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Sachgebiet 1 von 9

§34a Prüfungsfragen: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – Teil 3

80 Übungsfragen zu Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung — mit Musterlösung und Erklärung zu jeder Frage. In der schriftlichen IHK-Prüfung entfallen 7 von 82 Fragen (11 Punkte) auf dieses Sachgebiet. Diese Seite zeigt Fragen 41–60 (Teil 3 von 4).

Fragen 41–60 von 80

  1. Frage 41

    Eine Behörde lässt ohne gesetzliche Grundlage die E-Mails eines Bürgers mitlesen. Welches Grundrecht ist dadurch verletzt?

    1. A)Die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG
    2. B)Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG
    3. C)Die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG
    4. D)Der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG
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    Richtige Antwort: B) Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG

    Art. 10 GG schützt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis – dazu gehören auch E-Mails – vor dem Staat; Beschränkungen sind nur auf Grund eines Gesetzes zulässig (Abs. 2). Liest dagegen ein Privater fremde Post, greifen Strafgesetze wie § 202 StGB.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG
    Für die Kommunikation greift das speziellere Grundrecht aus Art. 10 GG; die allgemeine Handlungsfreiheit ist hier nicht der einschlägige Maßstab.
    Die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG
    Die Berufsfreiheit betrifft die Wahl und Ausübung eines Berufs, nicht das Mitlesen privater Kommunikation durch eine Behörde.
    Der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG
    Es geht nicht um eine Ungleichbehandlung von Personen, sondern um einen Eingriff in die Vertraulichkeit der Kommunikation.
  2. Frage 42

    Der Staat verlangt von angehenden Ladendetektiven eine bestandene Sachkundeprüfung, bevor sie tätig werden dürfen. Ist das mit der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG vereinbar?

    1. A)Nein, jede Zugangsvoraussetzung verstößt gegen die Berufsfreiheit
    2. B)Ja, der Staat darf zulässige Zugangsvoraussetzungen für einen Beruf festlegen
    3. C)Nein, Art. 12 GG erlaubt ausschließlich Voraussetzungen für akademische Berufe
    4. D)Ja, aber nur, wenn die Prüfung freiwillig bleibt
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    Richtige Antwort: B) Ja, der Staat darf zulässige Zugangsvoraussetzungen für einen Beruf festlegen

    Art. 12 Abs. 1 GG schützt die Berufsfreiheit aller Deutschen als einheitliches Grundrecht, das durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden darf (Satz 2). Auch Zugangsvoraussetzungen wie die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO sind zulässig, wenn sie wichtige Gemeinschaftsgüter schützen – hier Leben und Eigentum Dritter.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Nein, jede Zugangsvoraussetzung verstößt gegen die Berufsfreiheit
    Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG erlaubt, die Berufsfreiheit durch Gesetz zu regeln; auch Zugangsvoraussetzungen wie eine Sachkundeprüfung verstoßen deshalb nicht automatisch gegen sie.
    Nein, Art. 12 GG erlaubt ausschließlich Voraussetzungen für akademische Berufe
    Art. 12 GG unterscheidet nicht zwischen akademischen und nichtakademischen Berufen; eine gesetzliche Regelung der Berufsausübung ist für jeden Beruf möglich.
    Ja, aber nur, wenn die Prüfung freiwillig bleibt
    Eine gesetzlich vorgeschriebene, verpflichtende Prüfung ist eine zulässige Zugangsvoraussetzung, wenn sie wichtige Gemeinschaftsgüter schützt; Freiwilligkeit ist dafür keine Bedingung.
  3. Frage 43

    Ein Gesetzgeber möchte ein Gesetz erlassen, das ausschließlich ein einzelnes namentlich benanntes Sicherheitsunternehmen zur Zahlung einer Sonderabgabe verpflichtet. Ist ein solches Einzelfallgesetz mit Art. 19 GG vereinbar?

    1. A)Nein, eine Grundrechtseinschränkung durch Gesetz muss allgemein gelten und darf nicht auf einen Einzelfall zugeschnitten sein
    2. B)Ja, der Gesetzgeber darf beliebig einzelne Unternehmen gesetzlich verpflichten
    3. C)Ja, solange das Unternehmen der Regelung zuvor zugestimmt hat
    4. D)Nein, aber nur, weil es sich um ein Sicherheitsunternehmen handelt
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    Richtige Antwort: A) Nein, eine Grundrechtseinschränkung durch Gesetz muss allgemein gelten und darf nicht auf einen Einzelfall zugeschnitten sein

    Art. 19 GG verlangt, dass eine gesetzliche Grundrechtseinschränkung allgemein gilt. Ein gezielt auf einen Einzelfall zugeschnittenes Gesetz widerspricht diesem Grundsatz.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ja, der Gesetzgeber darf beliebig einzelne Unternehmen gesetzlich verpflichten
    Das widerspricht Art. 19 Abs. 1 GG, wonach ein grundrechtseinschränkendes Gesetz allgemein gelten muss und nicht auf einen Einzelfall zugeschnitten sein darf.
    Ja, solange das Unternehmen der Regelung zuvor zugestimmt hat
    Eine Zustimmung des betroffenen Unternehmens ändert nichts an der verfassungsrechtlichen Anforderung, dass ein solches Gesetz allgemein gelten muss.
    Nein, aber nur, weil es sich um ein Sicherheitsunternehmen handelt
    Der Grund für die Unzulässigkeit liegt nicht in der Branche des Unternehmens, sondern allgemein im Verbot von Einzelfallgesetzen nach Art. 19 Abs. 1 GG.
  4. Frage 44

    Gilt Art. 104 GG unmittelbar auch für die vorläufige Festnahme durch einen privaten Sicherheitsmitarbeiter?

    1. A)Ja, Art. 104 GG gilt unmittelbar und unverändert für jeden privaten Festnehmenden
    2. B)Nein, im Privatbereich gibt es überhaupt keine Grenzen für die Dauer einer Festnahme
    3. C)Ja, aber nur, wenn der Sicherheitsmitarbeiter eine Uniform trägt
    4. D)Nein, Art. 104 GG richtet sich an staatliche Stellen; für den Mitarbeiter gelten die Grenzen des vorläufigen Festnahmerechts nach § 127 StPO
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    Richtige Antwort: D) Nein, Art. 104 GG richtet sich an staatliche Stellen; für den Mitarbeiter gelten die Grenzen des vorläufigen Festnahmerechts nach § 127 StPO

    Art. 104 GG richtet sich an den Staat. Für die Festnahme durch einen privaten Sicherheitsmitarbeiter gilt § 127 Abs. 1 StPO: Sie ist nur vorläufig, der Festgenommene ist unverzüglich der Polizei zu übergeben oder freizulassen. Wer ihn länger festhält, kann sich wegen Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) strafbar machen.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ja, Art. 104 GG gilt unmittelbar und unverändert für jeden privaten Festnehmenden
    Art. 104 GG richtet sich an staatliche Stellen; er gilt nicht unverändert und unmittelbar für private Festnehmende.
    Nein, im Privatbereich gibt es überhaupt keine Grenzen für die Dauer einer Festnahme
    Auch im Privatbereich gibt es Grenzen: § 127 Abs. 1 StPO erlaubt nur eine vorläufige Festnahme mit unverzüglicher Übergabe an die Polizei oder Freilassung.
    Ja, aber nur, wenn der Sicherheitsmitarbeiter eine Uniform trägt
    Das Tragen einer Uniform hat keinen Einfluss darauf, welche Rechtsgrundlage für die Festnahme gilt.
    Art. 104 GG; § 127 StPODazu nachlesen →
  5. Frage 45

    Eine Polizeibehörde erlässt eigenmächtig eine allgemeine Vorschrift, die eigentlich nur durch ein Parlamentsgesetz geregelt werden dürfte. Gegen welches Prinzip verstößt das?

    1. A)Gegen den Föderalismus, da die Länderkompetenzen missachtet werden
    2. B)Gegen den Sozialstaatsgrundsatz, da soziale Belange nicht berücksichtigt werden
    3. C)Gegen die Republik, da kein gewähltes Staatsoberhaupt beteiligt ist
    4. D)Gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, da die Exekutive Aufgaben der Legislative übernimmt
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    Richtige Antwort: D) Gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, da die Exekutive Aufgaben der Legislative übernimmt

    Die Gewaltenteilung nach Art. 20 GG trennt Exekutive, Legislative und Judikative gerade, um Machtmissbrauch zu verhindern. Erlässt eine Behörde (Exekutive) eigenmächtig, was eigentlich dem Parlament (Legislative) vorbehalten ist, wird dieses Prinzip verletzt.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Gegen den Föderalismus, da die Länderkompetenzen missachtet werden
    Es geht nicht um die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern, sondern um die Trennung von Exekutive und Legislative: Die Behörde übernimmt die Aufgabe des Parlaments.
    Gegen den Sozialstaatsgrundsatz, da soziale Belange nicht berücksichtigt werden
    Der Sozialstaatsgrundsatz betrifft soziale Fürsorgeleistungen; er hat mit der Zuständigkeitsordnung zwischen Behörde und Parlament nichts zu tun.
    Gegen die Republik, da kein gewähltes Staatsoberhaupt beteiligt ist
    Das Republikprinzip betrifft die Staatsform als Republik statt Monarchie, nicht die Verteilung von Rechtsetzungskompetenzen zwischen Behörde und Parlament.
  6. Frage 46

    Welcher rechtsstaatliche Grundsatz besagt, dass eine Handlung nur bestraft werden darf, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat bereits gesetzlich unter Strafe gestellt war?

    1. A)Der Grundsatz der Gewaltenteilung
    2. B)Der Grundsatz der Volkssouveränität
    3. C)Der Grundsatz des Föderalismus
    4. D)„Keine Strafe ohne Gesetz“
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    Richtige Antwort: D) „Keine Strafe ohne Gesetz“

    Der Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ steht ausdrücklich in Art. 103 Abs. 2 GG und in § 1 StGB und ist eine Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor sie begangen wurde.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Der Grundsatz der Gewaltenteilung
    Gewaltenteilung betrifft die Trennung der Staatsgewalten in Legislative, Exekutive und Judikative, nicht die zeitliche Voraussetzung für die Strafbarkeit einer Tat.
    Der Grundsatz der Volkssouveränität
    Volkssouveränität betrifft die Herkunft der Staatsgewalt vom Volk und hat keinen Bezug zur rückwirkenden Strafbarkeit einer Handlung.
    Der Grundsatz des Föderalismus
    Föderalismus betrifft die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, nicht den Zeitpunkt, zu dem eine Tat gesetzlich unter Strafe gestellt sein muss.
    Art. 103 Abs. 2 GGDazu nachlesen →
  7. Frage 47

    Welches der folgenden Beispiele zeigt den Sozialstaatsgrundsatz aus Art. 20 GG?

    1. A)Die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern
    2. B)Die Gewährung von Sozialhilfe oder Kindergeld, damit die Lebensbedingungen der Bürger nicht zu weit auseinandergehen
    3. C)Die Kontrolle der Exekutive durch die Judikative
    4. D)Die Wahl von Volksvertretern durch die Bürger
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    Richtige Antwort: B) Die Gewährung von Sozialhilfe oder Kindergeld, damit die Lebensbedingungen der Bürger nicht zu weit auseinandergehen

    Der Sozialstaatsgrundsatz soll sicherstellen, dass die Lebensbedingungen der Bürger nicht zu weit auseinandergehen – Leistungen wie Sozialhilfe oder Kindergeld sind dafür typische Beispiele.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern
    Die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ist ein Beispiel für den Föderalismus, nicht für den Sozialstaatsgrundsatz.
    Die Kontrolle der Exekutive durch die Judikative
    Die Kontrolle der Exekutive durch die Judikative ist ein Beispiel für Gewaltenteilung, keine soziale Fürsorgeleistung.
    Die Wahl von Volksvertretern durch die Bürger
    Die Wahl von Volksvertretern ist Ausdruck der Volkssouveränität beziehungsweise des Demokratieprinzips, nicht des Sozialstaatsgrundsatzes.
  8. Frage 48

    Welches Beispiel ist ein typischer Anwendungsfall einer Public Private Partnership im Sicherheitsbereich?

    1. A)Geld- und Werttransport für eine Bank sowie die Bestreifung einer privaten Ladenpassage im Auftrag des Centermanagements
    2. B)Die alleinige Bewachung eines rein privaten, nicht zugänglichen Firmengeländes
    3. C)Der Abschluss eines gewöhnlichen Arbeitsvertrags zwischen Sicherheitsunternehmen und Mitarbeiter
    4. D)Die gemeinsame Bestreifung einer Fußgängerzone durch Ordnungsamt und privaten Wachdienst auf vertraglicher Grundlage
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    Richtige Antwort: D) Die gemeinsame Bestreifung einer Fußgängerzone durch Ordnungsamt und privaten Wachdienst auf vertraglicher Grundlage

    Ein PPP-Fall setzt eine konkrete vertragliche Kooperation mit einer staatlichen oder kommunalen Stelle bei einer öffentlichkeitsbezogenen Aufgabe voraus, etwa eine gemeinsame Streife von Ordnungsamt und Wachdienst in der Fußgängerzone oder die Sicherung eines Stadtfests. Geld- und Werttransport für eine Bank oder die Bestreifung einer privaten Ladenpassage im Auftrag des Centermanagements sind dagegen gewöhnliche private Aufträge ohne Behördenbeteiligung – auch wenn sie mittelbar der Sicherheit dienen, werden sie dadurch nicht zu PPP.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Geld- und Werttransport für eine Bank sowie die Bestreifung einer privaten Ladenpassage im Auftrag des Centermanagements
    Das ist ein gewöhnlicher privater Auftrag im Kundenverhältnis zu einer Bank oder einem Centermanagement, ohne Beteiligung einer staatlichen Stelle – kein PPP-Fall, auch wenn er mittelbar der Sicherheit dient.
    Die alleinige Bewachung eines rein privaten, nicht zugänglichen Firmengeländes
    Die alleinige Bewachung eines rein privaten, nicht zugänglichen Firmengeländes ist ein gewöhnlicher privater Bewachungsauftrag ohne staatliche Beteiligung, also keine Zusammenarbeit mit einer Behörde.
    Der Abschluss eines gewöhnlichen Arbeitsvertrags zwischen Sicherheitsunternehmen und Mitarbeiter
    Ein gewöhnlicher Arbeitsvertrag zwischen Unternehmen und Mitarbeiter ist ein normales Arbeitsverhältnis ohne Bezug zu einer staatlichen Aufgabe.
  9. Frage 49

    Ein Wachunternehmen geht davon aus, dass es nach einer einmaligen PPP-Absprache mit dem Ordnungsamt dauerhaft und für alle künftigen Einsätze hoheitliche Befugnisse besitzt. Trifft das zu?

    1. A)Nein, eine Absprache überträgt keine hoheitlichen Befugnisse; solche Befugnisse haben Private nur, soweit sie ihnen durch Gesetz übertragen sind
    2. B)Ja, eine einmalige Absprache verschafft dauerhafte hoheitliche Befugnisse für alle künftigen Einsätze
    3. C)Ja, sofern die Absprache schriftlich dokumentiert wurde
    4. D)Nein, PPP-Absprachen sind grundsätzlich unwirksam und entfalten keinerlei Rechtswirkung
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    Richtige Antwort: A) Nein, eine Absprache überträgt keine hoheitlichen Befugnisse; solche Befugnisse haben Private nur, soweit sie ihnen durch Gesetz übertragen sind

    Nach § 34a Abs. 5 GewO üben private Sicherheitskräfte nur Jedermannsrechte, vertraglich übertragene Selbsthilferechte und durch Gesetz übertragene Befugnisse aus. Eine Absprache mit dem Ordnungsamt kann die Zusammenarbeit regeln, macht das Unternehmen aber weder einmalig noch dauerhaft zum Träger hoheitlicher Gewalt.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ja, eine einmalige Absprache verschafft dauerhafte hoheitliche Befugnisse für alle künftigen Einsätze
    Nach § 34a Abs. 5 GewO entstehen hoheitliche Befugnisse nur durch Gesetz, nicht durch eine einmalige Absprache mit einer Behörde, auch nicht dauerhaft für künftige Einsätze.
    Ja, sofern die Absprache schriftlich dokumentiert wurde
    Auch eine schriftlich dokumentierte Absprache ersetzt keine gesetzliche Übertragung hoheitlicher Befugnisse.
    Nein, PPP-Absprachen sind grundsätzlich unwirksam und entfalten keinerlei Rechtswirkung
    PPP-Absprachen sind als Regelung der Zusammenarbeit grundsätzlich wirksam; nur verschaffen sie dem Unternehmen keine hoheitlichen Befugnisse.
    § 34a Abs. 5 GewODazu nachlesen →
  10. Frage 50

    Ein Ladendetektiv hält einen auf frischer Tat ertappten Ladendieb im Kassenbereich fest, bis die Polizei eintrifft. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht sein Handeln in erster Linie?

    1. A)Auf hoheitlichen Befugnissen, die ihm die Sachkundeprüfung automatisch verleiht
    2. B)Ausschließlich auf einer PPP-Absprache mit der örtlichen Polizei
    3. C)Auf dem Gewaltmonopol des Staates, das auf ihn als Sicherheitsmitarbeiter übergegangen ist
    4. D)Auf dem Jedermannsrecht der vorläufigen Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO
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    Richtige Antwort: D) Auf dem Jedermannsrecht der vorläufigen Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO

    Der Ladendetektiv handelt als Privatperson aufgrund des Jedermannsrechts der vorläufigen Festnahme (§ 127 Abs. 1 StPO): Der Dieb wurde auf frischer Tat betroffen, und er darf ihn festhalten, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort feststeht. Sein Hausrecht erlaubt ihm, jemanden des Ladens zu verweisen, aber nicht, ihn festzuhalten – und die Sachkundeprüfung verleiht keine hoheitlichen Befugnisse.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Auf hoheitlichen Befugnissen, die ihm die Sachkundeprüfung automatisch verleiht
    Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO weist nur die fachliche Qualifikation für bestimmte Bewachungstätigkeiten nach; hoheitliche Befugnisse verleiht sie nicht, auch nicht automatisch.
    Ausschließlich auf einer PPP-Absprache mit der örtlichen Polizei
    Die Festnahme beruht auf dem Jedermannsrecht nach § 127 Abs. 1 StPO, nicht auf einer Kooperationsvereinbarung mit der örtlichen Polizei.
    Auf dem Gewaltmonopol des Staates, das auf ihn als Sicherheitsmitarbeiter übergegangen ist
    Das Gewaltmonopol bleibt beim Staat; der Ladendetektiv handelt kraft eigenen Jedermannsrechts, nicht als Träger auf ihn übergegangener Staatsgewalt.
  11. Frage 51

    Eine Behörde erteilt einem Bewachungsunternehmen im Rahmen der gewerberechtlichen Aufsicht eine Auflage, mit der das Unternehmen inhaltlich nicht einverstanden ist. Wie muss sich das Unternehmen verhalten?

    1. A)Es muss die vorgesehenen Rechtsbehelfe wie Widerspruch oder Klage nutzen und darf die Auflage nicht eigenmächtig ignorieren
    2. B)Es darf die Auflage ignorieren, solange es selbst von deren Rechtswidrigkeit überzeugt ist
    3. C)Es kann mit der Behörde frei verhandeln, da beide Seiten im Gewerberecht gleichberechtigt sind
    4. D)Es muss die Auflage nur befolgen, wenn ein Gericht sie vorher ausdrücklich bestätigt hat
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    Richtige Antwort: A) Es muss die vorgesehenen Rechtsbehelfe wie Widerspruch oder Klage nutzen und darf die Auflage nicht eigenmächtig ignorieren

    Im Öffentlichen Recht besteht ein Über-/Unterordnungsverhältnis: Eine Auflage lässt sich nicht aushandeln oder eigenmächtig ignorieren. Wer sie für rechtswidrig hält, nutzt die vorgesehenen Rechtsbehelfe – Widerspruch, soweit vorgesehen, oder Klage. Diese haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO), es sei denn, die Behörde ordnet die sofortige Vollziehung an; ohne Rechtsbehelf wird die Auflage bestandskräftig und ist zu befolgen.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Es darf die Auflage ignorieren, solange es selbst von deren Rechtswidrigkeit überzeugt ist
    Eine Auflage ist wirksam, bis sie aufgehoben wird; wer sie für rechtswidrig hält, muss Rechtsbehelfe einlegen, statt sie aus eigener Überzeugung einfach zu missachten.
    Es kann mit der Behörde frei verhandeln, da beide Seiten im Gewerberecht gleichberechtigt sind
    Im Über-/Unterordnungsverhältnis des Öffentlichen Rechts gibt es kein freies Verhandeln zwischen Behörde und Unternehmen wie im Privatrecht.
    Es muss die Auflage nur befolgen, wenn ein Gericht sie vorher ausdrücklich bestätigt hat
    Eine Auflage ist bereits wirksam und zu befolgen, sofern kein Rechtsbehelf mit aufschiebender Wirkung eingelegt wird; eine vorherige gerichtliche Bestätigung ist dafür nicht erforderlich.
  12. Frage 52

    Welche der folgenden Fallgruppen zählt neben der Notwehr ebenfalls zu den anerkannten Jedermannsrechten?

    1. A)Die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis
    2. B)Die Vorführung vor den Haftrichter
    3. C)Die Selbsthilfe zur Wiedererlangung einer entzogenen Sache
    4. D)Die polizeiliche Rasterfahndung
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    Richtige Antwort: C) Die Selbsthilfe zur Wiedererlangung einer entzogenen Sache

    Neben Notwehr und Notstand zählt auch die Selbsthilfe – etwa zur Wiedererlangung einer entzogenen Sache – zu den Jedermannsrechten. Die Details dazu vertiefst du im BGB-Kapitel.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis
    Die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt der zuständigen Behörde, kein Jedermannsrecht.
    Die Vorführung vor den Haftrichter
    Die Vorführung vor den Haftrichter ist eine staatliche Aufgabe im Rahmen der Freiheitsentziehung, keine Befugnis, die jedem Bürger zusteht.
    Die polizeiliche Rasterfahndung
    Die polizeiliche Rasterfahndung ist eine hoheitliche Ermittlungsmaßnahme der Polizei, keine private Befugnis nach Art der Jedermannsrechte.
  13. Frage 53

    Welche Aussage fasst das Verhältnis von Öffentlichem und Privatem Recht am zutreffendsten zusammen?

    1. A)Privates Recht ist stets vorrangig gegenüber Öffentlichem Recht
    2. B)Öffentliches Recht ersetzt in der Praxis das Private Recht vollständig
    3. C)Beide Rechtsarten bestehen unabhängig nebeneinander und können durch ein und denselben Vorfall gleichzeitig ausgelöst werden
    4. D)Beide Rechtsarten schließen sich bei jedem Vorfall gegenseitig aus
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    Richtige Antwort: C) Beide Rechtsarten bestehen unabhängig nebeneinander und können durch ein und denselben Vorfall gleichzeitig ausgelöst werden

    ÖR und PR schließen sich nicht aus, sondern bestehen unabhängig nebeneinander. Ein einziger Vorfall – etwa eine Körperverletzung im Dienst – kann sowohl ein strafrechtliches (ÖR) als auch ein zivilrechtliches (PR) Verfahren auslösen.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Privates Recht ist stets vorrangig gegenüber Öffentlichem Recht
    Es gibt kein generelles Rangverhältnis zwischen den beiden Rechtsarten; sie bestehen unabhängig nebeneinander, keine ist der anderen vorrangig.
    Öffentliches Recht ersetzt in der Praxis das Private Recht vollständig
    Beide Rechtsgebiete bleiben eigenständig nebeneinander bestehen; das Öffentliche Recht verdrängt das Private Recht nicht.
    Beide Rechtsarten schließen sich bei jedem Vorfall gegenseitig aus
    Ein einziger Vorfall kann beide Rechtsarten gleichzeitig auslösen, etwa ein Straf- und ein Zivilverfahren nebeneinander; von einem gegenseitigen Ausschluss kann keine Rede sein.
  14. Frage 54

    Aus welchen drei Elementen setzt sich der „Staat“ im Sinne des Öffentlichen Rechts zusammen?

    1. A)Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
    2. B)Polizei, Justiz und Verwaltung
    3. C)Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt
    4. D)Exekutive, Judikative und die Kirche
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    Richtige Antwort: C) Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt

    Nach der sogenannten Drei-Elemente-Lehre setzt sich der Staat aus Staatsvolk (den Staatsangehörigen), Staatsgebiet (dem räumlichen Herrschaftsbereich) und Staatsgewalt (der Fähigkeit, verbindlich zu regieren und Recht durchzusetzen) zusammen.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
    Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sind konkrete Verfassungsorgane, nicht die drei abstrakten Elemente des Staatsbegriffs.
    Polizei, Justiz und Verwaltung
    Polizei, Justiz und Verwaltung gehören zur ausführenden beziehungsweise rechtsprechenden Gewalt, sind aber nicht die drei Grundelemente, aus denen sich der Staat zusammensetzt.
    Exekutive, Judikative und die Kirche
    Die Kirche ist kein Element des Staates; der Staat besteht aus Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt, nicht aus zwei Staatsgewalten und einer Religionsgemeinschaft.
  15. Frage 55

    Ein Wachunternehmen möchte einer Person ohne jeden erkennbaren sachlichen Grund pauschal und dauerhaft den Zutritt zu einem öffentlich zugänglichen Einkaufszentrum verweigern. Woran ist diese Maßnahme in erster Linie zu messen?

    1. A)Ausschließlich daran, ob die Person zuvor eine Straftat begangen hat
    2. B)Daran, ob sie noch von einem wirksam übertragenen, zweckgebundenen und verhältnismäßigen Hausrecht gedeckt ist und keine Rechte Dritter wie Diskriminierungsverbote verletzt
    3. C)Daran, ob die Polizei der Maßnahme vorher zugestimmt hat
    4. D)Daran, ob das Einkaufszentrum als öffentlicher Bereich gilt, in dem ohnehin nur die Polizei entscheiden darf
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    Richtige Antwort: B) Daran, ob sie noch von einem wirksam übertragenen, zweckgebundenen und verhältnismäßigen Hausrecht gedeckt ist und keine Rechte Dritter wie Diskriminierungsverbote verletzt

    Jede Ausübung des Hausrechts ist an mehreren Stufen zu messen: räumlicher Bereich, wirksame Übertragung, legitimer Zweck, Verhältnismäßigkeit und Vereinbarkeit mit den Grundrechten Dritter (z. B. den Diskriminierungsverboten des AGG). Ein pauschaler, sachfremder Ausschluss ohne jeden Grund ist davon nicht gedeckt.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ausschließlich daran, ob die Person zuvor eine Straftat begangen hat
    Das macht eine frühere Straftat zur alleinigen Bedingung, obwohl ein Hausverbot an Übertragung, Zweck, Verhältnismäßigkeit und den Rechten Dritter zu messen ist.
    Daran, ob die Polizei der Maßnahme vorher zugestimmt hat
    Das Hausrecht übt der Berechtigte selbst aus; eine vorherige polizeiliche Zustimmung ist dafür keine rechtliche Voraussetzung.
    Daran, ob das Einkaufszentrum als öffentlicher Bereich gilt, in dem ohnehin nur die Polizei entscheiden darf
    Ein öffentlich zugängliches Einkaufszentrum bleibt privater Hausrechtsbereich, dort entscheidet nicht ausschließlich die Polizei.
  16. Frage 56

    In welchem Bundesland-Zusammenhang steht die grundsätzliche Zuständigkeit der Polizei in Deutschland?

    1. A)Die Polizei ist ausschließlich eine Bundesangelegenheit ohne Länderzuständigkeit
    2. B)Jede Gemeinde entscheidet eigenständig über ihre Polizeizuständigkeit
    3. C)Die Polizei ist grundsätzlich Sache der einzelnen Bundesländer und wird aufgrund der jeweiligen Landespolizeigesetze tätig
    4. D)Die Zuständigkeit wechselt jährlich zwischen Bund und Ländern
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    Richtige Antwort: C) Die Polizei ist grundsätzlich Sache der einzelnen Bundesländer und wird aufgrund der jeweiligen Landespolizeigesetze tätig

    Die Polizei ist in Deutschland grundsätzlich Sache der einzelnen Bundesländer und wird aufgrund der Polizeigesetze der jeweiligen Länder tätig – Ausnahmen wie Bundeskriminalamt oder Bundespolizei bestätigen diese föderale Grundregel.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Die Polizei ist ausschließlich eine Bundesangelegenheit ohne Länderzuständigkeit
    Polizei ist grundsätzlich Ländersache nach den Landespolizeigesetzen; nur Ausnahmen wie Bundespolizei oder BKA liegen beim Bund.
    Jede Gemeinde entscheidet eigenständig über ihre Polizeizuständigkeit
    Nicht die Gemeinde, sondern das jeweilige Bundesland trägt über seine Landespolizeigesetze die Zuständigkeit für die Polizei.
    Die Zuständigkeit wechselt jährlich zwischen Bund und Ländern
    Es gibt keinen jährlichen Wechsel; die föderale Zuständigkeit der Länder für die Polizei ist dauerhaft angelegt.
  17. Frage 57

    Ein Wachdienst betreibt Streifen auf einem privaten, aber öffentlich stark frequentierten Firmenparkplatz. In einer Nacht wird dort ein schwerer Diebstahl begangen. Wer wird originär zuständig, sobald die Straftat gemeldet wird?

    1. A)Ausschließlich der private Wachdienst, da es sich um privates Gelände handelt
    2. B)Die Polizei, weil im Privatbereich etwas passiert ist, das die öffentliche Sicherheit betrifft
    3. C)Niemand, da sich Zuständigkeiten von Polizei und privaten Diensten hier gegenseitig ausschließen
    4. D)Das Ordnungsamt, weil es sich um einen Parkplatz handelt
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: B) Die Polizei, weil im Privatbereich etwas passiert ist, das die öffentliche Sicherheit betrifft

    Die Polizei ist zwar grundsätzlich nur im öffentlichen Bereich zuständig, wird aber tätig, sobald im Privatbereich etwas passiert, das die öffentliche Sicherheit betrifft – wie hier eine Straftat. Der private Wachdienst bleibt daneben mit seinen Jedermannsrechten und dem Hausrecht tätig, verdrängt aber nicht die originäre Polizeizuständigkeit für die Strafverfolgung.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ausschließlich der private Wachdienst, da es sich um privates Gelände handelt
    Eine Straftat berührt die öffentliche Sicherheit, weshalb die Polizei trotz privatem Gelände originär zuständig wird, nicht nur der Wachdienst.
    Niemand, da sich Zuständigkeiten von Polizei und privaten Diensten hier gegenseitig ausschließen
    Polizei- und private Zuständigkeit schließen sich nicht gegenseitig aus, sie bestehen nebeneinander mit Jedermannsrechten und Hausrecht.
    Das Ordnungsamt, weil es sich um einen Parkplatz handelt
    Für die Strafverfolgung eines Diebstahls ist die Polizei zuständig, nicht das Ordnungsamt, unabhängig von der Parkplatznutzung.
  18. Frage 58

    Ein Wachdienst argumentiert, weil sein bewachtes Einkaufszentrum de facto wie ein öffentlicher Platz genutzt werde, gelte dort automatisch dieselbe Zuständigkeitsverteilung wie auf einer öffentlichen Straße. Trifft das zu?

    1. A)Ja, ab einer bestimmten Besucherzahl wandelt sich jedes Privatgelände automatisch in öffentlichen Bereich um
    2. B)Ja, weil Publikumsverkehr immer Vorrang vor der Eigentumslage hat
    3. C)Nein, aber nur, weil Einkaufszentren gesetzlich als Sonderfall definiert sind
    4. D)Nein, entscheidend ist die rechtliche Eigentums- bzw. Besitzlage, nicht die faktische Nutzungsintensität – ein privates Einkaufszentrum bleibt Hausrechtsbereich
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: D) Nein, entscheidend ist die rechtliche Eigentums- bzw. Besitzlage, nicht die faktische Nutzungsintensität – ein privates Einkaufszentrum bleibt Hausrechtsbereich

    Ob ein Bereich öffentlich oder privat ist, richtet sich nach der rechtlichen Eigentums- bzw. Besitzlage, nicht nach der tatsächlichen Nutzungsintensität. Ein öffentlich zugängliches, aber privat betriebenes Einkaufszentrum bleibt rechtlich Hausrechtsbereich, egal wie viele Menschen es täglich besuchen.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ja, ab einer bestimmten Besucherzahl wandelt sich jedes Privatgelände automatisch in öffentlichen Bereich um
    Es gibt keine gesetzliche Besucherzahl-Schwelle, ab der Privatgelände automatisch zu öffentlichem Bereich wird.
    Ja, weil Publikumsverkehr immer Vorrang vor der Eigentumslage hat
    Publikumsverkehr verdrängt nicht die Eigentums- bzw. Besitzlage; diese bleibt für die rechtliche Einordnung entscheidend.
    Nein, aber nur, weil Einkaufszentren gesetzlich als Sonderfall definiert sind
    Es braucht keine besondere gesetzliche Sonderregel für Einkaufszentren, die allgemeine Eigentums-/Besitzregel gilt wie bei jedem Privatgelände.
  19. Frage 59

    Worauf stützt sich das Hausrecht rechtlich?

    1. A)Ausschließlich auf eine behördliche Genehmigung
    2. B)Auf § 34a GewO
    3. C)Auf Besitz und Eigentum des Berechtigten (§§ 858 ff., 903, 1004 BGB)
    4. D)Auf das Gewaltmonopol des Staates
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: C) Auf Besitz und Eigentum des Berechtigten (§§ 858 ff., 903, 1004 BGB)

    Das Hausrecht beruht auf Besitz und Eigentum: Der Eigentümer kann andere von jeder Einwirkung ausschließen (§ 903 BGB) und Störungen abwehren (§§ 858 ff., 1004 BGB); strafrechtlich schützt es § 123 StGB. Art. 13 GG schützt die Wohnung zusätzlich vor dem Staat. Eine behördliche Genehmigung oder hoheitliche Befugnis ist das Hausrecht nicht.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ausschließlich auf eine behördliche Genehmigung
    Das Hausrecht folgt aus Besitz und Eigentum nach BGB, nicht aus einer behördlichen Genehmigung.
    Auf § 34a GewO
    § 34a GewO regelt die Erlaubnispflicht des Bewachungsgewerbes, nicht die zivilrechtliche Grundlage des Hausrechts selbst.
    Auf das Gewaltmonopol des Staates
    Das Hausrecht ist ein privates Besitz-/Eigentumsrecht, kein Ausdruck des staatlichen Gewaltmonopols.
    §§ 903, 1004 BGBDazu nachlesen →
  20. Frage 60

    Ein Betreiber eines Gefahrstofflagers sichert die Anlage nicht ausreichend gegen unbefugten Zugriff, obwohl davon konkrete Gefahren für Nachbargrundstücke ausgehen. Wie ist das mit Art. 14 GG zu vereinbaren?

    1. A)Uneingeschränkt vereinbar, da Art. 14 GG den Eigentümer von jeder Sicherungspflicht befreit
    2. B)Nicht ohne Weiteres – Eigentum ist gewährleistet, aber es verpflichtet (Art. 14 Abs. 2 GG), und Gesetze verlangen, Gefahren für andere abzuwehren
    3. C)Nur dann problematisch, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist
    4. D)Nicht relevant, da Art. 14 GG ausschließlich Grundstücke, keine Anlagen betrifft
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: B) Nicht ohne Weiteres – Eigentum ist gewährleistet, aber es verpflichtet (Art. 14 Abs. 2 GG), und Gesetze verlangen, Gefahren für andere abzuwehren

    Art. 14 GG gewährleistet das Eigentum, das zugleich verpflichtet (Sozialbindung, Abs. 2); Inhalt und Schranken bestimmen die Gesetze. Wer ein Gefahrstofflager betreibt, muss es nach den einschlägigen Gesetzen gegen unbefugten Zugriff sichern – das gilt schon, bevor ein Schaden eingetreten ist.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Uneingeschränkt vereinbar, da Art. 14 GG den Eigentümer von jeder Sicherungspflicht befreit
    Art. 14 Abs. 2 GG bindet Eigentum an seine Sozialpflichtigkeit; er befreit den Eigentümer gerade nicht von Sicherungspflichten.
    Nur dann problematisch, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist
    Sicherungspflichten gegen Gefahren für Dritte bestehen vorbeugend, nicht erst wenn bereits ein Schaden eingetreten ist.
    Nicht relevant, da Art. 14 GG ausschließlich Grundstücke, keine Anlagen betrifft
    Art. 14 GG schützt Eigentum umfassend, dazu zählen auch Anlagen, nicht nur Grundstücke.

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