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Gewerbeordnung (GewO)

§ 34a GewOBewachungsgewerbe

Kurz gesagt

Regelt die Erlaubnispflicht für das Bewachungsgewerbe und dient hier als Beispiel für das Über-/Unterordnungsverhältnis im Öffentlichen Recht. Zeigt praktisch, wie der Staat im ÖR Voraussetzungen vorgibt, die du erfüllen musst, um überhaupt tätig werden zu dürfen.

Was der Paragraf regelt
Regelt die Erlaubnispflicht für das Bewachungsgewerbe und dient hier als Beispiel für das Über-/Unterordnungsverhältnis im Öffentlichen Recht.
Relevanz für den Sicherheitsdienst
Zeigt praktisch, wie der Staat im ÖR Voraussetzungen vorgibt, die du erfüllen musst, um überhaupt tätig werden zu dürfen.

§ 34a GewO auf gesetze-im-internet.de

Prüfschema

Erlaubnis nach § 34a GewO: Darf ich das Gewerbe eröffnen?

§ 34a GewO

Anders als bei den meisten Gewerben reicht beim Bewachungsgewerbe die bloße Anzeige nicht aus. Dieses Schema prüft, ob die Behörde die Erlaubnis erteilen muss.

  1. 1

    Zuverlässigkeit

    Liegt ein einwandfreier Leumund vor, insbesondere kein relevanter Eintrag im behördlichen Führungszeugnis?

    Die Behörde holt dazu eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein.

    Wenn nein: Fehlt die Zuverlässigkeit, wird die Erlaubnis versagt bzw. eine bestehende Beschäftigung untersagt – unabhängig von allen anderen Kriterien.

  2. 2

    Geordnete Vermögensverhältnisse

    Lebt die Person nicht in ungeordneten Vermögensverhältnissen (keine erdrückende Überschuldung)?

    Ungeordnete Vermögensverhältnisse lassen befürchten, dass wirtschaftlicher Druck zu unseriösem Geschäftsgebaren führt.

    Wenn nein: Bei ungeordneten Vermögensverhältnissen wird die Erlaubnis versagt.

  3. 3

    Haftpflichtversicherung

    Ist eine Haftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen nachgewiesen?

    1 Mio. € Personenschäden, 250.000 € Sachschäden, 15.000 € Abhandenkommen, 12.500 € Vermögensschäden (§ 14 BewachV).

    Wenn nein: Ohne Nachweis der Mindestversicherung erteilt die Behörde keine Erlaubnis.

  4. 4

    Sachkundeprüfung

    Ist eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a GewO nachgewiesen?

    Die Prüfung besteht aus 2 Stunden schriftlichem und 15 Minuten mündlichem Teil und kann bei jeder anbietenden IHK abgelegt werden.

    Wenn nein: Ohne bestandene Sachkundeprüfung bleibt die Erlaubnis versagt, unabhängig von den übrigen drei Kriterien.

Erst wenn alle vier Kriterien gleichzeitig erfüllt sind, erteilt die Behörde die Erlaubnis – anders als bei den meisten Gewerben wird hier vorab und nicht erst nachträglich geprüft.

Aus Sachgebiet Gewerberecht

Abgrenzungstabelle

Öffentliches Recht vs. Privates Recht

Die wohl wichtigste Abgrenzung des gesamten Kapitels – und die Grundlage für fast jede Scenario-Frage.

KriteriumÖffentliches Recht (ÖR)Privates Recht (PR)
BeteiligteStaat und BürgerBürger und Bürger (auch Firmen)
VerhältnisÜber-/Unterordnung zugunsten des StaatesGleichordnung, beide gleichberechtigt
Typische GebieteStrafrecht, Steuerrecht, Gewerberecht, WaffenrechtArbeitsrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Familienrecht
Beispiel SicherheitsbrancheErlaubnis nach § 34a GewO wird von der Behörde erteilt oder versagtBewachungsvertrag zwischen Sicherheitsfirma und Kunde
DurchsetzungDurch Behörden/Gerichte im hoheitlichen VerfahrenDurch Klage vor dem Zivilgericht, kein Zwang unter Privaten

Merke: Im ÖR gibt der Staat die Regeln vor, im PR verhandeln gleichberechtigte Bürger miteinander – beide Rechtsarten können bei ein und demselben Vorfall gleichzeitig greifen.

Aus Sachgebiet Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Gewerbeanzeige (§ 14 GewO) vs. Erlaubnis (§ 34a GewO)

Der zentrale strukturelle Unterschied, der das Bewachungsgewerbe von den meisten anderen Gewerben abhebt.

KriteriumGewerbeanzeige (§ 14 GewO)Erlaubnis (§ 34a GewO)
PrinzipRegelfall: Gewerbefreiheit, nachträgliche KontrolleAusnahme: Erlaubnisvorbehalt, vorherige Prüfung
Zeitpunkt der PrüfungNach Anzeige, im laufenden BetriebVor Aufnahme der Tätigkeit
VoraussetzungenFormlose Anzeige genügtZuverlässigkeit, Vermögensverhältnisse, Haftpflicht, Sachkunde
Gilt fürPraktisch jedes Gewerbe, auch das Bewachungsgewerbe zusätzlichNur besonders sensible Gewerbe wie die Bewachung

Die Anzeigepflicht nach § 14 GewO gilt zusätzlich zur Erlaubnis nach § 34a GewO – wer die Erlaubnis hat, ist von der Anzeigepflicht nicht befreit.

Aus Sachgebiet Gewerberecht

GewO vs. BewachV

Ein Dauerbrenner in der mündlichen Prüfung: Welcher Paragraf steht eigentlich in welcher der beiden Vorschriften?

KriteriumGewerbeordnung (GewO)Bewachungsverordnung (BewachV)
RangFormelles GesetzVerordnung, die auf § 34a GewO basiert
RegelungsgegenstandGrundlagen jeder Gewerbeausübung sowie die Erlaubnispflicht selbstDetails der gewerbsmäßigen Bewachung: Zuständigkeit, Unterrichtung, Sachkunde, Ausrüstung
Beispielparagrafen§§ 14, 29, 34a, 144 GewO§§ 1–22 BewachV

Die GewO regelt das große Ganze, die BewachV konkretisiert es speziell für das Bewachungsgewerbe – wird ein Paragraf abgefragt, überlege zuerst, ob es um die generelle Gewerbeausübung oder um bewachungsspezifische Details geht.

Aus Sachgebiet Gewerberecht

Übungsfragen zu § 34a GewO (11)

Prüfungsnahe Übungsfragen von Safe Cologne, keine offiziellen IHK-Prüfungsfragen.

  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung · Frage 18

    Ein angehender Unternehmer möchte ein Bewachungsgewerbe eröffnen, erfüllt jedoch nicht die gesetzlichen Voraussetzungen der Gewerbeordnung (GewO). Wie verhält sich die zuständige Behörde?

    1. A)Sie erteilt keine Genehmigung, da im Öffentlichen Recht ein Über-/Unterordnungsverhältnis zugunsten des Staates besteht
    2. B)Sie muss die Genehmigung trotzdem erteilen, wenn der Unternehmer zustimmt, die Auflagen später nachzuholen
    3. C)Sie kann die Entscheidung nur treffen, wenn sich Behörde und Unternehmer auf einen Kompromiss einigen
    4. D)Sie ist verpflichtet, die Genehmigung zu erteilen, da im Gewerberecht beide Seiten gleichberechtigt sind
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: A) Sie erteilt keine Genehmigung, da im Öffentlichen Recht ein Über-/Unterordnungsverhältnis zugunsten des Staates besteht

    Im Öffentlichen Recht gibt der Staat die Regeln vor, an die sich der Bürger halten muss – erfüllt der Bürger die gesetzlichen Voraussetzungen nicht, erhält er keine Genehmigung. Anders als im Privaten Recht gibt es hier kein Verhandeln auf Augenhöhe.

  2. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung · Frage 62

    Eine Behörde entzieht einem Bewachungsunternehmen die Erlaubnis nach § 34a GewO wegen nachträglich weggefallener Zuverlässigkeit. Das Unternehmen ist der Ansicht, es könne mit der Behörde über eine Ausnahmeregelung „verhandeln“, da es sich um eine geschäftliche Angelegenheit handle. Ist diese Einschätzung zutreffend?

    1. A)Nein, der Entzug einer Erlaubnis ist hoheitliches Handeln im Über-/Unterordnungsverhältnis des Öffentlichen Rechts – ein Verhandeln auf Augenhöhe wie im Privatrecht gibt es hier nicht
    2. B)Ja, da es sich letztlich um ein Geschäftsverhältnis zwischen Unternehmen und Behörde handelt
    3. C)Ja, solange das Unternehmen der Behörde eine finanzielle Kompensation anbietet
    4. D)Nein, aber nur, weil ausschließlich Kapitalgesellschaften von diesem Grundsatz betroffen sind
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: A) Nein, der Entzug einer Erlaubnis ist hoheitliches Handeln im Über-/Unterordnungsverhältnis des Öffentlichen Rechts – ein Verhandeln auf Augenhöhe wie im Privatrecht gibt es hier nicht

    Der Entzug einer gewerberechtlichen Erlaubnis ist hoheitliches Handeln im Über-/Unterordnungsverhältnis des Öffentlichen Rechts. Das Unternehmen kann sich nicht auf ein „Verhandeln“ wie zwischen gleichberechtigten Vertragspartnern im Privatrecht berufen, sondern nur den vorgesehenen Rechtsweg (Widerspruch, Klage) nutzen.

  3. Gewerberecht · Frage 4

    Welche der folgenden Angaben ist KEINE der vier Voraussetzungen, die die Behörde vor Erteilung der Erlaubnis nach § 34a GewO prüft?

    1. A)Zuverlässigkeit des Antragstellers
    2. B)Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
    3. C)Nachweis einer abgeschlossenen Meisterprüfung im Sicherheitsgewerbe
    4. D)Erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: C) Nachweis einer abgeschlossenen Meisterprüfung im Sicherheitsgewerbe

    Die Behörde prüft vor Erlaubniserteilung Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Haftpflichtversicherung und Sachkundeprüfung. Eine Meisterprüfung im Sicherheitsgewerbe ist dafür nicht vorgesehen.

  4. Gewerberecht · Frage 5

    Wodurch weist eine Person insbesondere ihre Zuverlässigkeit im Sinne des § 34a GewO nach?

    1. A)Durch eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
    2. B)Durch eine Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei
    3. C)Durch ein ärztliches Gesundheitszeugnis
    4. D)Durch eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: A) Durch eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)

    Zuverlässigkeit bedeutet einen einwandfreien Leumund; zur Überprüfung holt die Behörde u. a. eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (behördliches Führungszeugnis) ein.

  5. Gewerberecht · Frage 7

    Welche Tätigkeit gehört zu den gemäß § 34a GewO sachkundepflichtigen Bereichen?

    1. A)Der klassische Türsteher im Einlassbereich einer gastgewerblichen Diskothek
    2. B)Einlasskontrollen bei einer Konzertveranstaltung
    3. C)Werkschutz auf einem nicht öffentlich zugänglichen Firmengelände ohne Publikumsverkehr
    4. D)Objektschutz für den eigenen Arbeitgeber ohne Bewachung fremden Eigentums
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    Richtige Antwort: A) Der klassische Türsteher im Einlassbereich einer gastgewerblichen Diskothek

    Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken sind sachkundepflichtig. Ausdrücklich nicht darunter fallen dagegen Einlasskontrollen bei Veranstaltungen oder in anderen Lokalitäten als Diskotheken.

  6. Gewerberecht · Frage 29

    Ein Bewachungsunternehmen wird von einem neuen Geschäftsführer übernommen. Muss die Behörde dessen Zuverlässigkeit und die übrigen Voraussetzungen nach § 34a GewO erneut prüfen?

    1. A)Ja, die Erlaubnis ist personenbezogen und geht nicht automatisch auf einen Nachfolger über
    2. B)Nein, die einmal erteilte Erlaubnis gilt unabhängig von der Person automatisch für das gesamte Unternehmen fort
    3. C)Nein, nur bei einem Wechsel der Rechtsform ist eine erneute Prüfung nötig
    4. D)Ja, aber nur, wenn der neue Geschäftsführer aus dem Ausland stammt
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    Richtige Antwort: A) Ja, die Erlaubnis ist personenbezogen und geht nicht automatisch auf einen Nachfolger über

    Die Erlaubnis nach § 34a GewO ist personenbezogen. Übernimmt eine neue Person die Geschäftsführung, muss die Behörde erneut prüfen, ob diese Person Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Haftpflichtversicherung und Sachkundeprüfung vorweisen kann.

  7. Gewerberecht · Frage 67

    Ein Bewachungsunternehmer erhält die Erlaubnis nach § 34a GewO. Zwei Jahre später gerät er in ungeordnete Vermögensverhältnisse. Bleibt die Erlaubnis davon unberührt?

    1. A)Nein, die Behörde kann die Erlaubnis widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nachträglich wegfällt
    2. B)Ja, einmal erteilte Erlaubnisse nach § 34a GewO können nicht mehr entzogen werden
    3. C)Nein, aber nur, wenn zusätzlich die Zuverlässigkeit entfällt
    4. D)Ja, solange die Sachkundeprüfung weiterhin gültig bleibt
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    Richtige Antwort: A) Nein, die Behörde kann die Erlaubnis widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nachträglich wegfällt

    Die Behörde kann eine bereits erteilte Erlaubnis nachträglich widerrufen, wenn eine der vier Voraussetzungen – hier die geordneten Vermögensverhältnisse – nachträglich wegfällt. Die Erlaubnis ist also kein einmal erworbenes, unentziehbares Recht.

  8. Gewerberecht · Frage 68

    Eine Bewachungs-GmbH überträgt 50 % ihrer Geschäftsanteile an eine neue Gesellschafterin, die zugleich zur zweiten Geschäftsführerin bestellt wird. Muss die Behörde bei dieser neuen Geschäftsführerin die Voraussetzungen nach § 34a GewO erneut prüfen, obwohl die ursprüngliche Erlaubnis unverändert fortbesteht?

    1. A)Ja, weil die Erlaubnis personenbezogen ist, muss die Behörde bei jeder neu hinzutretenden Person in Geschäftsführungsfunktion die Voraussetzungen prüfen
    2. B)Nein, solange der ursprüngliche Geschäftsführer im Amt bleibt, ist keine erneute Prüfung nötig
    3. C)Nein, ein Anteilserwerb von 50 % berührt die Erlaubnis grundsätzlich nicht
    4. D)Ja, aber nur, wenn die neue Gesellschafterin mehr als 50 % der Anteile hält
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    Richtige Antwort: A) Ja, weil die Erlaubnis personenbezogen ist, muss die Behörde bei jeder neu hinzutretenden Person in Geschäftsführungsfunktion die Voraussetzungen prüfen

    Die Erlaubnis nach § 34a GewO ist personenbezogen. Tritt eine neue Person in eine Geschäftsführungsfunktion ein, muss die Behörde bei dieser Person erneut prüfen, ob Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Haftpflichtversicherung und Sachkundeprüfung vorliegen – unabhängig davon, dass der bisherige Geschäftsführer im Amt bleibt.

  9. Gewerberecht · Frage 69

    Sicherheitspersonal patrouilliert regelmäßig durch ein öffentlich zugängliches Bahnhofsgebäude im Auftrag des privaten Betreibers. Fällt diese Tätigkeit unter die sachkundepflichtigen Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum?

    1. A)Ja, Kontrollgänge in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr wie Bahnhöfen zählen ausdrücklich dazu
    2. B)Nein, Bahnhofsgebäude zählen nicht zum öffentlichen Verkehrsraum, da sie privat betrieben werden
    3. C)Ja, aber nur, wenn das Personal zusätzlich eine Waffe führt
    4. D)Nein, weil nur Straßen und Plätze als öffentlicher Verkehrsraum gelten
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    Richtige Antwort: A) Ja, Kontrollgänge in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr wie Bahnhöfen zählen ausdrücklich dazu

    Zu den sachkundepflichtigen Kontrollgängen zählen ausdrücklich auch Hausrechtsbereiche mit tatsächlich öffentlichem Verkehr wie Bahnhöfe oder Einkaufszentren – unabhängig davon, dass der Betreiber privat ist.

  10. Gewerberecht · Frage 70

    Ein „Doorman“ kontrolliert den Zugang im Eingangsbereich eines Bekleidungsgeschäfts, um Ladendiebe abzuschrecken. Ein anderer Mitarbeiter kontrolliert am selben Abend den Einlass zu einem Firmenempfang in gemieteten Räumen. Wer von beiden benötigt eine Sachkundeprüfung?

    1. A)Nur der Doorman, da der Schutz vor Ladendieben ausdrücklich sachkundepflichtig ist, die Einlasskontrolle beim Firmenempfang aber nicht
    2. B)Beide, weil jede Einlasskontrolle sachkundepflichtig ist
    3. C)Nur der Mitarbeiter beim Firmenempfang, weil dort mehr Gäste erwartet werden
    4. D)Keiner von beiden, da nur Türsteher an Diskotheken sachkundepflichtig sind
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: A) Nur der Doorman, da der Schutz vor Ladendieben ausdrücklich sachkundepflichtig ist, die Einlasskontrolle beim Firmenempfang aber nicht

    Doormen fallen ausdrücklich unter den Schutz vor Ladendieben und sind damit sachkundepflichtig. Einlasskontrollen bei sonstigen Veranstaltungen – wie hier einem Firmenempfang außerhalb einer gastgewerblichen Diskothek – zählen dagegen nicht zu den fünf sachkundepflichtigen Tätigkeiten, selbst wenn die Tätigkeit ähnlich aussieht.

  11. Gewerberecht · Frage 80

    In einer Asylunterkunft arbeitet Mitarbeiterin A als einfache Wachkraft im Nachtdienst ohne jede Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitern, während Mitarbeiter B als Schichtleiter die Einsatzplanung verantwortet und Weisungen erteilt. Wer von beiden benötigt zwingend eine Sachkundeprüfung?

    1. A)Nur B, da die Sachkundepflicht ausdrücklich an eine leitende Funktion in Asylunterkünften anknüpft, nicht an jede Tätigkeit dort
    2. B)Beide, weil jede Tätigkeit in einer Asylunterkunft sachkundepflichtig ist
    3. C)Nur A, weil einfache Wachkräfte im Nachtdienst besonders schutzbedürftig sind
    4. D)Keiner von beiden, da Asylunterkünfte nicht zu den sachkundepflichtigen Bereichen zählen
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: A) Nur B, da die Sachkundepflicht ausdrücklich an eine leitende Funktion in Asylunterkünften anknüpft, nicht an jede Tätigkeit dort

    Sachkundepflichtig ist ausdrücklich nur die leitende Funktion in Asylunterkünften, nicht jede dort ausgeübte Bewachungstätigkeit. B als weisungsbefugter Schichtleiter fällt darunter, die einfache Wachkraft A dagegen nicht – für sie genügt grundsätzlich die Unterrichtung.

Behandelt in diesen Lernthemen

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