflikt löst sich dadurch zuverlässig in Wohlgefallen auf
    Das Ziehen eines Notwehrgeräts sendet kaum rücknehmbare Signale wie „jetzt wird gekämpft“, die eher Widerstand hervorrufen können, statt den Streit zuverlässig aufzulösen.
    Der Besucher wird dadurch automatisch kooperativer
    Ein gezogenes Notwehrgerät signalisiert Härte statt Verhandlungsbereitschaft; das kann Widerstand verschärfen, statt automatisch Kooperationsbereitschaft beim Gegenüber zu erzeugen.
    Es handelt sich um ein anerkanntes Mittel der rhetorischen Deeskalation
    Rhetorische Deeskalation setzt gerade auf sprachliche Mittel; das Ziehen eines Notwehrgeräts ist deren Gegenteil, weil es den Übergang von Reden zu Kämpfen signalisiert.
  10. Frage 110

    Nachdem eine Sicherheitskraft einen Angreifer mit einem Notwehrgerät überwältigt hat, wenden sich mehrere Umstehende gegen die Sicherheitskraft, obwohl der Einsatz gerechtfertigt war. Welche Konsequenz sollte die Sicherheitskraft daraus für künftige Einsätze mit Notwehrgeräten ziehen?

    1. A)Notwehrgeräte nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit einsetzen und dabei mit einem möglichen Solidarisierungseffekt bei Zeugen rechnen
    2. B)Notwehrgeräte künftig grundsätzlich verdeckt und ohne jede rechtliche Grundlage einsetzen
    3. C)Auf jede Reaktion von Zeugen künftig vollständig verzichten, da sie ohnehin irrelevant ist
    4. D)Das eigene Notwehrrecht generell infrage stellen, weil Zeugen unzuverlässig reagieren
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    Richtige Antwort: A) Notwehrgeräte nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit einsetzen und dabei mit einem möglichen Solidarisierungseffekt bei Zeugen rechnen

    Gelingt es, sich mithilfe von Notwehrgeräten durchzusetzen, kann ein Solidarisierungseffekt auftreten, bei dem der überwältigte Täter in den Augen der Zeugen zum Opfer wird. Das ändert nichts an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, sollte aber bewusst mit eingeplant werden.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Notwehrgeräte künftig grundsätzlich verdeckt und ohne jede rechtliche Grundlage einsetzen
    Der Einsatz von Notwehrgeräten muss im Rahmen der allgemeinen Notrechte und der Verhältnismäßigkeit erfolgen; ein Vorgehen „ohne jede rechtliche Grundlage“ widerspricht diesem Rahmen unabhängig vom Solidarisierungseffekt.
    Auf jede Reaktion von Zeugen künftig vollständig verzichten, da sie ohnehin irrelevant ist
    Der beschriebene Solidarisierungseffekt zeigt gerade, dass die Reaktion Umstehender mitbedacht werden sollte; sie künftig völlig auszublenden hieße, aus der Erfahrung nichts zu lernen.
    Das eigene Notwehrrecht generell infrage stellen, weil Zeugen unzuverlässig reagieren
    Ein rechtmäßiger, verhältnismäßiger Einsatz bleibt rechtmäßig, auch wenn Zeugen unerwartet Partei für den Täter ergreifen; das eigene Notwehrrecht deshalb grundsätzlich infrage zu stellen, ist nicht angezeigt.

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