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Sachgebiet 6 von 9

§34a Prüfungsfragen: Unfallverhütungsvorschriften – Teil 3

66 Übungsfragen zu Unfallverhütungsvorschriften — mit Musterlösung und Erklärung zu jeder Frage. In der schriftlichen IHK-Prüfung entfallen 8 von 82 Fragen (13 Punkte) auf dieses Sachgebiet. Diese Seite zeigt Fragen 41–60 (Teil 3 von 4).

Fragen 41–60 von 66

  1. Frage 41

    Ein Sicherheitsmitarbeiter verletzt sich im Dienst und ist eine Woche arbeitsunfähig. Was ist zusätzlich zum Eintrag ins Verbandbuch erforderlich?

    1. A)Nichts, der Eintrag ins Verbandbuch reicht aus
    2. B)Eine eigenständige Strafanzeige bei der Polizei
    3. C)Eine Meldung an die Gewerbeaufsicht
    4. D)Eine Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger
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    Richtige Antwort: D) Eine Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger

    Führt eine Verletzung zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen, reicht der Eintrag ins Verbandbuch allein nicht aus – zusätzlich ist eine Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu erstatten.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Nichts, der Eintrag ins Verbandbuch reicht aus
    Der Verbandbucheintrag allein genügt nur bei kurzer Arbeitsunfähigkeit; überschreitet diese drei Tage, verlangt § 193 SGB VII zusätzlich eine Unfallanzeige an den Unfallversicherungsträger.
    Eine eigenständige Strafanzeige bei der Polizei
    Ein Arbeitsunfall mit mehrtägiger Arbeitsunfähigkeit begründet für sich keine Straftat; erforderlich ist statt einer Strafanzeige die Unfallanzeige beim zuständigen Unfallversicherungsträger nach § 193 SGB VII.
    Eine Meldung an die Gewerbeaufsicht
    Zuständiger Adressat der Unfallanzeige ist nach § 193 SGB VII der Unfallversicherungsträger, nicht die Gewerbeaufsicht, die für diesen Meldeweg keine Zuständigkeit besitzt.
    § 193 SGB VIIDazu nachlesen →
  2. Frage 42

    Welche der folgenden Regelungen gehört typischerweise in die allgemeine Dienstanweisung (DAW)?

    1. A)Das Verbot, sich hoheitliche Befugnisse anzumaßen
    2. B)Der genaue Streifenweg für ein bestimmtes Objekt
    3. C)Die Öffnungszeiten eines bestimmten Kunden
    4. D)Die Alarmcodes einer bestimmten Einbruchmeldeanlage
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    Richtige Antwort: A) Das Verbot, sich hoheitliche Befugnisse anzumaßen

    Nach § 17 Abs. 1 BewachV muss die Dienstanweisung darauf hinweisen, dass die Wachperson nicht die Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten oder sonstigen Behördenbediensteten besitzt – das gehört in die allgemeine, objektunabhängige Dienstanweisung. Streifenwege, Öffnungszeiten und Alarmcodes sind objektbezogen und gehören nach der DA zu § 4 DGUV Vorschrift 23 in die spezielle Dienstanweisung.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Der genaue Streifenweg für ein bestimmtes Objekt
    Ein objektspezifischer Streifenweg ist Einsatzdetail eines bestimmten Auftrags und gehört laut DA zu § 4 in die spezielle, nicht in die allgemeine Dienstanweisung.
    Die Öffnungszeiten eines bestimmten Kunden
    Kundenspezifische Öffnungszeiten sind objektbezogene Informationen und gehören in die spezielle Dienstanweisung, nicht in die allgemeine, objektunabhängige Dienstanweisung nach § 4.
    Die Alarmcodes einer bestimmten Einbruchmeldeanlage
    Alarmcodes einer konkreten Anlage betreffen ein einzelnes Objekt und sind daher Inhalt der speziellen Dienstanweisung, nicht der allgemeinen, für alle Einsätze geltenden Regelung.
    § 17 BewachV, § 4 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  3. Frage 43

    Was regelt die ArbMedVV für Beschäftigte im Wach- und Sicherungsdienst?

    1. A)Eine ausnahmslose Pflicht zur ärztlichen Eignungsuntersuchung vor jedem Einsatz
    2. B)Sie ersetzt die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
    3. C)Sie gilt nur bei der Einstellung von Hundeführern
    4. D)Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei bestimmten Tätigkeiten, ohne Untersuchungszwang
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: D) Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei bestimmten Tätigkeiten, ohne Untersuchungszwang

    Die ArbMedVV regelt Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach Maßgabe ihres Anhangs. Die Vorsorge ist vor allem ein ärztliches Beratungsgespräch; körperliche oder klinische Untersuchungen gehören nur dazu, soweit sie erforderlich sind, und dürfen nicht gegen den Willen der Beschäftigten erfolgen. Ein Eignungsnachweis ist sie ausdrücklich nicht.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Eine ausnahmslose Pflicht zur ärztlichen Eignungsuntersuchung vor jedem Einsatz
    Eine ausnahmslose Untersuchungspflicht vor jedem Einsatz sieht die ArbMedVV nicht vor; Vorsorge ist vorrangig ein Beratungsgespräch, Untersuchungen erfolgen nur bei Bedarf und nie gegen den Willen des Beschäftigten.
    Sie ersetzt die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
    Die ArbMedVV regelt arbeitsmedizinische Vorsorge und ersetzt nicht die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, die eigenständig vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt werden muss.
    Sie gilt nur bei der Einstellung von Hundeführern
    Die ArbMedVV ist nicht auf Hundeführer beschränkt; welche Vorsorge anfällt, richtet sich nach den Tätigkeiten in ihrem Anhang, dazu kommt die Wunschvorsorge nach § 5a für Beschäftigte.
  4. Frage 44

    Welche Mittel kann ein Unternehmer zur Überwachung von Alleinarbeit einsetzen?

    1. A)Ausschließlich unangekündigte Besuche des Vorgesetzten
    2. B)Nur die freiwillige Selbstauskunft des Mitarbeiters
    3. C)Manuelle Kontrollen, Kommunikationsmittel wie Funk und automatische Signalgeber wie die Totmannschaltung
    4. D)Ausschließlich Videoüberwachung des privaten Umfelds
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    Richtige Antwort: C) Manuelle Kontrollen, Kommunikationsmittel wie Funk und automatische Signalgeber wie die Totmannschaltung

    Zu den Überwachungsmöglichkeiten zählen manuelle Kontrollen, der Einsatz von Kommunikationsmitteln wie Telefon oder Funk sowie automatische, willensunabhängige Signalgeber wie die Totmannschaltung oder Fahrtenschreiber.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ausschließlich unangekündigte Besuche des Vorgesetzten
    Unangekündigte Besuche sind nur eine von mehreren Möglichkeiten; die DA zu § 8 nennt zusätzlich Kommunikationsmittel und automatische, willensunabhängige Signalgeber zur Überwachung.
    Nur die freiwillige Selbstauskunft des Mitarbeiters
    Eine freiwillige Selbstauskunft ist keine verlässliche Überwachung; die DA zu § 8 nennt persönliche Kontrollen, Kommunikationssysteme und automatisch, willensunabhängig arbeitende Signalgeber.
    Ausschließlich Videoüberwachung des privaten Umfelds
    Eine Überwachung des privaten Umfelds ist nicht vorgesehen und würde Persönlichkeitsrechte verletzen; die DA zu § 8 nennt stattdessen Kontrollen, Kommunikationsmittel und Signalgeber im Einsatzbereich.
    § 8 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  5. Frage 45

    Welche Anforderungen werden an die Zwingerhaltung von Wachbegleithunden gestellt?

    1. A)Gemeinschaftshaltung mehrerer Hunde in einem großen Zwinger
    2. B)Haltung ausschließlich im Freien ohne Einfriedung
    3. C)Zwinger ohne besondere Kennzeichnungspflicht
    4. D)Einzelhaltung in gegen Durchbeißen gesicherten Zwingern, die eine Überwindung durch die Tiere ausschließen
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: D) Einzelhaltung in gegen Durchbeißen gesicherten Zwingern, die eine Überwindung durch die Tiere ausschließen

    Für die Hundehaltung sind geeignete Zwinger mit Einzelhaltung erforderlich, deren Einfriedung gegen Durchbeißen gesichert ist und eine Überwindung durch die Tiere ausschließt. Zwingeranlagen müssen zudem mit einem Zutrittsverbot gekennzeichnet werden.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Gemeinschaftshaltung mehrerer Hunde in einem großen Zwinger
    § 13 Abs. 1 DGUV Vorschrift 23 verlangt Zwinger, die eine Einzelhaltung aller Hunde ermöglichen; ein großer Gemeinschaftszwinger für mehrere Hunde erfüllt diese Anforderung nicht.
    Haltung ausschließlich im Freien ohne Einfriedung
    Zwinger brauchen laut DA zu § 13 eine Einfriedung, die Durchbeißen und Überwindung ausschließt; Haltung im Freien ohne Einfriedung erfüllt das nicht.
    Zwinger ohne besondere Kennzeichnungspflicht
    § 13 Abs. 2 DGUV Vorschrift 23 verlangt an Zwingern das Verbotszeichen „Zutritt für Unbefugte verboten“, also gerade eine Kennzeichnungspflicht.
    § 13 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  6. Frage 46

    Wie müssen Schusswaffen und Munition aufbewahrt werden?

    1. A)Gemeinsam in einem verschlossenen Behältnis
    2. B)Getrennt voneinander, die Waffe entladen und unter Verschluss
    3. C)Geladen, damit im Ernstfall schnell reagiert werden kann
    4. D)Es gibt keine besonderen Aufbewahrungsvorschriften
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: B) Getrennt voneinander, die Waffe entladen und unter Verschluss

    Waffen und Munition müssen getrennt voneinander gelagert werden, in Einrichtungen mit hinreichendem Schutz gegen unbefugten Zugriff. Die Schusswaffe selbst wird dabei nur im entladenen Zustand und unter Verschluss aufbewahrt.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Gemeinsam in einem verschlossenen Behältnis
    § 22 DGUV Vorschrift 23 verlangt Einrichtungen, die Waffen und Munition getrennt unterbringen; eine gemeinsame Aufbewahrung in einem Behältnis entspricht dem nicht.
    Geladen, damit im Ernstfall schnell reagiert werden kann
    § 22 Abs. 2 schreibt vor, dass Schusswaffen nur im entladenen Zustand aufbewahrt werden dürfen; geladene Bereithaltung zur Aufbewahrung ist unzulässig.
    Es gibt keine besonderen Aufbewahrungsvorschriften
    § 22 DGUV Vorschrift 23 regelt die Aufbewahrung ausdrücklich (Stahlblechschränke mit Sicherheitsschloss o. Ä. mit getrennter Unterbringung), es gibt also besondere Vorschriften.
    § 22 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  7. Frage 47

    Welche bauliche Anforderung gehört zur Sicherung einer Notruf- und Serviceleitstelle?

    1. A)Möglichst große, ungesicherte Fensterflächen für gute Fernsicht
    2. B)Ein offener Zugang für schnelle Fluchtwege nach draußen
    3. C)Durchschuss- und durchbruchhemmende Fenster sowie selbstschließende Außentüren mit normgerechter Widerstandsklasse
    4. D)Eine Videokamera reicht als alleinige Sicherungsmaßnahme aus
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    Richtige Antwort: C) Durchschuss- und durchbruchhemmende Fenster sowie selbstschließende Außentüren mit normgerechter Widerstandsklasse

    § 23 DGUV Vorschrift 23 selbst verlangt allgemein nur eine „ausreichende“ Sicherung überfallgefährdeter Alarmempfangszentralen. Die Durchführungsanweisung zu § 23 konkretisiert das unter anderem auf durchschuss- und durchbruchhemmende Fenster sowie selbstschließende Außentüren mit normgerechter Widerstandsklasse, die sich von außen nur mit Schlüsseln oder entsprechenden Elementen öffnen lassen.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Möglichst große, ungesicherte Fensterflächen für gute Fernsicht
    Die DA zu § 23 DGUV Vorschrift 23 nennt für NSL-Fenster Sicherungen gegen Einblick sowie Durchschuss- und Durchbruchhemmung, keine großen ungesicherten Fensterflächen.
    Ein offener Zugang für schnelle Fluchtwege nach draußen
    Eine überfallgefährdete NSL braucht nach der DA zu § 23 selbstschließende Außentüren mit Widerstandsklasse, die sich von außen nur mit Schlüsseln oder entsprechenden Elementen öffnen lassen.
    Eine Videokamera reicht als alleinige Sicherungsmaßnahme aus
    Die DA zu § 23 nennt als ausreichende Sicherung ein Bündel aus gesicherten Fenstern, Türen, Beleuchtung und Überfallmeldeanlage; eine Videokamera allein erfüllt das nicht.
    § 23 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  8. Frage 48

    Welche Norm enthält Mindestanforderungen speziell für Geld- und Wertdienstleistungen?

    1. A)DIN 4844
    2. B)ASR A1.3
    3. C)DIN 77210
    4. D)EN ISO 7010
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    Richtige Antwort: C) DIN 77210

    Die DIN 77210 legt Mindestforderungen für die Erbringung von Geld- und Wertdienstleistungen fest, etwa zu Transportwegen, Automatenstandorten und der Vertragsgestaltung. DIN 4844, ASR A1.3 und EN ISO 7010 betreffen dagegen die Sicherheitskennzeichnung.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    DIN 4844
    DIN 4844 betrifft graphische Symbole und Sicherheitskennzeichnung, nicht Mindestanforderungen für Geld- und Wertdienstleistungen.
    ASR A1.3
    ASR A1.3 ist eine Arbeitsstättenregel zur Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz, keine Norm für Geld- und Werttransporte.
    EN ISO 7010
    EN ISO 7010 legt international genormte Sicherheitszeichen und Symbole fest, keine Anforderungen an Geld- und Wertdienstleistungen.
  9. Frage 49

    Welche Aussage zu Verbots- und Gebotszeichen nach ASR A1.3 trifft zu?

    1. A)Beide sind dreieckig, unterscheiden sich aber durch die Farbe
    2. B)Verbotszeichen sind quadratisch, Gebotszeichen rechteckig
    3. C)Beide sind identisch und nur am Symbol zu unterscheiden
    4. D)Beide sind rund, unterscheiden sich aber durch die Farbe (weiß-rot vs. blau)
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: D) Beide sind rund, unterscheiden sich aber durch die Farbe (weiß-rot vs. blau)

    Verbotszeichen und Gebotszeichen sind beide rund, unterscheiden sich aber in der Farbe: Verbotszeichen sind weiß mit rotem Rand, Gebotszeichen blau mit weißem Symbol.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Beide sind dreieckig, unterscheiden sich aber durch die Farbe
    Dreieckig ist nach ASR A1.3 die Form der Warnzeichen; Verbots- und Gebotszeichen sind beide rund, nicht dreieckig.
    Verbotszeichen sind quadratisch, Gebotszeichen rechteckig
    Quadratisch bzw. rechteckig ist die Form der Rettungs- und Brandschutzzeichen; Verbots- und Gebotszeichen sind rund.
    Beide sind identisch und nur am Symbol zu unterscheiden
    Beide Zeichenarten sind nicht identisch: sie unterscheiden sich zusätzlich klar in der Farbe (weiß-rot vs. blau), nicht nur im abgebildeten Symbol.
  10. Frage 50

    Ein Sicherheitsmitarbeiter entdeckt während der Baustellenbewachung ein offenes, nicht abgesichertes und nicht gekennzeichnetes Loch im Boden. Wie muss er sich verhalten?

    1. A)Er ignoriert das Loch, da es außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs liegt
    2. B)Er wartet bis zum nächsten Kontrollgang, um die Entwicklung zu beobachten
    3. C)Er trifft Sofortmaßnahmen zur Absicherung und meldet die Gefahrenstelle seinem Vorgesetzten
    4. D)Er informiert ausschließlich den Auftraggeber, nicht seinen eigenen Vorgesetzten
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: C) Er trifft Sofortmaßnahmen zur Absicherung und meldet die Gefahrenstelle seinem Vorgesetzten

    Der Sicherheitsmitarbeiter muss die Gefahrenstelle durch Kennzeichnung und Absperrung sofort sichern und sowohl die Gefahrenstelle als auch die getroffenen Maßnahmen seinem Vorgesetzten melden. Ignorieren oder Abwarten wäre pflichtwidrig.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Er ignoriert das Loch, da es außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs liegt
    § 16 DGUV Vorschrift 1 verpflichtet zur unverzüglichen Meldung unmittelbarer erheblicher Gefahren; Ignorieren wegen vermeintlicher Unzuständigkeit ist pflichtwidrig.
    Er wartet bis zum nächsten Kontrollgang, um die Entwicklung zu beobachten
    Die Melde- und Sicherungspflicht nach § 16 gilt unverzüglich; ein Abwarten bis zum nächsten Kontrollgang verschiebt die gebotene Sofortmaßnahme unzulässig.
    Er informiert ausschließlich den Auftraggeber, nicht seinen eigenen Vorgesetzten
    § 16 DGUV Vorschrift 1 verlangt die Meldung an den eigenen Vorgesetzten; eine Meldung nur an den Auftraggeber ersetzt diese betriebliche Meldepflicht nicht.
    § 16 DGUV Vorschrift 1Dazu nachlesen →
  11. Frage 51

    Für wen sind die besonderen Bestimmungen der DGUV Vorschrift 23 bindend?

    1. A)Nur für Besucher des Schutzobjekts
    2. B)Für Unternehmer und Versicherte gleichermaßen
    3. C)Für niemanden, da es sich nur um Empfehlungen handelt
    4. D)Ausschließlich für den Unternehmer
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: B) Für Unternehmer und Versicherte gleichermaßen

    Die besonderen Bestimmungen der DGUV Vorschrift 23 sind sowohl für den Unternehmer (Bewachungsgewerbetreibenden) als auch für die Versicherten (Sicherheitsmitarbeiter) bindend.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Nur für Besucher des Schutzobjekts
    Besucher des Schutzobjekts sind keine Adressaten der DGUV Vorschrift 23; sie bindet den Unternehmer und die Versicherten des Bewachungsgewerbes.
    Für niemanden, da es sich nur um Empfehlungen handelt
    Die DGUV Vorschrift 23 ist als autonomes Satzungsrecht der Berufsgenossenschaft verbindlich und keine unverbindliche Empfehlung.
    Ausschließlich für den Unternehmer
    Die Bestimmungen binden ausdrücklich auch die Versicherten (Sicherheitsmitarbeiter), nicht ausschließlich den Unternehmer.
    DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  12. Frage 52

    Wann muss ein Sicherheitsmitarbeiter grundsätzlich eine Objekteinweisung erhalten?

    1. A)Vor Aufnahme der Tätigkeit im jeweiligen Objekt sowie erneut bei Änderungen von Aufgaben oder Objekt
    2. B)Nur einmalig bei der allerersten Einstellung, unabhängig vom Objekt
    3. C)Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mitarbeiters
    4. D)Nur im Rahmen der allgemeinen jährlichen Unterweisung – eine gesonderte Objekteinweisung sieht die DGUV Vorschrift 23 nicht vor
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: A) Vor Aufnahme der Tätigkeit im jeweiligen Objekt sowie erneut bei Änderungen von Aufgaben oder Objekt

    Nach § 9 DGUV Vorschrift 23 muss der Unternehmer das Wach- und Sicherungspersonal vor Aufnahme der Tätigkeit in das jeweilige Objekt und die dortigen spezifischen Gefahren einweisen sowie erneut, wenn sich Aufgaben oder Objekt ändern. Das ist eine eigenständige, objektbezogene Pflicht – unabhängig von der allgemeinen, nach der Durchführungsanweisung zu § 4 in der Regel mindestens jährlichen Unterweisung anhand der Dienstanweisungen.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Nur einmalig bei der allerersten Einstellung, unabhängig vom Objekt
    § 9 DGUV Vorschrift 23 verlangt eine objektbezogene Einweisung vor Aufnahme jeder Tätigkeit, nicht nur einmalig bei der allerersten Einstellung.
    Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mitarbeiters
    Die Einweisungspflicht liegt beim Unternehmer von Amts wegen und hängt nicht vom ausdrücklichen Wunsch des Mitarbeiters ab.
    Nur im Rahmen der allgemeinen jährlichen Unterweisung – eine gesonderte Objekteinweisung sieht die DGUV Vorschrift 23 nicht vor
    Die Objekteinweisung nach § 9 ist eine eigene, objektbezogene Pflicht und kein Ersatz für die allgemeine Unterweisung nach § 4 – beide bestehen nebeneinander, keine ersetzt die andere.
    § 9 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  13. Frage 53

    Was gehört zu den Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf Verkehrswege?

    1. A)Er muss Verkehrswege ausschließlich nachts beleuchten
    2. B)Er muss dafür sorgen, dass Verkehrswege frei und benutzbar gehalten werden
    3. C)Verkehrswege sind allein Sache der Versicherten
    4. D)Verkehrswege müssen grundsätzlich verschlossen bleiben
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: B) Er muss dafür sorgen, dass Verkehrswege frei und benutzbar gehalten werden

    Nach § 4 Abs. 4 ArbStättV muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Er muss Verkehrswege ausschließlich nachts beleuchten
    § 4 Abs. 4 ArbStättV verlangt, Verkehrswege ständig frei und benutzbar zu halten; eine bloße nächtliche Beleuchtungspflicht beschreibt diese Pflicht nicht.
    Verkehrswege sind allein Sache der Versicherten
    § 4 Abs. 4 ArbStättV richtet die Pflicht, Verkehrswege freizuhalten, an den Arbeitgeber, nicht allein an die Versicherten.
    Verkehrswege müssen grundsätzlich verschlossen bleiben
    Verkehrswege sollen frei und benutzbar gehalten werden, damit im Ernstfall niemand behindert wird; ein grundsätzlicher Verschluss widerspricht diesem Zweck.
    § 4 Abs. 4 ArbStättVDazu nachlesen →
  14. Frage 54

    Ein Sicherheitsmitarbeiter erleidet auf dem direkten Weg von seiner Unterkunft zur Arbeitsstätte einen Sturz. Gilt dies als Arbeitsunfall?

    1. A)Ja, der unmittelbare Weg zur bzw. von der Arbeitsstätte, auch von und zur Unterkunft, zählt zur versicherten Tätigkeit
    2. B)Nein, nur Unfälle auf dem eigentlichen Betriebsgelände zählen
    3. C)Nein, Wege von der Unterkunft sind grundsätzlich reine Privatsache
    4. D)Ja, aber nur wenn der Sturz durch einen Dritten verursacht wurde
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: A) Ja, der unmittelbare Weg zur bzw. von der Arbeitsstätte, auch von und zur Unterkunft, zählt zur versicherten Tätigkeit

    Zur versicherten Tätigkeit zählt auch der unmittelbare Weg zur beziehungsweise von der Arbeitsstätte, einschließlich des Weges von und zur Unterkunft. Der Sturz gilt damit als Arbeitsunfall.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Nein, nur Unfälle auf dem eigentlichen Betriebsgelände zählen
    § 8 SGB VII erfasst auch den unmittelbaren Weg zur bzw. von der Arbeitsstätte, nicht nur Unfälle auf dem Betriebsgelände selbst.
    Nein, Wege von der Unterkunft sind grundsätzlich reine Privatsache
    Auch der Weg von der Unterkunft zum Dienst ist ein unmittelbarer Weg zum Ort der Tätigkeit nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII und damit keine reine Privatsache.
    Ja, aber nur wenn der Sturz durch einen Dritten verursacht wurde
    § 8 SGB VII verlangt keine Fremdverursachung durch Dritte; auch ein eigener Sturz auf dem Weg ist ein versicherter Arbeitsunfall.
    § 8 SGB VIIDazu nachlesen →
  15. Frage 55

    Ein Sicherheitsmitarbeiter hat seit acht Monaten keine Schießübung mehr absolviert, führt aber weiterhin planmäßig seine Dienstwaffe. Wie ist die Situation zu bewerten?

    1. A)Ein klarer Verstoß: Schießübungen sind in der Regel viermal jährlich im Abstand von etwa drei Monaten nötig, der Unternehmer hätte die Waffe längst entziehen müssen
    2. B)Unproblematisch, solange die jährliche Sachkunde nachgewiesen ist
    3. C)Unproblematisch, da es keine Frist für Schießübungen gibt
    4. D)Ein Verstoß, aber nur wenn der Mitarbeiter selbst die Waffe abgeben möchte
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: A) Ein klarer Verstoß: Schießübungen sind in der Regel viermal jährlich im Abstand von etwa drei Monaten nötig, der Unternehmer hätte die Waffe längst entziehen müssen

    Regelmäßig ist die Teilnahme an Schießübungen nach der DA zu § 18 DGUV Vorschrift 23, wenn sie in der Regel mindestens viermal jährlich mit grundsätzlich drei Monaten Abstand erfolgt. Nach acht Monaten ohne Übung ist das nicht mehr gegeben; nach § 18 Abs. 5 muss der Unternehmer die Schusswaffe unverzüglich entziehen.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Unproblematisch, solange die jährliche Sachkunde nachgewiesen ist
    Sachkundenachweis und regelmäßige Schießübungen sind nach § 18 DGUV Vorschrift 23 getrennte Voraussetzungen; der jährliche Sachkundenachweis ersetzt die fehlenden Übungen nicht.
    Unproblematisch, da es keine Frist für Schießübungen gibt
    § 18 DGUV Vorschrift 23 verlangt regelmäßige Schießübungen, die die Durchführungsanweisung zu § 18 auf in der Regel mindestens viermal jährlich im Abstand von drei Monaten konkretisiert – eine Frist besteht also sehr wohl.
    Ein Verstoß, aber nur wenn der Mitarbeiter selbst die Waffe abgeben möchte
    § 18 Abs. 5 DGUV Vorschrift 23 verpflichtet den Unternehmer, die Waffe von sich aus unverzüglich zu entziehen, unabhängig vom Wunsch des Mitarbeiters.
    § 18 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  16. Frage 56

    Ein Bote transportiert einmalig einen für Außenstehende nicht erkennbaren Wertgegenstand in ziviler Kleidung. Ist ein Werttransportfahrzeug zwingend erforderlich?

    1. A)Ja, ausnahmslos bei jedem Transport von Wertgegenständen
    2. B)Ja, weil zivile Kleidung generell unzulässig ist
    3. C)Nein, weil Werttransportfahrzeuge grundsätzlich nur für Münzgeld vorgeschrieben sind
    4. D)Nein, im Ausnahmefall eines einmaligen, für Außenstehende nicht als Werttransport erkennbaren Transports ist der Einsatz nicht zwingend erforderlich
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: D) Nein, im Ausnahmefall eines einmaligen, für Außenstehende nicht als Werttransport erkennbaren Transports ist der Einsatz nicht zwingend erforderlich

    Der Einsatz von Werttransportfahrzeugen ist unter anderem dann nicht erforderlich, wenn im Ausnahmefall ein einmaliger Transport durchgeführt wird, der für Außenstehende nicht als Werttransport erkennbar ist.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ja, ausnahmslos bei jedem Transport von Wertgegenständen
    Die DA zu § 26 DGUV Vorschrift 23 nennt ausdrücklich Ausnahmen vom Fahrzeugeinsatz, etwa den einmaligen, nicht erkennbaren Einzeltransport – „ausnahmslos“ trifft nicht zu.
    Ja, weil zivile Kleidung generell unzulässig ist
    Zivile Kleidung ist nicht unzulässig; sie trägt dazu bei, dass ein Transport für Außenstehende nicht als Geld- oder Werttransport erkennbar ist.
    Nein, weil Werttransportfahrzeuge grundsätzlich nur für Münzgeld vorgeschrieben sind
    Die Ausnahme vom Fahrzeugeinsatz ist nicht auf Münzgeld beschränkt; entscheidend ist die fehlende Erkennbarkeit als Geld- oder Werttransport im Einzelfall.
    § 26 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  17. Frage 57

    Ein Hundeführer soll erstmals mit einem Hund arbeiten, mit dem er seine Befähigung noch nicht gemeinsam nachgewiesen hat. Wann darf das Team dennoch eingesetzt werden?

    1. A)Sofort, sobald beide sich sympathisch sind
    2. B)Erst, wenn der Hundeführer seinen Hund nachweislich sicher unter Kontrolle hat
    3. C)Nie, ein gemeinsamer Nachweis ist ausnahmslos zwingend vor jedem ersten Einsatz
    4. D)Sobald der Hund allein die Schutzhundeprüfung A bestanden hat
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: B) Erst, wenn der Hundeführer seinen Hund nachweislich sicher unter Kontrolle hat

    Nach der DA zu § 12 DGUV Vorschrift 23 ist ein Team, das seine Befähigung nicht gemeinsam nachgewiesen hat, für Schutzaufgaben erst einsetzbar, wenn der Hundeführer den Hund in der Unterordnung und in den für das Team nötigen Teilen des Schutzdienstes sicher beherrscht.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Sofort, sobald beide sich sympathisch sind
    Entscheidend ist nach der DA zu § 12 DGUV Vorschrift 23 die nachgewiesene sichere Kontrolle des Hundeführers über den Hund, nicht gegenseitige Sympathie.
    Nie, ein gemeinsamer Nachweis ist ausnahmslos zwingend vor jedem ersten Einsatz
    Die DA zu § 12 erlaubt den Einsatz bereits, wenn der Hundeführer den Hund nachweislich sicher unter Kontrolle hat, auch ohne gemeinsam bestandenen Prüfungsnachweis.
    Sobald der Hund allein die Schutzhundeprüfung A bestanden hat
    Eine allein vom Hund bestandene Schutzhundeprüfung A ersetzt nicht die erforderliche nachgewiesene Kontrolle des konkreten Hundeführer-Hund-Teams.
    § 12 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  18. Frage 58

    Ein Unternehmen hat regelmäßig 180 Beschäftigte, ohne besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit. Wie viele Sicherheitsbeauftragte muss es nach § 22 SGB VII mindestens bestellen?

    1. A)Keinen
    2. B)Zwei
    3. C)Einen je 50 Beschäftigte
    4. D)Einen
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: D) Einen

    Ab regelmäßig 50 Beschäftigten ist mindestens ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen. In Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und ohne besondere Gefährdung erfüllt der Unternehmer diese Pflicht nach § 22 Abs. 1 SGB VII mit einem Sicherheitsbeauftragten; eine feste Staffel nach Kopfzahl schreibt das Gesetz nicht vor.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Keinen
    Ab regelmäßig 50 Beschäftigten besteht nach § 22 Abs. 1 SGB VII die Pflicht, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen; „keinen“ ist bei 180 Beschäftigten falsch.
    Zwei
    § 22 SGB VII schreibt keine feste Staffel nach Kopfzahl vor; ohne besondere Gefährdung genügt bei unter 250 Beschäftigten ein Sicherheitsbeauftragter, nicht zwei.
    Einen je 50 Beschäftigte
    § 22 SGB VII kennt keine Rechenregel „einen je 50 Beschäftigte“; eine solche feste Staffel gibt es im geltenden Recht nicht.
    § 22 SGB VIIDazu nachlesen →
  19. Frage 59

    Ein Sicherheitsmitarbeiter bemerkt, dass ein Rettungszeichen durch Bauarbeiten so stark verschmutzt ist, dass es nicht mehr erkennbar ist. Wie verhält er sich korrekt?

    1. A)Er reinigt das Zeichen selbst mit verfügbaren Mitteln, um Zeit zu sparen
    2. B)Er ignoriert die Verschmutzung, da Bauarbeiten eine Ausnahme rechtfertigen
    3. C)Er sperrt eigenmächtig den gesamten betroffenen Betriebsbereich
    4. D)Er meldet die Feststellung seinem Schichtleiter und trägt sie ins Dienstbuch ein
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: D) Er meldet die Feststellung seinem Schichtleiter und trägt sie ins Dienstbuch ein

    Mängel wie ein unleserliches Rettungszeichen meldest du nach deiner Dienstanweisung weiter (§ 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 23), hier an den Schichtleiter mit Eintrag ins Dienstbuch. Eigenmächtiges Reinigen ersetzt die Meldung nicht, und den ganzen Bereich zu sperren wäre unverhältnismäßig.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Er reinigt das Zeichen selbst mit verfügbaren Mitteln, um Zeit zu sparen
    Selbst zu reinigen ersetzt nicht die Meldung: Mängel sind nach der Dienstanweisung weiterzumelden, damit sie dokumentiert und dauerhaft behoben werden.
    Er ignoriert die Verschmutzung, da Bauarbeiten eine Ausnahme rechtfertigen
    Bauarbeiten begründen keine Ausnahme von der Meldepflicht, wenn ein Rettungszeichen dadurch nicht mehr erkennbar ist.
    Er sperrt eigenmächtig den gesamten betroffenen Betriebsbereich
    Den gesamten Betriebsbereich eigenmächtig zu sperren ist unverhältnismäßig; angemessen ist die Meldung an den Schichtleiter mit Eintrag ins Dienstbuch.
    § 4 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →
  20. Frage 60

    Ein neuer Sicherheitsmitarbeiter wurde bereits an einem ähnlichen Objekt eines anderen Auftraggebers eingewiesen. Kann die Objekteinweisung am neuen Standort deshalb entfallen?

    1. A)Nein, die Einweisung ist immer objekt- und personenbezogen vorzunehmen und kann nicht durch Erfahrung an einem anderen Objekt ersetzt werden
    2. B)Ja, eine Einweisung an einem ähnlichen Objekt reicht grundsätzlich aus
    3. C)Ja, sofern der Mitarbeiter mehr als fünf Jahre Berufserfahrung hat
    4. D)Nein, aber nur, wenn es sich um einen Nachtdienst handelt
    Lösung & Erklärung anzeigen

    Richtige Antwort: A) Nein, die Einweisung ist immer objekt- und personenbezogen vorzunehmen und kann nicht durch Erfahrung an einem anderen Objekt ersetzt werden

    Einweisungen sind stets objekt- und personenbezogen vorzunehmen. Erfahrung an einem ähnlichen Objekt ersetzt die konkrete Einweisung in die spezifischen Gefahren und Gegebenheiten des neuen Standorts nicht.

    Warum die anderen Antworten nicht stimmen

    Ja, eine Einweisung an einem ähnlichen Objekt reicht grundsätzlich aus
    § 9 DGUV Vorschrift 23 verlangt die Einweisung in das jeweilige zu sichernde Objekt und seine spezifischen Gefahren; eine Einweisung an einem anderen Objekt ersetzt das nicht.
    Ja, sofern der Mitarbeiter mehr als fünf Jahre Berufserfahrung hat
    Berufserfahrung, auch über fünf Jahre, ersetzt nicht die konkrete Einweisung in die spezifischen Gefahren und Gegebenheiten des neuen Standorts.
    Nein, aber nur, wenn es sich um einen Nachtdienst handelt
    Die Einweisungspflicht nach § 9 gilt unabhängig davon, ob Tag- oder Nachtdienst geleistet wird, für jedes neue Objekt gleichermaßen.
    § 9 DGUV Vorschrift 23Dazu nachlesen →

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