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Sachgebiet 6 von 9

§34a Prüfungsfragen: Unfallverhütungsvorschriften – Teil 2

66 Übungsfragen zu Unfallverhütungsvorschriften — mit Musterlösung und Erklärung zu jeder Frage. In der schriftlichen IHK-Prüfung entfallen 8 von 82 Fragen (13 Punkte) auf dieses Sachgebiet. Diese Seite zeigt Fragen 21–40 (Teil 2 von 4).

Fragen 21–40 von 66

  1. Frage 21

    Ein Sicherheitsmitarbeiter soll an einer Anlage mit beweglichen Maschinenteilen eingesetzt werden und möchte dabei wie gewohnt seine Halskette und ein loses Armband tragen. Wie muss er sich verhalten?

    1. A)Er darf die Kette und das Armband tragen, da persönlicher Schmuck durch die DGUV Vorschrift 1 nicht erfasst wird
    2. B)Er darf den Schmuck tragen, solange er ihn unter der Dienstkleidung verbirgt
    3. C)Die Entscheidung liegt allein bei ihm, da es sich um sein Eigentum handelt
    4. D)Er muss auf Kleidung, Schmuck und Uhren verzichten, wenn dadurch eine Gefährdung entstehen kann
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    Richtige Antwort: D) Er muss auf Kleidung, Schmuck und Uhren verzichten, wenn dadurch eine Gefährdung entstehen kann

    Kleidung, Schmuck oder Uhren, die sich an beweglichen Maschinenteilen verfangen können, dürfen dabei nicht getragen werden. Das folgt aus der Pflicht nach § 15 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1, gemäß Unterweisung und Weisung für die eigene Sicherheit und die anderer zu sorgen.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Er darf die Kette und das Armband tragen, da persönlicher Schmuck durch die DGUV Vorschrift 1 nicht erfasst wird
    Schmuck ist nicht ausgenommen: Nach § 15 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 musst du für deine Sicherheit sorgen, und Ketten oder Armbänder können sich an beweglichen Maschinenteilen verfangen.
    Er darf den Schmuck tragen, solange er ihn unter der Dienstkleidung verbirgt
    Verstecken unter der Dienstkleidung beseitigt die Gefahr nicht; entscheidend ist, ob sich das Schmuckstück an beweglichen Teilen verfangen kann, unabhängig von seiner Sichtbarkeit.
    Die Entscheidung liegt allein bei ihm, da es sich um sein Eigentum handelt
    Das Eigentum am Schmuck ist unerheblich: Nach § 15 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 sorgst du gemäß Unterweisung und Weisung für deine Sicherheit, und gefährdender Schmuck gehört nicht an Maschinen.
    § 15 DGUV Vorschrift 1Dazu nachlesen →
  2. Frage 22

    Bei einer Kontrolle stellt ein Sicherheitsmitarbeiter fest, dass der Feuerlöscher im Treppenhaus seit zweieinhalb Jahren nicht mehr geprüft wurde. Ist das in Ordnung?

    1. A)Ja, Feuerlöscher müssen nur bei sichtbaren Schäden geprüft werden
    2. B)Nein, Feuerlöscher sind in der Regel alle zwei Jahre von einem Fachkundigen zu warten
    3. C)Ja, eine Prüfung ist nur bei der Neuinstallation vorgeschrieben
    4. D)Nein, Feuerlöscher müssen wöchentlich geprüft werden
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    Richtige Antwort: B) Nein, Feuerlöscher sind in der Regel alle zwei Jahre von einem Fachkundigen zu warten

    Nach ASR A2.2 sind Feuerlöscher alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen zu warten, damit sie funktionsfähig bleiben; längere Fristen gelten nur, wenn der Hersteller sie zulässt. Zweieinhalb Jahre ohne Prüfung sind daher in der Regel ein Mangel, den du meldest.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ja, Feuerlöscher müssen nur bei sichtbaren Schäden geprüft werden
    Eine Prüfung nur bei sichtbaren Schäden reicht nicht; nach ASR A2.2 sind Feuerlöscher unabhängig vom äußeren Zustand in der Regel alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen zu warten.
    Ja, eine Prüfung ist nur bei der Neuinstallation vorgeschrieben
    Eine einmalige Prüfung bei der Installation genügt nicht; nach ASR A2.2 muss die Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern wiederkehrend, in der Regel alle zwei Jahre, durch einen Fachkundigen sichergestellt werden.
    Nein, Feuerlöscher müssen wöchentlich geprüft werden
    Eine wöchentliche Prüfung schreibt ASR A2.2 nicht vor; Feuerlöscher sind in der Regel alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen zu warten, bei starker Beanspruchung auch öfter.
  3. Frage 23

    Ein Sicherheitsmitarbeiter muss zur Korrektur seines Sehvermögens im Dienst eine Brille tragen. Er tritt den Dienst an, ohne die Brille gegen Verlieren gesichert zu haben und ohne Ersatzbrille. Entspricht das der DGUV Vorschrift 23?

    1. A)Ja, die Pflicht gilt nur für Mitarbeiter, die eine Schusswaffe führen
    2. B)Ja, eine Brille muss nur bei Nachtdiensten gesichert werden
    3. C)Nein, er muss die Brille gegen Verlieren sichern oder eine Ersatzbrille mitführen
    4. D)Nein, er muss die Brille sichern und zusätzlich immer eine Ersatzbrille mitführen
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    Richtige Antwort: C) Nein, er muss die Brille gegen Verlieren sichern oder eine Ersatzbrille mitführen

    Nach § 11 DGUV Vorschrift 23 müssen Versicherte, die bei Wach- und Sicherungsaufgaben zur Korrektur ihres Sehvermögens eine Brille tragen müssen, diese gegen Verlieren sichern oder eine Ersatzbrille mitführen. Eines von beiden genügt; ganz ohne diese Vorsorge darf der Dienst nicht angetreten werden.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ja, die Pflicht gilt nur für Mitarbeiter, die eine Schusswaffe führen
    § 11 DGUV Vorschrift 23 gilt für alle Versicherten, die bei Wach- und Sicherungsaufgaben eine Brille tragen müssen, nicht nur für bewaffnete Kräfte; eine solche Beschränkung enthält die Vorschrift nicht.
    Ja, eine Brille muss nur bei Nachtdiensten gesichert werden
    Eine Beschränkung auf Nachtdienste kennt § 11 DGUV Vorschrift 23 nicht; eine verlorene oder zerbrochene Brille gefährdet den Mitarbeiter bei jeder Wach- und Sicherungsaufgabe, auch am Tag.
    Nein, er muss die Brille sichern und zusätzlich immer eine Ersatzbrille mitführen
    Beides zugleich verlangt § 11 DGUV Vorschrift 23 nicht: Die Vorschrift lässt die Wahl, die Brille gegen Verlieren zu sichern oder eine Ersatzbrille mitzuführen; eines davon genügt.
    § 11 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  4. Frage 24

    Ein Kollege, der den Diensthund noch nie geführt hat und ihn nicht kennt, möchte allein zum belegten Zwinger gehen, um kurz nach dem Hund zu sehen. Ist das zulässig?

    1. A)Ja, belegte Zwinger dürfen jederzeit von jedem Mitarbeiter betreten werden
    2. B)Ja, solange er Schutzhandschuhe trägt
    3. C)Nein, belegte Zwinger dürfen nur von Personen betreten werden, die mit dem Hund vertraut sind
    4. D)Nein, Zwinger dürfen grundsätzlich nur vom Unternehmer selbst betreten werden
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: C) Nein, belegte Zwinger dürfen nur von Personen betreten werden, die mit dem Hund vertraut sind

    Belegte Zwinger dürfen nur von Personen betreten werden, die mit dem jeweiligen Hund vertraut sind.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ja, belegte Zwinger dürfen jederzeit von jedem Mitarbeiter betreten werden
    § 13 Abs. 3 DGUV Vorschrift 23 erlaubt den Zutritt zu belegten Zwingern nur Hundeführern oder beauftragten Personen, die mit dem jeweiligen Hund vertraut sind, nicht jedem Mitarbeiter.
    Ja, solange er Schutzhandschuhe trägt
    Schutzhandschuhe ersetzen nicht die geforderte Vertrautheit mit dem Hund; § 13 Abs. 3 stellt allein auf die persönliche Kenntnis des jeweiligen Tieres ab, nicht auf persönliche Schutzausrüstung.
    Nein, Zwinger dürfen grundsätzlich nur vom Unternehmer selbst betreten werden
    Nach § 13 Abs. 3 dürfen auch vom Unternehmer beauftragte, mit dem Hund vertraute Personen den Zwinger betreten, nicht ausschließlich der Unternehmer persönlich.
    § 13 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  5. Frage 25

    Ein Hundeführer möchte während einer Fahrradstreife die Führleine seines Diensthundes am Lenker seines Fahrrads befestigen, um die Hände frei zu haben. Ist das zulässig?

    1. A)Ja, das ist eine übliche und zulässige Praxis bei Fahrradstreifen
    2. B)Nein, die Führleine darf niemals am eigenen Körper oder am Fahrrad befestigt werden
    3. C)Ja, solange der Hund an eine kurze Leine genommen wird
    4. D)Nein, aber nur weil Fahrräder im Wachdienst grundsätzlich nicht erlaubt sind
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    Richtige Antwort: B) Nein, die Führleine darf niemals am eigenen Körper oder am Fahrrad befestigt werden

    Die Führleine darf niemals am eigenen Körper oder am Fahrrad befestigt werden, da dies eine Gefährdung für den Hundeführer selbst darstellen würde.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ja, das ist eine übliche und zulässige Praxis bei Fahrradstreifen
    § 16 Abs. 4 DGUV Vorschrift 23 untersagt die Befestigung der Führleine am Fahrrad ausdrücklich wegen der damit verbundenen Gefährdung; eine übliche Praxis macht sie nicht zulässig.
    Ja, solange der Hund an eine kurze Leine genommen wird
    Die Leinenlänge ändert nichts am Verbot: § 16 Abs. 4 untersagt die Befestigung der Führleine am Fahrrad unabhängig davon, wie kurz der Hund angeleint ist.
    Nein, aber nur weil Fahrräder im Wachdienst grundsätzlich nicht erlaubt sind
    Fahrradstreifen sind im Wachdienst nicht grundsätzlich verboten; unzulässig ist allein das Befestigen der Führleine am Fahrrad oder am eigenen Körper nach § 16 Abs. 4.
    § 16 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  6. Frage 26

    Ein Hundeführer lässt seinen Diensthund innerhalb eines vollständig eingefriedeten Geländes ohne Führleine laufen, auf dem eine Begegnung mit Dritten oder anderen Hunden ausgeschlossen ist. Ist das zulässig?

    1. A)Nein, Diensthunde müssen ausnahmslos immer an der Führleine geführt werden
    2. B)Nein, ohne Leine dürfen Hunde ausschließlich innerhalb des Zwingers laufen
    3. C)Ja, aber nur bei Diensthunden, die keine Schutzhundeprüfung abgelegt haben
    4. D)Ja, ohne Führleine darf ein Hund in Objektbereichen geführt werden, in denen keine Begegnung mit Dritten zu erwarten ist
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    Richtige Antwort: D) Ja, ohne Führleine darf ein Hund in Objektbereichen geführt werden, in denen keine Begegnung mit Dritten zu erwarten ist

    Nach § 16 Abs. 5 DGUV Vorschrift 23 darf ein Hund nur in Objektbereichen ohne Führleine geführt werden, in denen eine Begegnung mit Dritten nicht zu erwarten ist; Dritte sind auch andere Hundeführer und sonstige eingesetzte Personen. Bei einer Begegnung mit Dritten ist der Hund fest an der kurzen Leine zu führen (Abs. 6).

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Nein, Diensthunde müssen ausnahmslos immer an der Führleine geführt werden
    Ein ausnahmsloses Leinengebot besteht nicht: § 16 Abs. 5 DGUV Vorschrift 23 erlaubt die Führung ohne Leine in Objektbereichen, in denen keine Begegnung mit Dritten zu erwarten ist.
    Nein, ohne Leine dürfen Hunde ausschließlich innerhalb des Zwingers laufen
    § 16 Abs. 5 DGUV Vorschrift 23 beschränkt das leinenlose Führen nicht auf den Zwinger, sondern erlaubt es in Objektbereichen, in denen eine Begegnung mit Dritten nicht zu erwarten ist.
    Ja, aber nur bei Diensthunden, die keine Schutzhundeprüfung abgelegt haben
    Die Regelung in § 16 Abs. 5 knüpft an die Örtlichkeit an, nicht an eine fehlende Schutzhundeprüfung; ungeprüfte Hunde dürfen ohnehin nur zu Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben eingesetzt werden.
    § 16 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  7. Frage 27

    Ein Unternehmer möchte seine Sicherheitsmitarbeiter mit Schusswaffen ausstatten. Welche Voraussetzung müssen die Waffen dafür mindestens erfüllen?

    1. A)Sie müssen ausschließlich im Ausland hergestellt worden sein
    2. B)Sie müssen mit einer Schalldämpfer-Vorrichtung ausgestattet sein
    3. C)Es genügt eine formlose Bestätigung des Herstellers über die Funktionsfähigkeit
    4. D)Sie müssen amtlich geprüft sein und ein anerkanntes Beschusszeichen tragen
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    Richtige Antwort: D) Sie müssen amtlich geprüft sein und ein anerkanntes Beschusszeichen tragen

    Geführt werden dürfen nur amtlich geprüfte Waffen mit einem in der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Beschusszeichen.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Sie müssen ausschließlich im Ausland hergestellt worden sein
    Der Herstellungsort einer Waffe spielt keine Rolle; entscheidend ist allein das amtliche Prüfzeichen, nicht ob sie im In- oder Ausland gefertigt wurde.
    Sie müssen mit einer Schalldämpfer-Vorrichtung ausgestattet sein
    Ein Schalldämpfer ist keine Voraussetzung; eigenmächtige technische Veränderungen an Schusswaffen schließen nach der DA zu § 18 DGUV Vorschrift 23 sogar Zuverlässigkeit und Eignung zum Führen aus.
    Es genügt eine formlose Bestätigung des Herstellers über die Funktionsfähigkeit
    Eine formlose Herstellerbestätigung genügt nicht; § 19 Abs. 1 DGUV Vorschrift 23 lässt nur amtlich geprüfte Waffen mit einem in Deutschland anerkannten Beschusszeichen zu.
    § 19 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  8. Frage 28

    Wie oft muss eine Dienstwaffe selbst mindestens auf ihre Handhabungssicherheit geprüft werden, unabhängig vom Sachkundenachweis des Trägers?

    1. A)Nur einmal bei der Erstausgabe
    2. B)Alle drei Monate
    3. C)Nur wenn die Waffe tatsächlich im Einsatz verwendet wurde
    4. D)Mindestens einmal jährlich sowie bei Verdacht auf Mängel
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    Richtige Antwort: D) Mindestens einmal jährlich sowie bei Verdacht auf Mängel

    Schusswaffen selbst werden mindestens einmal jährlich sowie bei Verdacht auf Mängel von Sachkundigen auf ihre Handhabungssicherheit geprüft, unabhängig vom jährlichen Sachkundenachweis und dem vierteljährlichen Nachweis der Schießfertigkeiten des Trägers.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Nur einmal bei der Erstausgabe
    § 19 Abs. 2 DGUV Vorschrift 23 verlangt eine wiederkehrende Prüfung der Waffe, nicht nur eine einmalige Kontrolle bei der Erstausgabe.
    Alle drei Monate
    Der Dreimonatsrhythmus gilt für den Nachweis der Schießfertigkeiten des Trägers, nicht für die Prüfung der Waffe selbst; diese erfolgt mindestens jährlich sowie bei Mängelverdacht.
    Nur wenn die Waffe tatsächlich im Einsatz verwendet wurde
    Die Prüfpflicht knüpft nicht an den tatsächlichen Einsatz an, sondern gilt unabhängig davon mindestens einmal jährlich sowie bei Verdacht auf Mängel.
    § 19 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  9. Frage 29

    Ein Bewerber für eine Tätigkeit mit Schusswaffe hat eine erhebliche, nicht ausgleichbare Sehschwäche. Wie ist er im Sinne der DGUV Vorschrift 23 einzustufen?

    1. A)Als unzuverlässig, da ihm ein missbräuchlicher Waffenumgang unterstellt wird
    2. B)Als sachkundig, sofern er die theoretische Prüfung besteht
    3. C)Als ungeeignet, da körperliche Einschränkungen wie Sehschwäche die Eignung ausschließen können
    4. D)Die körperliche Verfassung spielt für die Ausrüstung mit Schusswaffen keine Rolle
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    Richtige Antwort: C) Als ungeeignet, da körperliche Einschränkungen wie Sehschwäche die Eignung ausschließen können

    Nach der DA zu § 18 DGUV Vorschrift 23 sind Zuverlässigkeit und Eignung zum Führen von Schusswaffen unter anderem bei offensichtlich erkennbarer Einschränkung der körperlichen Voraussetzungen nicht gegeben – eine erhebliche, nicht ausgleichbare Sehschwäche gehört dazu. Ein Missbrauch von Schusswaffen ist ein eigener, davon unabhängiger Ausschlussgrund.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Als unzuverlässig, da ihm ein missbräuchlicher Waffenumgang unterstellt wird
    Ein Missbrauch wird ihm nicht vorgeworfen; die Sehschwäche betrifft die körperlichen Voraussetzungen, deren offensichtliche Einschränkung nach der DA zu § 18 die Eignung zum Führen von Schusswaffen ausschließt.
    Als sachkundig, sofern er die theoretische Prüfung besteht
    Eine bestandene theoretische Prüfung begründet nur die Sachkunde; sie beseitigt nicht die durch eine erhebliche Sehschwäche bedingte fehlende körperliche Eignung.
    Die körperliche Verfassung spielt für die Ausrüstung mit Schusswaffen keine Rolle
    Die DA zu § 18 nennt offensichtlich erkennbare körperliche Einschränkungen ausdrücklich als Grund, Zuverlässigkeit und Eignung zum Führen von Schusswaffen zu verneinen.
    § 18 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  10. Frage 30

    Bei der Planung einer neuen Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) soll eine große Glasfront eingebaut werden, durch die Personen von außen ebenso gut hineinsehen können wie die Mitarbeiter von innen nach außen. Entspricht das den Sicherungsanforderungen?

    1. A)Ja, symmetrische Sichtverhältnisse erhöhen die Transparenz und sind ausdrücklich erwünscht
    2. B)Nein, erforderlich ist eine Sichtmöglichkeit von innen nach außen, nicht aber umgekehrt
    3. C)Ja, solange die Fenster durchschusshemmend sind, spielt die Sichtrichtung keine Rolle
    4. D)Nein, NSL-Räume dürfen grundsätzlich keine Fenster besitzen
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    Richtige Antwort: B) Nein, erforderlich ist eine Sichtmöglichkeit von innen nach außen, nicht aber umgekehrt

    Zu einer ausreichenden Sicherung einer NSL gehört eine Sichtmöglichkeit von innen nach außen, nicht aber umgekehrt, damit Außenstehende nicht ins Innere der Leitstelle sehen können.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ja, symmetrische Sichtverhältnisse erhöhen die Transparenz und sind ausdrücklich erwünscht
    Die DA zu § 23 DGUV Vorschrift 23 nennt als ausreichende Sicherung Außentüren mit Durchblick von innen nach außen und verhindertem Einblick von außen; symmetrische Sicht widerspricht dem.
    Ja, solange die Fenster durchschusshemmend sind, spielt die Sichtrichtung keine Rolle
    Durchschusshemmung allein reicht nicht; die DA zu § 23 nennt für solche Fenster zusätzlich Sicherungen gegen Einblick von außen, die Sichtrichtung bleibt also wichtig.
    Nein, NSL-Räume dürfen grundsätzlich keine Fenster besitzen
    Die DA zu § 23 verbietet keine Fenster in NSL-Räumen, sondern nennt Anforderungen an ihre Sicherung, Festigkeit und den Schutz gegen Einblick von außen.
    § 23 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  11. Frage 31

    Ein Unternehmer möchte in einem bestehenden Gebäude die alten Sicherheitszeichen weiterverwenden und in einem angrenzenden, neu gebauten Gebäudeteil die Zeichen nach der aktuellen ASR A1.3 anbringen. Ist das zulässig?

    1. A)Nein, alte und neue Zeichen dürfen auf demselben Betriebsgelände grundsätzlich nie nebeneinander verwendet werden
    2. B)Ja, im Neubau sollen neue Zeichen hängen; im Bestand dürfen alte bleiben, wenn die Gefährdungsbeurteilung gleiche Sicherheit ergibt
    3. C)Ja, auch innerhalb desselben Gebäudes dürfen alte und neue Zeichen mit gleicher Aussage beliebig gemischt werden
    4. D)Nein, sobald ein Neubau entsteht, müssen alle alten Zeichen im gesamten Betrieb sofort ersetzt werden
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: B) Ja, im Neubau sollen neue Zeichen hängen; im Bestand dürfen alte bleiben, wenn die Gefährdungsbeurteilung gleiche Sicherheit ergibt

    In bestehenden Arbeitsstätten dürfen die alten Zeichen bleiben, wenn die Gefährdungsbeurteilung mindestens die gleiche Sicherheit ergibt. In Neubauten – auch auf einem bestehenden Betriebsgelände – sollen die neuen Zeichen nach ASR A1.3 verwendet werden (DGUV Information 211-041). Wird in einem Objekt ein Zeichen durch ein neues ersetzt, sind dort alle alten Zeichen mit derselben Sicherheitsaussage auszutauschen.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Nein, alte und neue Zeichen dürfen auf demselben Betriebsgelände grundsätzlich nie nebeneinander verwendet werden
    Ein generelles Verbot besteht nicht: Nach DGUV Information 211-041 dürfen im Bestand alte Zeichen bleiben, während im Neubau auf demselben Gelände neue Zeichen verwendet werden sollen.
    Ja, auch innerhalb desselben Gebäudes dürfen alte und neue Zeichen mit gleicher Aussage beliebig gemischt werden
    Wird ein Zeichen in einem Objekt durch ein neues ersetzt, müssen dort laut DGUV Information 211-041 alle alten Zeichen mit derselben Sicherheitsaussage ebenfalls ausgetauscht werden.
    Nein, sobald ein Neubau entsteht, müssen alle alten Zeichen im gesamten Betrieb sofort ersetzt werden
    Ein Neubau löst keine Pflicht aus, sämtliche alten Zeichen im gesamten Betrieb zu ersetzen; im Bestand dürfen sie bleiben, wenn die Gefährdungsbeurteilung gleiche Sicherheit ergibt.
  12. Frage 32

    Ein Bote soll ausschließlich Zahlungsbelege transportieren, was für Außenstehende nicht mit einem Werttransport zu verwechseln ist. Muss dafür zwingend ein spezielles Werttransportfahrzeug eingesetzt werden?

    1. A)Nein, der Einsatz eines Werttransportfahrzeugs ist nicht erforderlich, wenn ausschließlich Belege transportiert werden und dies nicht mit einem Werttransport verwechselbar ist
    2. B)Ja, für jeden geschäftlichen Transport ist ein Werttransportfahrzeug vorgeschrieben
    3. C)Ja, nur bei Belegen mit geringem Wert kann darauf verzichtet werden
    4. D)Nein, Belege dürfen generell ohne jede Sicherung transportiert werden
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: A) Nein, der Einsatz eines Werttransportfahrzeugs ist nicht erforderlich, wenn ausschließlich Belege transportiert werden und dies nicht mit einem Werttransport verwechselbar ist

    Nach der DA zu § 26 DGUV Vorschrift 23 ist ein Geldtransportfahrzeug nicht erforderlich, wenn ausschließlich Belege transportiert werden und dies für Außenstehende erkennbar ist. Belegtransporte, die mit Geldtransporten verwechselbar sind oder bei denen regelmäßig Geld mitgeführt wird, gehören dagegen nach § 26 Abs. 3 in ein Geldtransportfahrzeug.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ja, für jeden geschäftlichen Transport ist ein Werttransportfahrzeug vorgeschrieben
    Nicht jeder Transport braucht ein Geldtransportfahrzeug: Nach der DA zu § 26 DGUV Vorschrift 23 ist es entbehrlich, wenn ausschließlich Belege transportiert werden und dies für Außenstehende erkennbar ist.
    Ja, nur bei Belegen mit geringem Wert kann darauf verzichtet werden
    Der Wert der Belege ist nicht maßgeblich; nach § 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 23 kommt es darauf an, ob der Transport mit einem Geldtransport verwechselbar ist oder regelmäßig Geld mitgeführt wird.
    Nein, Belege dürfen generell ohne jede Sicherung transportiert werden
    Entbehrlich ist nur das Geldtransportfahrzeug, nicht jede Sorgfalt; die DA zu § 26 empfiehlt etwa, Fahrzeuge und Behältnisse deutlich als Belegtransporte zu kennzeichnen.
    § 26 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  13. Frage 33

    Welche Berufsgenossenschaft ist für das Bewachungsgewerbe zuständig?

    1. A)Die Bau-Berufsgenossenschaft
    2. B)Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    3. C)Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
    4. D)Die Berufsgenossenschaft des jeweiligen Auftraggebers
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: C) Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

    Für das Bewachungsgewerbe ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig. Die Bau-BG und die BG Nahrungsmittel/Gastgewerbe betreuen andere Branchen, und eine BG des Auftraggebers gibt es in diesem Sinne nicht.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Die Bau-Berufsgenossenschaft
    Die Bau-Berufsgenossenschaft ist für das Baugewerbe zuständig; für das Bewachungsgewerbe ist stattdessen die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft der zuständige Unfallversicherungsträger.
    Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Diese Berufsgenossenschaft betreut Betriebe der Nahrungsmittelherstellung und des Gastgewerbes; für Sicherheitsdienstleister ist sie nicht zuständig, das ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.
    Die Berufsgenossenschaft des jeweiligen Auftraggebers
    Zuständig ist die Berufsgenossenschaft des Bewachungsunternehmens als Arbeitgeber, nicht die des jeweiligen Auftraggebers oder Kunden; eine kundenabhängige Zuständigkeit gibt es nicht.
  14. Frage 34

    Wer überwacht gemäß Sozialgesetzbuch VII die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften im Betrieb?

    1. A)Beamte der Gewerbeaufsicht
    2. B)Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger
    3. C)Polizeibeamte
    4. D)Beamte des Gewerbeamtes
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: B) Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger

    Nach §§ 17 und 18 SGB VII überwachen die Unfallversicherungsträger – für das Bewachungsgewerbe die VBG – die Einhaltung der UVV durch ihre Aufsichtspersonen (früher „technische Aufsichtsbeamte“), nicht Gewerbeaufsicht, Polizei oder Gewerbeamt.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Beamte der Gewerbeaufsicht
    Die Gewerbeaufsicht ist eine staatliche Behörde für andere Arbeitsschutzbereiche; die Überwachung der UVV obliegt nach §§ 17, 18 SGB VII den Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger.
    Polizeibeamte
    Die Polizei hat keine Zuständigkeit für die Überwachung der Unfallverhütungsvorschriften; diese Aufgabe übernehmen die Aufsichtspersonen der zuständigen Berufsgenossenschaft.
    Beamte des Gewerbeamtes
    Das Gewerbeamt ist für die Erlaubnis nach § 34a GewO zuständig, nicht für die Überwachung der UVV; diese obliegt den Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger.
  15. Frage 35

    Welche Aufgabe hat die Berufsgenossenschaft in erster Linie?

    1. A)Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gefahren sowie Erste Hilfe
    2. B)Ausschließlich die Auszahlung von Renten an Rentner
    3. C)Die Vergabe von Gewerbeerlaubnissen nach § 34a GewO
    4. D)Die Kontrolle der Ladenöffnungszeiten
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: A) Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gefahren sowie Erste Hilfe

    Die Berufsgenossenschaft soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und im Schadensfall Erste Hilfe sowie Rehabilitation sicherstellen. Gewerbeerlaubnisse und Ladenöffnungszeiten fallen nicht in ihren Aufgabenbereich.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ausschließlich die Auszahlung von Renten an Rentner
    Renten zahlt die Berufsgenossenschaft nur als Leistung nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten; ihre vorrangige Aufgabe ist die Prävention, und Altersrenten zahlt die Rentenversicherung.
    Die Vergabe von Gewerbeerlaubnissen nach § 34a GewO
    Die Erlaubnis nach § 34a GewO erteilt die zuständige Behörde, nicht die Berufsgenossenschaft; deren Kernaufgaben sind Unfallverhütung, Erste Hilfe und Rehabilitation.
    Die Kontrolle der Ladenöffnungszeiten
    Ladenöffnungszeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich anderer Behörden; die Berufsgenossenschaft konzentriert sich auf Unfallverhütung, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren.
  16. Frage 36

    Welches Mindestalter gilt für Personen, die Geld- oder Werttransporttätigkeiten ausführen?

    1. A)18 Jahre
    2. B)16 Jahre
    3. C)21 Jahre
    4. D)23 Jahre
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: A) 18 Jahre

    Für Geld- oder Werttransporttätigkeiten dürfen nur mindestens 18-jährige, zuverlässige, geeignete und dafür ausgebildete und eingewiesene Personen eingesetzt werden.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    16 Jahre
    16 Jahre reichen nicht aus; § 24 DGUV Vorschrift 23 verlangt für Geld- und Werttransporttätigkeiten ein Mindestalter von 18 Jahren.
    21 Jahre
    21 Jahre gelten als Mindestalter für Sicherungsposten im Gleisbereich nach der DA zu § 3, nicht für Geldtransporte; hierfür genügt nach § 24 die Volljährigkeit mit 18 Jahren.
    23 Jahre
    Ein Mindestalter von 23 Jahren ist in der DGUV Vorschrift 23 nicht vorgesehen; für Geld- oder Werttransporttätigkeiten reichen nach § 24 bereits 18 Jahre.
    § 24 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  17. Frage 37

    Was gehört laut DGUV Vorschrift 23 zu den allgemeinen Ausbildungsinhalten für Wach- und Sicherungstätigkeiten?

    1. A)Dienst- und Fachkunde, Eigensicherung, Brandschutz und Erste Hilfe
    2. B)Ausschließlich Schusswaffenausbildung
    3. C)Nur betriebswirtschaftliche Grundlagen
    4. D)Ausschließlich Hundeführung
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: A) Dienst- und Fachkunde, Eigensicherung, Brandschutz und Erste Hilfe

    Nach der DA zu § 3 DGUV Vorschrift 23 sind für die allgemeine Ausbildung zum Beispiel Dienst- und Fachkunde, Eigensicherung, Verhalten bei Konfrontationen und Überfällen, Brandschutz, Fahrsicherheit und Erste Hilfe relevant. Spezielle Befähigungen wie Schusswaffen- oder Hundeführerausbildung kommen je nach Tätigkeit hinzu.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ausschließlich Schusswaffenausbildung
    Schusswaffenausbildung ist eine spezielle Befähigung für bestimmte Tätigkeiten; zur allgemeinen Ausbildung zählen nach der DA zu § 3 unter anderem Dienst- und Fachkunde, Eigensicherung, Brandschutz und Erste Hilfe.
    Nur betriebswirtschaftliche Grundlagen
    Betriebswirtschaftliche Grundlagen nennt die DA zu § 3 DGUV Vorschrift 23 nicht; genannt werden etwa Dienst- und Fachkunde, Eigensicherung, Verhalten bei Konfrontationen, Brandschutz und Erste Hilfe.
    Ausschließlich Hundeführung
    Hundeführung ist eine spezielle Befähigung für bestimmte Einsatzbereiche, kein Bestandteil der allgemeinen Ausbildung, zu der laut DA zu § 3 unter anderem Dienstkunde und Erste Hilfe zählen.
    § 3 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  18. Frage 38

    In welchen Situationen ist ein Beißkorb für einen Diensthund als Sicherheitsmaßnahme vorgesehen?

    1. A)Niemals, das widerspricht dem Tierschutz
    2. B)Nur während der Zwingerhaltung
    3. C)Nur beim Transport im Fahrzeug
    4. D)In öffentlichen Verkehrsmitteln und Menschenansammlungen ohne ausreichenden Sicherheitsabstand sowie bei Pflege oder tierärztlicher Behandlung
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: D) In öffentlichen Verkehrsmitteln und Menschenansammlungen ohne ausreichenden Sicherheitsabstand sowie bei Pflege oder tierärztlicher Behandlung

    Nach der DA zu § 16 DGUV Vorschrift 23 kann ein angelegter Beißkorb Sicherheit schaffen, wenn ein sicherer Abstand etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Menschenversammlungen nicht möglich ist; außerdem ist er eine Sicherheitsmaßnahme bei der Hundepflege oder einer tierärztlichen Behandlung.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Niemals, das widerspricht dem Tierschutz
    Die DA zu § 16 DGUV Vorschrift 23 sieht das Anlegen eines Beißkorbes ausdrücklich als Sicherheitsmaßnahme vor, etwa in Menschenansammlungen oder bei tierärztlicher Behandlung; ein generelles Verbot besteht nicht.
    Nur während der Zwingerhaltung
    Im Zwinger ist der Hund von Dritten getrennt; einen Beißkorb sieht die DA zu § 16 vor, wenn kein sicherer Abstand möglich ist, etwa in Menschenversammlungen.
    Nur beim Transport im Fahrzeug
    Für den Fahrzeugtransport verlangt § 17 eine Abtrennung zwischen Transportraum und Fahrgastbereich, keinen Beißkorb; diesen sieht die DA zu § 16 bei fehlendem Abstand oder tierärztlicher Behandlung vor.
    § 16 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  19. Frage 39

    Wie müssen Notausgangstüren beschaffen sein, damit sie den Vorgaben entsprechen?

    1. A)Sie müssen deutlich gekennzeichnet und ohne Hilfsmittel in Fluchtrichtung von jedermann zu öffnen sein
    2. B)Sie müssen ständig verschlossen und nur mit Schlüsselkasten zu öffnen sein
    3. C)Sie dürfen nur vom Sicherheitsdienst geöffnet werden
    4. D)Sie müssen aus Gründen der Einbruchsicherung tagsüber verriegelt bleiben
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: A) Sie müssen deutlich gekennzeichnet und ohne Hilfsmittel in Fluchtrichtung von jedermann zu öffnen sein

    Türen von Notausgängen müssen nach Anhang Nr. 2.3 ArbStättV gekennzeichnet sein, sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange Beschäftigte anwesend sind, und nach außen aufgehen. Eine ständige Verriegelung mit Schlüsselkasten widerspricht diesem Zweck.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Sie müssen ständig verschlossen und nur mit Schlüsselkasten zu öffnen sein
    Eine ständige Verriegelung mit Schlüsselkasten widerspricht dem Zweck von Notausgängen; sie müssen im Gefahrfall ohne Hilfsmittel in Fluchtrichtung von jedem geöffnet werden können.
    Sie dürfen nur vom Sicherheitsdienst geöffnet werden
    Eine Beschränkung der Öffnung auf das Sicherheitspersonal würde im Notfall wertvolle Zeit kosten; Notausgänge müssen sich für jede anwesende Person selbst öffnen lassen.
    Sie müssen aus Gründen der Einbruchsicherung tagsüber verriegelt bleiben
    Einbruchschutz darf die freie Fluchtwegnutzung nicht einschränken; eine tagsüber verriegelte Notausgangstür würde im Gefahrfall Menschen am Verlassen des Gebäudes hindern.
    Anhang Nr. 2.3 ArbStättVDazu nachlesen →
  20. Frage 40

    Ein Unternehmen hat regelmäßig 35 Beschäftigte. Wann muss der Unternehmer nach § 22 SGB VII einen Sicherheitsbeauftragten bestellen?

    1. A)Nur wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt
    2. B)In jedem Fall, weil mehr als 20 Beschäftigte vorhanden sind
    3. C)Nie, Sicherheitsbeauftragte sind erst ab 250 Beschäftigten Pflicht
    4. D)Nur auf Anordnung der Gewerbeaufsicht
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: A) Nur wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt

    Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten ist nach § 22 Abs. 1 SGB VII ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt. Zusätzlich kann der Unfallversicherungsträger die Bestellung anordnen.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    In jedem Fall, weil mehr als 20 Beschäftigte vorhanden sind
    Mehr als 20 Beschäftigte allein genügen nicht: Bei 21 bis 49 Beschäftigten ist nach § 22 SGB VII nur bei besonderer Gefährdung laut Gefährdungsbeurteilung ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen.
    Nie, Sicherheitsbeauftragte sind erst ab 250 Beschäftigten Pflicht
    250 Beschäftigte sind keine Schwelle für die Bestellungspflicht; ab regelmäßig 50 Beschäftigten ist immer ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen, bei 21 bis 49 nur bei besonderer Gefährdung.
    Nur auf Anordnung der Gewerbeaufsicht
    Eine zusätzliche Bestellung kann der Unfallversicherungsträger anordnen, nicht die Gewerbeaufsicht; diese hat nach § 22 SGB VII keine Anordnungsbefugnis für Sicherheitsbeauftragte.
    § 22 SGB VIIDazu nachlesen →

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